Integrierte Finanz- und Kapitalmärkte sind ein Kernelement für eine dynamische und wettbewerbsfähige Wirtschaft. Hierzu gehören ein breites Angebot an Finanzierungs- und Anlagemöglichkeiten sowie eine effiziente und funktionierende Finanz- und Kapitalmarktaufsicht.
Im Dezember 2005 hat die Europäische Kommission ein Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik vorgelegt, in dem sie Schwerpunkte bis 2010 skizziert. Bestehende Rechtsvorschriften sollen in den einzelnen Mitgliedstaaten konsequent umgesetzt werden. Außerdem koordiniert die Europäische Union die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in Fragen der staatlichen Aufsicht über die Kapitalmärkte.
Schwerpunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich der Finanz- und Kapitalmärkte
Fortschritte für einen integrierten Markt für Finanzdienstleistungen
Zu den Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft gehört die nachhaltige Weiterentwicklung der EU-Strategie zur Schaffung eines integrierten europäischen Marktes für Finanzdienstleistungen:
- Die Bürgerinnen und Bürger müssen von wettbewerbsfähigen Finanzdienstleistungen im persönlichen Alltag profitieren können. Zu diesem Zweck wird die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die laufenden Arbeiten in den Ratsarbeitsgruppen fortführen und insbesondere auch die Maßnahmen für einen EU-einheitlichen leistungsstarken Zahlungsverkehrsraum voranbringen.
- Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft verfolgt zudem die eingeschlagene Strategie der Besseren Rechtsetzung konsequent weiter und strebt dabei eine eingehende Bewertung der bisherigen Integrationsschritte an. Bessere Rechtsetzung heißt einfachere und nach Möglichkeit weniger Regeln, und zwar in den Mitgliedstaaten sowie auf europäischer Ebene. Ziel dabei ist, die Verwaltungskosten für Unternehmen zu verringern und so die Rahmenbedingungen zu verbessern. Deutschland hält dabei insbesondere Ansätze für geeignet, die auf den gewachsenen Marktstrukturen aufbauen und sich zur Weiterentwicklung die Marktkräfte zunutze machen. Beispielhaft für diese Herangehensweise ist der Verhaltenskodex für Verrechnungs- und Abwicklungsdienstleistungen im Wertpapierbereich, der im zweiten Halbjahr 2006 mit der Finanzindustrie abgestimmt worden ist.
- Weiterhin gilt es, die Optimierung der europäischen Zusammenarbeit in der Finanzmarktaufsicht zu unterstützen. Die Vielzahl von Finanzmarktaufsichtsbehörden in der Europäischen Union und vor allem ihre unzureichende Vernetzung stellen ein Integrationshindernis dar. Die deutsche Präsidentschaft wird aus diesem Grund den begonnenen evolutionären Ansatz zur Stärkung der Konvergenz im Aufsichtshandeln in Europa fortsetzen und damit die Herstellung europäischer Strukturen in der Finanzmarktaufsicht befördern. Der für Anfang 2007 angekündigte zweite Zwischenbericht der Interinstitutionellen Überwachungsgruppe zum Lamfalussy-Prozess kann hierfür wertvolle Ansatzpunkte liefern.
- Während des deutschen Vorsitzes werden zudem die Arbeiten für eine verbesserte Aufsicht beim Erwerb bedeutender Beteiligungen an Finanzinstituten fortgeführt. Im Hinblick auf Finanzmarktstabilität wird sich die deutsche Präsidentschaft für mehr Transparenz bei Hedgefonds einsetzen und hierzu grundlegende Arbeiten auf europäischer Ebene voranbringen.
- Darüber hinaus wird sie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Solidität europäischer Versicherungsunternehmen sowie der Interessen der Versicherungsnehmer die Europäische Kommission in ihren Bemühungen unterstützen, bei der Erarbeitung eines Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie Solvency II tragfähige Kompromisse zu erreichen.