Die Europäische Union würdigt die Aufhebung des Ausnahmezustands in der Republik Fidschi-Inseln. Diese ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück zur Demokratie und zu einer Umsetzung der Verpflichtungen, die von der Interimsregierung während der Konsultationen eingegangen wurden, welche am 18. April 2007 nach Artikel 96 des Cotonou-Abkommens zwischen der Europäischen Union und Fidschi stattgefunden haben.
Wie die Europäische Union bereits erklärt hat, ist die am 5. Dezember 2006 erfolgte militärische Machtübernahme in Fidschi eine Verletzung der in Artikel 9 des Cotonou-Abkommens genannten wesentlichen Elemente Menschenrechte, demokratische Grundsätze und Rechtsstaatsprinzip.
Fidschi und die EU haben sich am 18. April auf Verpflichtungen geeinigt, mit denen die Situation bereinigt werden soll. Die EU wird den Dialog mit der Interimsregierung im Geiste der Cotonou-Partnerschaft fortsetzen, um die Umsetzung aller am 18. April eingegangenen Verpflichtungen zu unterstützen und sicherzustellen, insbesondere derjenigen in Bezug auf die Festlegung eines Fahrplans für die Abhaltung demokratischer Wahlen.
Die EU verfolgt die Situation aufmerksam und begrüßt die Fortschritte bei dem diesbezüglichen Dialog innerhalb des Pazifik-Insel-Forums und den Abschluss der Arbeiten der unabhängigen Wahlexperten. Die EU bekräftigt ihre Bereitschaft, die Erfüllung der zentralen Verpflichtungen sowohl finanziell als auch durch Beratungsleistungen zu unterstützen.
Die EU unterstreicht, dass die Mitarbeit der Interimsregierung von Fidschi für sie von entscheidender Bedeutung ist, um Fidschi weiterhin in seiner Entwicklung unterstützen zu können. Angesichts des positiven Ergebnisses der Konsultationen sowie aufgrund der von der Republik Fidschi-Inseln eingegangenen Verpflichtungen, der Umsetzung derselben und des fortwährenden Dialogs wird die EU in Kürze geeignete Maßnahmen ins Auge fassen, wie es im Cotonou-Abkommen vorgesehen ist.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.