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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

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Kultur und audiovisuelle Medien

Die Kulturförderung der Europäischen Union erfolgt - nach dem Subsidiaritätsprinzip - ergänzend zur nationalen Kulturpolitik. Durch Artikel 151 Absatz 4 EGV verpflichtet sich die Europäische Union zudem, bei ihrer gesamten Tätigkeit die kulturellen Aspekte mit zu berücksichtigen. Alle politisch Verantwortlichen in der Europäischen Union sind so angehalten, die „Kulturverträglichkeit“ von EU-Entscheidungen einzufordern.

Daneben will die Europäische Union die Rahmenbedingungen der Kulturwirtschaft verbessern, damit sich deren Potenziale bei Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum entfalten können. 2007 werden die neuen Förderprogramme „Kultur“ und „Europa für Bürger/ innen“ für eine neue Intensität beim Austausch von Kulturschaffenden sowie bei Städtepartnerschaften und Bürgerprojekten sorgen.

Auch der Start in das „Jahr des Interkulturellen Dialogs 2008“ steht bereits 2007 an: http://europa.eu/pol/cult/index_de.htm

Den Bereich der audiovisuellen Medien regeln die Mitgliedstaaten überwiegend eigenständig. Von der Gemeinschaft erlassene Rechtsvorschriften und Leitlinien dienen der Sicherung des gemeinsamen Binnenmarktes und des fairen Wettbewerbs. Dazu gehört insbesondere die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“, zu der die Europäische Kommission im Dezember 2005 einen Änderungsvorschlag vorgelegt hat: http://europa.eu/pol/av/index_de.htm

I. Rat für Bildung, Jugend und Kultur – Formation Kultur und Audiovisuelles

Die für Kultur und Medien zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten treten während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Rat für Bildung, Jugend und Kultur am 24. – 25. Mai 2007 in Brüssel zusammen. Den Vorsitz der Ratsformation Kultur und Audiovisuelles hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, inne.

II. Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Kultur und audiovisuelle Medien

II.1 Kultur

Beitrag zur Lissabon-Strategie

Ein Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 wird der Beitrag der Kultur zu Wachstum und Beschäftigung im Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und die Rolle der Kultur in Europa sein. Eine von der Europäischen Kommission vorgelegte Studie hat die wirtschaftliche Bedeutung des Kultursektors eindrucksvoll bestätigt.

Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wird den Impuls aus der Orientierungsaussprache der Kulturminister im Rat Ministerrat vom 13. November 2006 aufgreifen. Auf internationalen Konferenzen zur Kulturwirtschaft am 3.–4. Mai 2007 in Berlin und am 31. Mai–1. Juni 2007 in Hamburg werden weitere Schritte zur Stärkung des kreativen Sektors erarbeitet.

Stärkung der Kultur in Europa

Für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft von zentraler Bedeutung ist auch die im Frühjahr 2007 erwartete Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rolle der Kultur in Europa. Die Mitteilung wird als Teilaspekte sowohl die Kulturwirtschaft als auch die so genannte Kulturverträglichkeitsklausel des Artikel 151 Abs. 4 EG-Vertrag aufgreifen, wonach kulturelle Aspekte in allen Politikbereichen der Europäischen Union zu berücksichtigen sind. Damit wird verdeutlicht, dass Kultur ein Querschnittsthema mit Relevanz auch für andere Politikbereiche ist.

Neuer dreijähriger Arbeitsplan

Während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wird voraussichtlich mit der Erörterung eines neuen, dreijährigen Arbeitsplans begonnen werden, der die Prioritäten der weiteren Ratsarbeit im Kulturbereich festlegt. Der Plan wird auf dem bisherigen Arbeitsplan aufbauen, der fünf Schwerpunktthemen (Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, Digitalisierung von Kulturerbe, Mobilität von Künstlern, Mobilität von Sammlungen, Kulturportal) beinhaltet. In den Arbeitsplan sollen auch Ergebnisse der angekündigten Mitteilung der Europäischen Kommission zur Rolle der Kultur in Europa einbezogen werden.

Schaffung von gemeinsamen Positionen auf internationaler Ebene

Im 1. Halbjahr 2007 wird das UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Kraft treten. Die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen im Rahmen der Welthandelsorganisation könnte Auswirkungen auf den Kulturbereich haben. Das Übereinkommen verankert daher völkerrechtlich das Recht der Vertragsparteien auf eine eigenständige Kulturpolitik mit allen kulturpolitischen Gestaltungsinstrumenten.

Vertragspartei ist neben den EU-Mitgliedstaaten auch die Europäische Gemeinschaft. Unter deutscher Ratspräsidentschaft werden gemeinsame Positionen für die konstituierende UNESCO-Vertragsstaatenkonferenz im Oktober 2007 in Paris erarbeitet. Die Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens in Europa wird im Rahmen einer internationalen Konferenz „Kulturelle Vielfalt – Europas Reichtum. Das UNESCO-Übereinkommen mit Leben füllen“ unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erörtert werden.

