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Schleswig-Holstein nimmt Bewerbungen für Glücksspiel-Lizenzen entgegen

    Schleswig-Holstein nimmt Bewerbungen für Glücksspiel-Lizenzen entgegen

    Vergangenes Jahr wurde in Deutschland der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft gesetzt. Dennoch hat die im Rahmen der Gesetzesänderung beschlossene Glücksspielaufsichtsbehörde noch nicht ihre Arbeit aufgenommen. Und auch die Bundesländer haben von ihrer Möglichkeit, eigenhändig Glücksspiel-Lizenzen vergeben zu dürfen, bislang noch keinen Gebrauch gemacht. Schleswig-Holstein macht nun aber den Anfang.

    Nicht dieselbe Anzahl an Lizenzen für jedes Bundesland

    Das Bundesland plant vier Lizenzen zu vergeben. Die Anzahl der Spielbanken in einem Bundesland entscheidet über die Anzahl der Lizenzen. Im Falle von Schleswig-Holstein sind es insgesamt fünf Spielbanken und damit auch fünf Lizenzen. Doch ein Lizenzinhaber steht bereits fest: die staatliche Lotterie. Somit bleiben noch vier Lizenzen zur Vergabe übrig. Vergangene Woche hat das dortige Innenministerium interessierten Unternehmen Chancen ihre Bewerbung einzureichen gegeben. Seitdem dürfen Glücksspiel-Anbieter gegen eine Gebühr einen Antrag auf Erhalt einer Lizenz stellen. Wie viele Unternehmen sich bewerben ist noch nicht bekannt. Doch auch wenn sich mehr als vier Unternehmen bewerben, werden nicht mehr Lizenzen ausgestellt werden.

    Es wird dennoch eine Weile dauern, bis feststeht an welche Unternehmen die Lizenzen gehen. Die Bewerber müssen in Schleswig-Holstein durch ein strenges und detailliertes Überprüfungsverfahren gehen. Der Pressemitteilung des Ministeriums ist nicht zu entnehmen, wie viel Zeit für das Verfahren vorgesehen ist. Die auserwählten Unternehmen dürfen sich dann allerdings über eine Lizenz für einen Zeitraum von 15 Jahren freuen. Dieser Zeitraum dürfte auch die Kunden freuen. Ebenfalls erfreut werden die Spieler darüber sein, dass Online-Casinos in dem Bundesland auch Roulette anbieten dürfen. Schleswig-Holstein hat den bestehenden Regelungsspielraum der Bundesländer genutzt und ein Gesetz beschlossen, das auch Roulette angeboten werden darf.

    Anstatt mehreren Lizenzen auch Monopol möglich

    Neben dem Spielraum die Art der Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages zu regeln, darf jedes Bundesland auch ein Monopol der Glücksspiel-Lizenzen vergeben – mit der Vorgabe, dass es sich um einen staatlichen Anbieter handeln muss. Dadurch hätte der gewählte staatliche Anbieter dann das alleinige Recht, Online-Casinos anzubieten. Dann dürfen auch weitere Casinospiele – unter anderem Roulette – angeboten werden. Auch Sportwetten und Slots dürfen dann verfügbar sein. Dennoch ist fraglich, wie groß das Angebot ausfallen wird. Generell kann gesagt werden, dass je mehr Anbieter vorhanden sind, desto größer auch das Angebotsspektrum ist. Also könnten verschiedene Promotions und Boni von verschiedenen Unternehmen angeboten werden, zusätzlich zu verschiedenen Slots. Wie sich ein Monopol entwickeln wird, kann man bald wohl in Thüringen beobachten. Welcher staatlicher Anbieter die Lizenz erhält ist noch nicht ganz sicher, es wird aber spekuliert, dass das Bundesland zur Lotteriegesellschaft tendiert.

    Spielerschutz nicht im Spielraum der Bundesländer

    Nordrhein-Westfalen hingegen wird hingegen – wie Schleswig-Holstein – mehrere Lizenzen vergeben, um dem Zweck des Glücksspielstaatsvertrag gerecht zu werden – illegalem Glücksspiel und den dementsprechenden Angeboten keine Chance zur Verbreitung zu geben. Deswegen wird Nordrhein-Westfalen auch Roulette und Baccarat angeboten werden können. Doch auch wenn die genauere Ausführung den Bundesländern überlassen worden ist, müssen sie sich an den vorgeschriebenen Spielerschutz halten. Den Bundesländern wird also ein gewisser Spielraum zugeschrieben. Allerdings kommt jeder Spielraum mit Einschränkungen, darunter im Fall des Glücksspielstaatsvertrages der Spielerschutz. Damit können kritische Stimmen zumindest in diesem Punkt beruhigt werden. Um einen ausreichend hohen Spielerschutz kommt also kein Bundesland herum.

    Sowohl der Spielraum der Bundesländer als auch die feststehenden Regeln bezüglich des Spielerschutzes kommt also den Nutzern zu Gute. Es sollte ein ausreichend großes Angebot zur Verfügung gestellt werden können mit gleichzeitig hohen Standards für den Spielerschutz. Sobald die ersten Lizenzen vergeben worden sind, können die Spieler also gespannt sein, welche Angebote sie in ihrem Bundesland nutzen können.