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Pressemitteilungen

09.01.2007

Auftakt der Informellen EU-Ministertreffen in Deutschland mit der Konferenz der Justiz- und Innenminister in Dresden

Vom 14. bis 16. Januar tagen die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union unter dem Vorsitz von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble in Dresden.

65 Ministerinnen und Minister haben ihr Kommen zugesagt. Sie werden von rund 260 Delegationsmitgliedern begleitet. Das Interesse der Medien ist außergewöhnlich groß. Fast 500 Journalisten aus ganz Europa haben sich für das Presseprogramm akkreditiert. Entsprechend dem Charakter der Informellen Treffen soll neben den Plenarsitzungen der informelle Gedankenaustausch gefördert und das Gastgeberland präsentiert werden. Deshalb sind für die Regierungsgäste aus ganz Europa ein Besuch der Frauenkirche am Montag und eine Führung durch das Grüne Gewölbe am Dienstag vorgesehen.

Schwerpunkte der Beratungen werden die Verstärkung der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit durch die Überführung des Vertrags von Prüm in den EU-Rechtsrahmen, die Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Familien- und Erbrechts sowie der grenzüberschreitende IT-Einsatz in der Justiz sein.  Weitere Themen sind die angestrebte gemeinsame europäische Strategie zur Bekämpfung der illegalen Migration mit einer Stärkung der grenzpolizeilichen Zusammenarbeit und eine Diskussion über die zukünftige Gestaltung der europäischen Innenpolitik ab 2010 (nach Auslaufen des Haager Programms).

Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit / Überführung des Vertrags von Prüm in den Rechtsrahmen der EU

Seit Unterzeichnung des völkerrechtlichen Vertrages von Prüm am 27. Mai 2005 durch Deutschland, Belgien, Spanien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich haben mit Italien, Finnland, Portugal und Slowenien vier weitere EU-Mitgliedstaaten ihre Beitrittserklärung zum Vertrag abgegeben.  Der besondere Mehrwert des Vertrages liegt in dem erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch. Auf Grundlage des Vertrages ist es möglich, dass sich die beteiligten Staaten untereinander einen automatisierten Zugriff auf nationale Datenbanken im Bereich DNA-Analyse, Fingerabdrücke und Fahrzeugregisterdaten gewähren. Zur Verbesserung der polizeilichen Zusammenarbeit sind außerdem operative Maßnahmen wie gemeinsame Streifen, die Möglichkeit zur Übertragung von hoheitlichen Befugnissen auf Polizeikräfte der anderen Vertragsstaaten oder Hilfeleistungen bei Großereignissen vorgesehen.

Gemeinsam mit den Vertragspartnern von Prüm und der Europäischen Kommission beabsichtigt der deutsche Vorsitz, die Überführung des Prümer Vertrages in den Rechtsrahmen der EU zu initiieren. Die Vertragspartner von Prüm haben zuletzt an-lässlich der Unterzeichnung der gemeinsamen Ministererklärung vom 5. Dezember 2006 in Brüssel das Anliegen der Erweiterung auf die gesamte EU bekräftigt.

Zukunft der europäischen Innenpolitik

Nach der Halbzeitbewertung des seit 2004 gültigen Haager Pogramms zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union bietet sich 2007 und 2008 die Gelegenheit, vor den eigentlichen Verhandlungen über das neue Mehrjahresprogramm eine Orientierungsdebatte über die künftige Gestaltung der europäischen Innenpolitik zu führen. Diese sollte transparent sein, alle Aspekte der europäischen Innenpolitik berücksichtigen und auch externen Sachverstand einbeziehen. Vom Informellen Treffen in Dresden könnte hierzu eine erste Initiative ausgehen.

