Anrede,
Die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägermittel stellt potentiell vielleicht das größte Risiko für die internationale Sicherheit dar. Daher hat die EU in ihrer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Massenvernichtungswaffen aus dem Jahre 2003 unterstrichen, dass auf diesem Gebiet zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und internationalen Ordnung ein multilateraler Ansatz, der Abrüstung und Nichtverbreitng gleichermassen umfasst, den besten Weg darstellt.
Vor diesem Hintergrund ist und bleibt der nukleare Nichtverbreitungsvertrag (NVV) der maßgebliche Eckstein für das globale atomare Nichtverbreitungsregime. Die EU steht zum NVV- Regime und befürwortet und unterstützt Maßnahmen, die einer weiteren Stärkung des Regimes dienen.
Im Hinblick auf die erste Versammlung des Vorbreitungskomitees für die NVV Überprüfungskonferenz 2010 hat die EU bereits umfangreiche interne Vorbereitungsarbeiten aufgenommen. Wir sind fest entschlossen, auch 2007 eine aktive und konstruktive Rolle bei den im Rahmen der Vorbereitungskonferenz zu führenden Diskussionen zu spielen.
Unser Ziel für die EU ist es dabei, den NVV-Überprüfungszyklus in einem konstruktivem Klima zu beginnen. Die EU unterstützt daher ausdrücklich die Pläne des designierten Vorsitzenden des 1. Vorbereitungskommittes, des japanischen Botschafter Amano.
In der Überprüfungsdebatte müssen nach Auffassung der EU alle drei Pfeiler des NVV (nukleare Nichtverbreitung, Abrüstung, friedliche Nutzung der Kernenergie) ausgewogen berücksichtigt werden. Nur eine solche Ausgewogenheit wird einen erfolgreichen Verlauf des kommenden NVV Überprüfungszyklus ermöglichen. Dies ist aber die Voraussetzung für gemeinsame Entscheidungen der Überprüfungskonferenz zur Stärkung des Vertrags.
Der Gemeinsame Standpunkt der EU, der anläßlich der Überprüfungskonferenz 2005 beschlossen wurde, bildet unverändert die Grundlage dieser ausgewogenen EU-Positionen.
Anrede,
Das zügigen Inkrafttreten des Atomteststoppvertrages ist seit jeher ein wichtiges Anliegen der EU. Es Anliegen hat durch den nordkoreanischen Atomtest noch weiter an Bedeutung gewonnen. Bereits jetzt trägt die EU durch die Annahme von Gemeinsamen Aktionen, die auch das Verifikationssystem des Vertrages weiter stärken sollen, zu einer Stützung des Atomteststoppregimes bei.
Die EU fordert außerdem den baldigen Beginn von Verhandlungen über einen Vertrag zum Verbot der Produktion von spaltbarem Material für explosive Zwecke – „cut-off-Treaty“ (FMCT). Solche Verhandlungen sollten ohne Vorbedingungen geführt werden. Der Abschluss eines solchen Vertrages würde einen wesentlichen Schritt auf dem Weg der atomaren Rüstungskontrolle und Abrüstung darstellen. Er würde somit einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der von der der NVV-Gemeinschaft auf den Überprüfungskonferenzen 1995 und 2000 gemeinsam verabschiedeten Positionen leisten.
Anrede,
Die engagierte und vollständige Umsetzung aller NVV Verpflichtungen bleibt eine wesentliche Voraussetzung für die Konsolidierung und Stärkung des NVV Regimes.
Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Nichtverbreitung. In diesem Zusammenhang sind regionale Aspekte besonders zu berücksichtigen. Wie sie wissen, ist die EU an den Anstrengungen zur Beilegung der Krise über das iranische Atomprogramm aktiv beteiligt. Wir sind überzeugt, dass eine Lösung nur auf diplomatischem Weg erreicht werden kann. Aus diesem Grunde hat die EU das sehr weitgehende Angebot an den Iran im Juni 2006 maßgeblich mitgestaltet. Es wurde von den USA, Russland und China mitgetragen. Die EU wird sich auch weiterhin für eine friedliche Lösung der Krise einsetzen.
Die EU ist sich der Risiken, die durch eine weitere Verbreitung von Anreicherungs- und Wiederaufbereitungstechnologie entstehen können, bewusst und unterstützt daher die Erarbeitung von multilateralen Garantien zur Lieferung von Kernbrennstoff. Diesbezügliche Initiativen können dazu beitragen, Ländern, die an der Entwicklung von Kernenergie interessiert sind, davon zu überzeugen, dass die Entwicklung eines eigenen nuklearen Brennstoffkreislaufes nicht erforderlich ist, und sie somit freiwillig darauf verzichten.
Die EU wird ihre Anstrengungen zur Aufrechterhaltung und weiteren Stärkung des NVV Regimes noch weiter verstärken, um den hier aufgezeigten Herausforderungen begegnen zu können. Hierzu gehört auch die massgeblich von der EU angestossene Diskussion zu einer Stärkung des Vertrags mit Blick auf die Folgen eines Vertragsrückzugs.
Es ist zu bedauern, dass die NVV-Überprüfungskonferenz 2005 nicht in der Lage war, sich auf ein substantielles Abschlußdokument zu einigen, um so den drängendsten Herausforderungen des Vertrags zu begegnen. Diese Erfahrung muss für die EU aber ein zusätzlicher Grund sein, all Ihre Anstrengungen auf einen erfolgreichen Überprüfungsprozess 2010 zu legen.