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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

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Entwicklungszusammenarbeit

 

Europa ist wichtigster Geber weltweit

Die Europäische Union ist der größte Geber in der internationalen Entwicklungspolitik. Im Jahr 2005 hat sie über den EU-Haushalt rund fünf Milliarden Euro und über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) 2,64 Milliarden Euro für Entwicklung bereitgestellt. Gemeinsam mit ihren Mitgliedstaaten investierte sie 2005 rund 45 Milliarden Euro, was mehr als die Hälfte der weltweiten öffentlichen Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit (rund 52% der Official Development Assistance, ODA) darstellt.

Als größter Binnenmarkt der Welt ist die EU wichtigster Handelspartner vieler Entwicklungsländer und hat wesentlichen Einfluss auf die Welthandelsordnung. Der intensive politische Dialog zwischen der EU und ihren Partnerländern ist integraler Bestandteil der globalen Beziehungen.

Diese Kombination aus finanziellem, wirtschaftlichem und politischem Einfluss macht die EU zum „global player“ und zu einem entscheidenden Akteur internationaler Entwicklungspolitik. Daraus erwächst ihre Verantwortung, in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit eine tragende Rolle zu übernehmen und treibende Kraft zu sein.

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Europa hat gemeinsame entwicklungspolitische Grundsätze

Mit dem Europäischen Konsens für Entwicklung haben sich die EU und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2005 auf einen gemeinsamen politischen Handlungsrahmen mit gemeinsamen entwicklungspolitischen Werten und Prinzipien verständigt. Damit existiert erstmals ein gemeinsames EU-weites Grundlagendokument der Entwicklungspolitik, das auch vom Europäischen Parlament getragen wird.

Der europäische Entwicklungskonsens beinhaltet das Bekenntnis zur Verantwortung für eine global nachhaltige Entwicklung, für weltweite Armutsbekämpfung, sozial gerechte Gestaltung der Globalisierung, Umweltschutz und Friedenssicherung. Er betont die Partnerschaftlichkeit mit den Entwicklungsländern und die Orientierung auf Menschenrechte. Er regelt auch die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit Europas und die Arbeitsteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten.

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Europa ist in der Pflicht

Die Weltgemeinschaft hat im Jahr 2001 die Millenniumsziele (Millennium Development Goals MDG) beschlossenen, die bis 2015 erreicht sein sollen. Die EU hat dazu wesentliche finanzielle Zusagen gemacht und weit reichende Verpflichtungen übernommen. Die europäische Entwicklungszusammenarbeit richtet sich auf die Erreichung der MDG aus.

Die Finanzierung von Entwicklungszusammenarbeit wurde 2005 durch den ODA-Stufenplan festgeschrieben, auf dessen quantitative und qualitative Erfüllung sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben (Steigerung des Anteils der Entwicklungsausgaben am Bruttonationaleinkommen auf 0,51 % bis 2010; 0,7% bis 2015).

Eine hohe Selbstverpflichtung ist die EU eingegangen, um die handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit („Aid for Trade“) zu verstärken (2 Milliarden Euro pro Jahr). Die Entwicklungsländer werden damit unterstützt, die Möglichkeiten der Handelsglobalisierung und der neuen Welthandelsordnung besser zu nutzen.

Die entwicklungsförderliche Integration der Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) in die Weltwirtschaft über Wirtschaftpartnerschaftsabkommen, die Anfang 2008 in Kraft treten sollen, bildet einen wesentlichen Beitrag der EU zur Gestaltung einer sozial gerechten Globalisierung.

Über ihre Afrikastrategie strebt die EU eine verstärkte Partnerschaft mit ihrem Nachbarkontinent an, der besonders drängende Entwicklungsprobleme und Zukunftsherausforderungen zu bewältigen hat. In Afrika entscheidet sich, ob die Millenniumsentwicklungsziele erreicht werden können.

Die in den Harmonisierungsvereinbarungen der Paris-Erklärung angestrebte verbesserte Zusammenarbeit der Geber, insbesondere die Verpflichtung, die Entwicklungszusammenarbeit an Strategien, Institutionen und Strukturen der Partnerländer anzupassen, trägt die EU vollauf mit.

