Direkt zum Inhalt .

Service-Navigation

Hauptnavigation

Bereichsnavigation

Weiterführende Informationen

SERVICE

GASP Erklärungen

01.04.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der Europäischen Union über die Bildung einer Übergangsregierung in Nepal

Die EU beglückwünscht die neu gebildete nepalesische Übergangsregierung zu ihrem Amtsantritt. Die EU betrachtet die Verkündigung einer Übergangsverfassung und die Bildung des Übergangsparlaments und der Übergangsregierung als wichtige Meilensteine des Friedensprozesses in Nepal. Sie bereiten den Boden für den Wiederaufbau stabiler demokratischer Strukturen und Institutionen und langfristig für einen dauerhaften Frieden. Die EU erwartet, dass die neue Regierung nach demokratischen Grundsätzen handelt, der Straflosigkeit ein Ende bereitet, über staatliche Einrichtungen Reformen durchsetzt und sämtliche Parallelstrukturen auflöst.

Die EU ruft die Übergangsregierung und das jüngst gebildete Übergangsparlament auf, den Friedensprozess weiter voranzubringen, indem sie konsequent Vorbereitungen für baldige Wahlen für die verfassunggebende Versammlung treffen. Die EU unterstützt die Vereinten Nationen uneingeschränkt in ihrer Arbeit zur Überwachung des Friedensprozesses und der bevorstehenden Wahlen.

Die EU appelliert an alle politischen Kräfte in Nepal, unter Beweis zu stellen, dass sie den grundlegenden demokratischen Werten verbunden sind, damit freie und gerechte Wahlen stattfinden können. Die EU bekräftigt ihre Überzeugung, dass die Menschen in Nepal das Recht haben, nach rechtsstaatlichen Prinzipien und ohne Angst und Einschüchterung zu leben, und dass ihre Menschenrechte zu achten sind. Wir rufen alle Gruppen auf, uneingeschränkt mit dem OHCHR zusammenzuarbeiten.

Vor dem Hintergrund anhaltender Besorgnis über die instabile Sicherheitslage bestärkt die EU die neue Regierung darin, Recht und Ordnung wiederherzustellen, vor allem auf dem Lande und im Besonderen angesichts der schrecklichen Morde in Gaur. Die EU fordert die Regierung auf, die Schuldigen vor Gericht zu bringen.

Die EU betont, dass sie den Friedensprozess weiterhin unterstützt. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission sind voll und ganz bereit, den Friedensprozess zu fördern. Wir leisten insbesondere Unterstützung für die Wahlvorbereitungen, um so der Regierung bei ihrem Ziel zu helfen, eine Beteiligung aller – auch traditionell ausgegrenzter Gruppen und vor allem der Frauen – möglich zu machen. Wir werden positiv auf die Einladung der Regierung Nepals reagieren, die Wahlen für die verfassunggebende Versammlung zu beobachten. Die EU wird weiterhin die Entwicklung Nepals mit Hilfe verschiedener bilateraler Programme und durch Beiträge zum Nepal Peace Trust Fund (Treuhandfonds für den Frieden in Nepal) unterstützen, um dazu beizutragen, dass diese höchst wichtigen Wahlen ein Erfolg werden.

Die EU begrüßt die Bemühungen der Regierung, einen Dialog über alle Fragen zu führen, die durch die Proteste der Madhesis und anderer Minderheiten aufgeworfen wurden. Die EU weist nachdrücklich darauf hin, dass dies – im Einklang mit der Zusage im Friedensabkommen, auf die Einbeziehung aller Randgruppen und ausgegrenzten Gruppen hinzuarbeiten – ein Dialog sein sollte, in den alle repräsentativen Gruppen einbezogen werden.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



Barrierefreiheit     . Druckversion     . Seite empfehlen


Datum: 05.04.2007