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Zusammenarbeit in der Migrationspolitik

Der britische Innenminister hat noch unter finnischer Ratspräsidentschaft im Auftrag und Namen mehrerer EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, ein Arbeitspapier vorgelegt. Die Initiative regt eine enge Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migration und die Festlegung von Zielen, Grundsätzen und Priori-täten einer gemeinsamen Migrationspolitik, insbesondere zur  Bekämpfung Illegaler Zuwanderung an. Das gemeinsame Papier behandelt die Themen „Illegale Einwanderung, Rückführungen und Außengrenzen“, „Beziehungen zu Drittstaaten und Ko-Entwicklung“ sowie „Zusammenarbeit im Bereich Asyl“. Ein besonderer Aspekt ist das Angebot zur Förderung befristeter Aufenthalte (circular migration) als Instrument der Migrations- und Entwicklungspolitik. Dabei sollen freiwillige nationale Quoten der Kommission für Verhandlungen mit Drittstaaten gemeldet werden können.

Zukunft der justiziellen Zusammenarbeit im Familien- und Erbrecht

Europa wächst zusammen. Bürgerinnen und Bürger betätigen sich wirtschaftlich, leben und arbeiten in anderen Mitgliedstaaten. Auch die Zahl der familiären Verbindungen über die Grenzen hinweg steigt. Viele Eheleute besitzen Immobilien, die nicht in dem Staat belegen sind, in dem sie wohnen.

Gerade das Familienrecht in den Mitgliedstaaten ist besonders durch die jeweiligen nationalen Kulturen und Traditionen geprägt, mit der Folge, dass die Rechtsordnungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Teilen sehr unterschiedlich sind. So gibt es neben der herkömmlichen Ehe beispielsweise nicht in allen Mitgliedstaaten rechtlich anerkannte Formen anderer Verbindungen wie etwa Ehen zwischen homosexuellen Partnern oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Gleichermaßen gibt es in den Mitgliedsstaaten unterschiedliche Möglichkeiten zur Auflösung von Ehen und ähnlichen Verbindungen sowie unterschiedliche rechtliche Folgen daraus. Diese Unterschiedlichkeiten setzen sich in den nationalen erbrechtlichen Regelungen fort.

Die Deutsche Präsidentschaft hat sich zum Ziel gesetzt, auf konkrete und fühlbare Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger im täglichen Leben hinzuwirken. Des-halb soll die internationale Zusammenarbeit in Familien – und Erbrechtsfällen verbessert werden.  Dabei geht es nicht um eine materielle Harmonisierung – dafür gibt der EG-Vertrag keine Rechtsgrundlage – sondern vielmehr darum, Regelungen zur internationalen gerichtlichen Zuständigkeit, zur Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen und zur Vereinheitlichung der sog. Kollisionsnormen zu erlassen. Kollisionsnormen sind Vorschriften, die bestimmen, welches nationale Recht auf einen konkreten Fall mit Auslandsbezug Anwendung findet. Hierzu soll über den grundsätzliche Richtung des weiteren Vorgehens gesprochen. Ziel muss es sein, mehr Rechtssicherheit auch in diesen Fällen zu erreichen.

Grenzüberschreitender IT-Einsatz in der Justiz

Alle Mitgliedsstaaten der EU setzen zur Bewältigung ihrer Justizaufgaben erfolgreich Informations- und Kommunikationstechnologie ein. Im nationalen Rahmen funktioniert e-justice also bereits. In einem europäischen Raum der Freiheit der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen und vielfältigen grenzüberschreitenden Aktivitäten dürfen der Zugang zur Justiz und deren Effektivität nicht an „informationstechnologischen EU-Binnengrenzen“ scheitern. Deshalb strebt die deutsche Präsidentschaft an, die Möglichkeiten der Informationstechnik zum Vorteil der grenzüberschreitend Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Zusammenarbeit der Justizorgane - beispielsweise bei der Strafverfolgung in Europa – noch besser zu nutzen.

Die bisherigen Ansätze für eine Vernetzung der Justiz in Europa und die künftig erforderlichen Schritte hierfür sollen in Dresden diskutiert werden.

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Ministerprogramm vom 14. bis 16. Januar 2007 in Dresden:

Sonntag, 14. Januar 2007

Montag, 15. Januar 2007

Dienstag, 16. Januar 2007

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Datum: 03.02.2007