Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft im Bereich der JustizDie Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts bleibt zentrale Aufgabe europäischer Politik.
Die Europäische Union ist mehr als ein Binnenmarkt und mehr als ein Raum der Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten entschiedenes Handeln der Europäischen Union zur Wahrung der Freiheitsinteressen in einem Raum ohne Binnengrenzen.
Wir wollen diese Erwartungen für den Bereich der Justizpolitik in den Mittelpunkt der deutschen Ratspräsidentschaft stellen. Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten die Stärkung ihrer Bürgerrechte, einen sicheren Rechtsrahmen für ihr privates wie geschäftliches Arbeiten über die europäischen Grenzen hinweg und die Stärkung der Justiz, insbesondere bei der praktischen Zusammenarbeit.
Ohne Vollendung des europäischen Rechtsraums im zivil- und strafrechtlichen Bereich bleibt der europäische Binnenmarkt Stückwerk. Der zunehmende Personenverkehr und die wachsende grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit erfordern einen einfachen und diskriminierungsfreien Zugang zum Recht. Die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen schützt die Bürger vor grenzüberschreitenden juristischen Schwierigkeiten. Sie setzt aber das Vertrauen in die Rechtsordnung anderer Mitgliedstaaten voraus, für das die Sicherung von Bürgerrechten erforderlich ist.
Diese Ziele bilden gleichzeitig die Grundlinien für die gemeinsame Arbeit der kommenden deutschen, der portugiesischen und der slowenischen Präsidentschaften bis Mitte 2008.
Die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erfordert gleichberechtigt neben dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger auch die Sicherung der Bürgerrechte. Der deutsche Vorsitz wird sich daher für mehr Vorhersehbarkeit und Transparenz staatlichen Handelns einsetzen.
Der Schwerpunkt der Arbeiten im Justizbereich lag bisher in der Verabschiedung von gemeinsamen Strafrechtsvorschriften und im Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten. Der deutsche Vorsitz will den zweiten – damit unabdingbar verknüpften – Bereich ebenfalls in den Vordergrund der Arbeiten rücken: Die Sicherung der Bürgerrechte unserer Bürgerinnen und Bürger:
In den bisherigen Rechtsinstrumenten geschieht dies auf der Basis von teilweise unbestimmten Rechtsbegriffen – zum Beispiel Sabotage, Terrorismus und Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Bei einzelnen dieser sogenannten „Listendelikte“ sind die Auffassungen unter den Mitgliedstaaten unterschiedlich, was unter den abstrakten Deliktsgruppen zu verstehen ist. Wir wollen uns für eine Präzisierung der Definitionen einsetzen, um auch hier mehr Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns zu erreichen. Der deutsche Vorsitz greift damit einen Auftrag des JI-Rates anlässlich der Verabschiedung des Rahmenbeschlusses zur Europäischen Beweisanordnung auf.
2.1. Europa der Bürgerinnen und Bürger
Unsere Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass sie sich über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg im täglichen Leben innerhalb eines sicheren und vorhersehbaren Rechtsrahmens bewegen können. Dies reicht von der besseren grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, klaren Regelungen darüber, welches Recht im Fall einer Ehescheidung zur Anwendung kommt, dem besseren Schutz geistigen Eigentums bis hin zur Verbesserung des Verbraucherschutzrechts.
2.2. Rechtssicherheit für Unternehmen
Die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes umfasst die Schaffung eines sicheren rechtlichen Rahmens für die Wirtschaftsunternehmen. Dazu gehört die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung, deren Verhandlung der deutsche Vorsitz aufnehmen wird. Zudem will der deutsche Vorsitz die Arbeiten an der Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft fördern, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eine neue Rechtsform für grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit zur Verfügung stellen soll.
2.3. Schutz des Geistigen Eigentums in Europa
Der deutsche Vorsitz wird sich für die Verbesserung des europäischen Patentsystems einsetzen, insbesondere durch Fortschritte bei dem von der europäischen Wirtschaft geforderten einheitlichen Streitbeilegungssystem. Der deutsche Vorsitz wird die Schaffung eines kostengünstigen, sicheren und effizienten Patentsystems zum Thema einer internationalen Konferenz mit allen Mitgliedstaaten in Berlin machen.
2.4. Stärkung des europäischen Verbraucherschutzrechts
Regelungen des europäischen Rechts haben in einzelnen Bereichen einen ausreichenden und kohärenten Verbraucherschutz gesichert. Der deutsche Vorsitz will die Arbeiten an der Richtlinie zum Verbraucherkredit abschließen. Gleichzeitig sollen die Beratungen über die Überprüfung des gesamten vertraglichen Verbraucherschutzrechts aufgenommen werden. Ziel ist es, ein kohärentes und in sich geschlossenes System zu schaffen. Der deutsche Vorsitz wird mit einer Konferenz zum Europäischen Vertragsrecht eine Plattform zur Diskussion zwischen Rechtspolitikern, Wissenschaftlern und der juristischen Praxis zur Verfügung stellen.
2.5. Mehr Kohärenz in Zivilrecht und Strafrecht
Das Haager Programm fordert die Sicherung von mehr Kohärenz sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht. Wir werden deshalb das Thema der Kohärenz auf den Tagungen des JI-Rates als besonderen Schwerpunkt aufnehmen. Inhaltlich gehört dazu die Arbeit an einem gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht.
Wir wollen Initiativen unterstützen, die die Zusammenarbeit der Gerichte und Justizbehörden im Strafrecht und im Zivilrecht in der Praxis verbessern: