Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik erfolgt zwischen den Mitgliedstaaten. Insbesondere vor dem Hintergrund des Europäischen Binnenmarktes sowie der Wirtschafts- und Währungsunion ist es wichtig, die Wirtschaftspolitik als gemeinsames Interesse zu betrachten und eng aufeinander abzustimmen.
Ein wesentliches Instrument in diesem Politikfeld ist die so genannte Lissabon-Strategie. Sie sieht vor, Wachstum und Beschäftigung zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union durch Reformen auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene zu stärken.
Weitere zentrale Steuerungsinstrumente sind die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die Leitlinien zur Beschäftigungspolitik. Sie legen die mittelfristigen Prioritäten für die Europäische Union und für ihre Mitgliedstaaten fest.
Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, eine solide und verantwortungsvolle Budgetpolitik zu betreiben. Der EG-Vertrag sowie der Stabilitäts- und Wachstumspakt setzen für eine solche Finanzpolitik den geeigneten rechtlichen Rahmen.
Demnach darf insbesondere das jährliche Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaats 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Im März 2005 beschloss der Europäische Rat den Stabilitäts- und Wachstumspakt weiterzuentwickeln, um Wachstum und Beschäftigung besser mit dem Pakt zu verknüpfen. Berücksichtigt werden nun länderspezifische Besonderheiten wie Wirtschafts- und Strukturreformen. Auch gibt es die Verpflichtung, wirtschaftlich gute Zeiten für die Haushaltskonsolidierung zu nutzen, um Handlungsspielräume für schlechtere Zeiten zu gewinnen.
Erweiterung der Eurozone
Zu Beginn 2007 führte Slowenien den Euro ein. Der Rat wird die Umsetzung aller entsprechenden Vorkehrungen für die reibungslose Einführung der Gemeinschaftswährung begleiten. Weitere Mitgliedstaaten könnten einen Antrag auf Teilnahme am Europäischen Wechselkursmechanismus (WKM II) stellen, während andere EU-Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für die Annahme des Euro erfüllen könnten.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wird alle EU-Mitgliedstaaten in ihren umfassenden Vorbereitungen zur Annahme des Euro eingehend unterstützen. Insbesondere wird sie sicherstellen, dass eine sorgfältige und rasche Prüfung etwaiger Anträge auf WKM-II - Mitgliedschaft sowie von Konvergenzberichten von Kommission und EZB auf Grundlage der im EG-Vertrag festgelegten Kriterien erfolgt, einschließlich der Beurteilung stabiler makroökonomischer Entwicklungen und eines hohen Maßes an nachhaltiger Konvergenz.
Für eine zielgerechte Finanz- und Wirtschaftspolitik in der Europäische Union
Die erweiterte Europäische Union braucht schlanke und zielgerichtete Verfahren für eine effiziente finanz- und wirtschaftspolitische Koordinierung, die zudem für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar sein sollten. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wird deshalb folgende Ansatzpunkte verfolgen:
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