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GASP Erklärungen

25.05.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union zu Menschenrechtsverletzungen in Iran

Die Europäische Union ist zutiefst besorgt über die jüngsten Entwicklungen der Menschenrechtslage in Iran. Sie ist besonders beunruhigt über die aktuelle Welle von Verhaftungen von Bürger- und Frauenrechtlern(innen). Lehrer, Studenten, Gewerkschaftsmitglieder, Wissenschaftler und Journalisten, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen, werden systematisch eingeschüchtert, und mit Gewalt werden strengere Bekleidungsvorschriften für Männer und Frauen durchgesetzt. Mit Sorge hat die EU zur Kenntnis genommen, dass in letzter Zeit mindestens drei Büros von Nichtregierungsorganisationen geschlossen wurden. Sie möchte zudem auf die Verschlechterung der Lage ethnischer und religiöser Minderheiten in Iran aufmerksam machen, insbesondere auf das Leid der Bahai, die vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, diskriminiert und belästigt werden.

Die EU bringt ihre Sorge über die fortgesetzten Hinrichtungen in Iran zum Ausdruck und fordert die iranische Regierung nachdrücklich dazu auf, die grundlegenden Menschenrechte ihrer Bürger konsequent zu achten und zu schützen, insbesondere die Todesstrafe für Jugendliche, Amputationen und andere grausame Strafen, wie die Steinigung, vollständig abzuschaffen. Sie appelliert an Iran, an seinen Moratorien für diese Strafmaßnahmen festzuhalten und sie umgehend gesetzlich zu verankern, wie die VN-Generalversammlung dies in ihrer jüngsten Resolution zur Menschenrechtslage in Iran empfohlen hat.

Die EU bedauert vor allem, dass Mohammed Moussawi am 22. April 2007 in Schiraz (Iran) hingerichtet worden ist, obwohl er zum Tatzeitpunkt erst 16 Jahre alt war. Sie hat diesen Fall bereits zweimal gegenüber der iranischen Regierung zur Sprache gebracht, so auch im Jahr 2005, als die iranischen Behörden uns versicherten, dass der Oberste Richter bei allen Hinrichtungen von Jugendlichen, von denen er erfährt, intervenieren würde, um diese Hinrichtungen zu verhindern. Die EU erinnert an ihren Standpunkt, den sie bereits seit langem vertritt, dass die Todesstrafe unter keinen Umständen bei Personen verhängt werden darf, die zum Tatzeitpunkt jünger als 18 Jahre alt waren.

Die genannte Hinrichtung ist ein unmittelbarer Verstoß gegen die Verpflichtungen, die Iran im Rahmen des VN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte freiwillig eingegangen ist. Sie verletzt zudem das Moratorium für die Hinrichtung von jugendlichen Straftätern, das die iranische Regierung 2005 ausgesprochen hat und das – wie sie gegenüber der EU versichert hat – nach wie vor gilt. Die EU fordert die iranische Regierung nachdrücklich dazu auf, das Moratorium uneingeschränkt durchzusetzen und alternative Strafformen für die zum Tode verurteilten jugendlichen Straftäter in Iran zu prüfen.

Die EU verleiht außerdem ihrer tiefen Betroffenheit Ausdruck darüber, dass am 27. Februar und am 13. Mai 2007 in Kermanschah (Westiran) Amputationsstrafen gegen zwei Diebe vollstreckt worden sind. Diese Strafen stehen im Widerspruch zu dem Moratorium für Amputationsstrafen, das Iran gegenüber der EU im März 2003 zugesagt hat. Die EU appelliert an die iranische Regierung, dafür zu sorgen, dass künftig keine Amputationsstrafen mehr verhängt oder vollstreckt werden.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 26.05.2007