15.05.2007
Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zur Verurteilung von Menschenrechtsaktivisten in Vietnam
Die
EU hat mit großer Sorge zur Kenntnis genommen, dass mehrere Personen, die sich gewaltfrei für die Menschenrechte einsetzen, verhaftet und wegen angeblicher "Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam" zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden sind. So sind am 30. März Pfarrer Nguyen Van Ly sowie Nguyen Phong und Nguyen Binh Thanh vom Volksgerichtshof der Provinz Thua Thien Hue zu acht, sechs bzw. fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ferner wurden am 10. Mai Nguyen Bac Truyen, Huynh Nguyen Dao und Le Nguyen Sang vom Volksgerichtshof in Ho Chi Minh Stadt zu drei, vier bzw. fünf Jahren Haft verurteilt. Am 11. Mai verurteilte der Volksgerichtshof in Hanoi den Rechtsanwalt Nguyen Van Dai zu einer Haftstrafe von fünf Jahren mit anschließenden vierjährigen Hausarrest und die Rechtsanwältin Le Thi Cong Nhan zu einer Haftstrafe von vier Jahren und anschließendem dreijährigen Hausarrest. Am 15. Mai wurde May Tran Quoc Hien vom Volksgerichtshof in Ho Chi Minh Stadt zu 5 Jahren Haft und anschließendem zweijährigen Hausarrest verurteilt.
Die EU fordert von der vietnamesischen Regierung erneut mit Nachdruck die Freilassung aller friedlichen politischen Aktivisten, die lediglich von ihren Rechten auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, wie sie in Artikel 69 der vietnamesischen Verfassung und in den Artikeln 19 und 22 des auch von Vietnam unterzeichneten Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert sind.
Die EU wird ihren derzeitigen Dialog mit Vietnam, in dessen Rahmen sie auch einen ständigen Menschenrechtsdialog mit dem Land führt, fortsetzen.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.