Förderung einer gemeinsamen Identität

Zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft treten auch eine Reihe wichtiger Instrumente der künftigen EU-Kulturförderpolitik in Kraft. Dazu zählen das Nachfolgeprogramm von „Kultur 2000“, KULTUR (2007-2013) zur Förderung kultureller Netzwerke und Mobilität im Kulturbereich und das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (2007-2013), das die Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft zum Ziel hat.

Auch das Programm „Jahr des interkulturellen Dialogs 2008“, das die vielfältigen Kulturen in Europa hervorhebt, wird bereits 2007 beginnen. Deutschland misst diesen Förderprogrammen hohe Bedeutung bei, da Bürgerinnen und Bürger, die sich in Kulturprojekten engagieren, in sehr konkreter Weise an Austausch und Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg teilhaben können. Dadurch wird eine gemeinsame europäische  Identität gefördert.

Verbesserte Verfahrensregeln treten auch für die „Kulturhauptstädte Europas“ in Kraft. In Deutschland, das mit Essen für das Ruhrgebiet - gemeinsam mit Ungarn (Pécs) und der Türkei (Istanbul) - die Kulturhauptstadt Europas 2010 stellen wird, laufen die Vorbereitungen eines attraktiven Veranstaltungsprogramms bereits auf Hochtouren.

EU-Kulturpolitik als Ergänzung zu nationalen Politiken

Rechtsgrundlage für die kulturpolitischen Maßnahmen der Europäischen Union ist Art. 151 EG-Vertrag. Unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ergänzt die Kulturpolitik der Europäischen Union die nationalen Politiken der Mitgliedstaaten. Sie ist von Bedeutung dort, wo sie grenzübergreifende Zusammenarbeit, Austausch und Netzwerkbildung unterstützen kann und einen europäischen Mehrwert bietet.

II.2 Audiovisuelle Medien

Änderung der Fernsehrichtlinie

Ein Schwerpunkt der Ratsarbeit im audiovisuellen Bereich wird unter deutschem Vorsitz die Änderung der Fernsehrichtlinie sein, die als Kernstück der europäischen Rechtsvorschriften die rechtlichen Voraussetzungen für den freien Dienstleistungsverkehr von Fernsehdiensten innerhalb der Europäischen Union schafft und dadurch die Entwicklung eines europäischen Marktes für Fernsehdienste und verwandte Aktivitäten (zum Beispiel Fernsehwerbung, Produktion von audiovisuellen Programmen) fördert.

Neue Übertragungstechniken für audiovisuelle Mediendienste und dadurch veränderte wirtschaftliche Bedingungen machen es notwendig, diesen Rechtsrahmen zu modernisieren. Das Europäische Parlament hat sich in erster Lesung im Dezember 2006 intensiv mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission befasst und Änderungswünsche eingebracht.

Kernpunkte der derzeitigen Diskussion im Rat sind unter anderem der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie, das Herkunftslandsprinzip, die Abgrenzung zu anderen europäischen Rechtsvorschriften (zum Beispiel der E-Commerce-Richtlinie) und die Neuerungen bei den Werbebestimmungen einschließlich der Produktplatzierung. Aufbauend auf den Beratungen während der österreichischen und der finnischen Präsidentschaft strebt die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Verabschiedung eines gemeinsamen Standpunktes des Rates im Mai 2007 an.

Im Medienbereich tritt zu Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft das neue Förderprogramm „Media 2007“ (2007-2013) zur Unterstützung der audiovisuellen Industrie in Europa in Kraft.

III. Treffen-Konferenzen-Veranstaltungen

Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden eine Reihe hochrangiger Treffen und Veranstaltungen statt:

Besonders wichtig ist es, die Zivilgesellschaft in die in Brüssel behandelten kulturpolitischen Fragestellungen einzubeziehen: Zu vielen Schwerpunktthemen finden größere internationale Fachkonferenzen statt, die in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Partnern auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder und der Kommunen durchgeführt werden.

Themen sind insbesondere Kulturelle Vielfalt, Kulturelle Identität, Interkultureller Dialog, Kulturwirtschaft, Kulturtourismus, Digitalisierung und Archivierung von Kulturgütern sowie Mobilität von Kulturschaffenden und Sammlungen sowie Ko- und Selbstregulierung in den digitalen Medien. Im Rahmen des Barcelona-Prozesses veranstaltet die Bundesregierung für Jugendliche aus den EU-Mitgliedstaaten und den Mittelmeer-Anrainern ein „Euromediterranes Jugendparlament“.

Verweise:

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Datum: 01.02.2007