Die Präsidentschaft der Europäischen Union begrüßt die Beschlüsse der Kirgisischen Regierung vom 27. Juni 2007 zur Reform des Strafrechts und des Strafvollzugs. Die Einführung von Bewährungsstrafen sowie die Stärkung der Gerichte ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte in Kirgisistan. Kirgisistan unterstreicht damit seine Entschlossenheit, internationale Menschenrechtstandards zu achten und seinen Verpflichtungen im Rahmen der OSZE gerecht zu werden.
In diesem Zusammenhang begrüßt die Präsidentschaft der Europäischen Union insbesondere den Beschluss des kirgisischen Staatspräsidenten Bakijew zur Abschaffung der Todesstrafe in Kirgisistan. Dies ist ein wichtiger Schritt, auch im Hinblick auf das von der EU angestrebte Ziel einer weltweiten Abschaffung der Todesstrafe.
Die Europäische Union wird im Rahmen ihrer am 22. Juni 2007 verabschiedeten Zentralasien-Strategie aktiv mit allen Staaten der Region zur Verbesserung der Lage der Menschenrechte weiter zusammenarbeiten.