Als wesentlicher Akteur der multilateralen Zusammenarbeit muss sie auch mit darauf hinwirken, der Reform der Entwicklungszusammenarbeit der Vereinten Nationen zum Erfolg zu verhelfen.

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Europa reformiert seine Entwicklungszusammenarbeit

Die EU nutzt die Entscheidungen zur Ausstattung ihres Gemeinschaftshaushaltes für die Jahre 2007 - 2013 ("Finanzielle Vorausschau"), um weiterhin in allen Politikbereichen, nicht zuletzt ihren auswärtigen Beziehungen, mehr Effizienz und Wirksamkeit zu erreichen. Für ihre gemeinschaftliche Entwicklungspolitik hat die EU deshalb ihre Rechtsinstrumente weiter präzisiert und deren Zahl erheblich verringert. Die neuen Rechtsinstrumente treten 2007 in Kraft und der 10. Europäische Entwicklungsfonds als zweite Finanzierungsquelle der gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik wird Anfang 2008 wirksam.

Weitere umfassende Reformschritte im Bereich ihrer Außenbeziehungen sind eingeleitet. Auf der Agenda stehen verbesserte Kohärenz von Entwicklungspolitik und anderen Politikbereichen, verstärkte Koordinierung der Hilfsprogramme der Union und ihrer Mitgliedstaaten und vermehrte Komplementarität aller Politikbereiche zu einer effektiven Gesamtpolitik. Das fortlaufende Arbeitsprogramm für Kohärenz der Entwicklungspolitik mit anderen Gemeinschaftspolitiken steht zur Aktualisierung und Umsetzung an, ebenso die Konkretisierung der Arbeitsteilung zwischen der Entwicklungszusammenarbeit Europas und der seiner Mitgliedstaaten. Damit rüstet sich die EU besser für die Entwicklungsherausforderungen der Zukunft.

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Europa hält globale Entwicklung in Schwung

Deutschland wird seine EU-Ratspräsidentschaft als „Schwungrad“ nutzen, um die Entwicklungspolitik Europas im Dienst der Gemeinschaft und ihrer Partnerländer weiter voran zu bringen. Die konsequente Umsetzung der entwicklungspolitischen Beschlüsse der vergangenen Jahre wird dabei ein wesentliches Element sein. Zugleich werden die Reformvorhaben der EU zur Verbesserung ihrer Entwicklungszusammenarbeit mit Nachdruck verfolgt.

Im regionalen Fokus wird Afrika stehen, um die dortige Reformdynamik gezielt zu unterstützen.

Die entwicklungspolitischen Themen der Ratspräsidentschaft ergeben sich aus dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission, der Vorgängerpräsidentschaft Finnlands und dem internationalem Kalender. Wesentliche Elemente dabei sind:

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Europa arbeitet im „Trio“

Die Ratspräsidentschaften Deutschlands und der beiden nachfolgenden Länder Portugal und Slowenien erstrecken sich über einen Zeitraum von strategischer Bedeutung für die Ausgestaltung der zukünftigen Entwicklungszusammenarbeit der EU. Im Rahmen einer neuen Trio-Präsidentschaft (von Januar 2007 bis Juni 2008) werden die drei Mitgliedstaaten Beiträge leisten, mittel- und längerfristige Themen in enger Kooperation voran zu bringen.

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Europa trifft sich in Sachen Entwicklung

30. Januar 2007: Vorstellung Präsidentschaftsprogramm im Europäischen Parlament (Brüssel)

12./13. März: Informelles Treffen der EU-Entwicklungsminister/-innen und informeller AKP-EU-Dialog zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Bonn/Petersberg)

14.-15. Mai: Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen mit Schwerpunkt Entwicklungszusammenarbeit (Brüssel)

25. Mai: AKP-EU-Minister/-innen-Treffen (Brüssel)

23.-28. Juni: Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU (Wiesbaden)

Juni / Juli 2007:  Vorstellung Bilanz Präsidentschaft im Europäischen Parlament

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Datum: 05.04.2007