1962 1970 1972/73 1979 1989 1993 1994 1995 1998 1999 2001 2002 2007

1992 beschloss die EU die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unter der Aufsicht einer europäischen Zentralbank. Am 1. Januar 2002 trat das Euro-Bargeld an die Stellen der nationalen Währungen in zwölf der damals fünfzehn Mitgliedstaaten. Die Beitrittsverträge sehen vor, dass auch in den zehn neuen Mitgliedstaaten der Euro die nationalen Währungen ablöst, sobald die wirtschaftlichen und strukturellen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Slowenien trat der Euro-Zone zum 1. Januar 2007 bei.
Die EG-Kommission legt dem Rat einen Dreistufenplan für eine verstärkte währungspolitische Zusammenarbeit vor. Dieser Plan sieht die Errichtung einer Währungsunion bis 1971 vor. Das Konzept wird jedoch von den Mitgliedstaaten nicht aufgegriffen.
Nach Forderung der Staats- und Regierungschefs, eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu schaffen, wird unter der Leitung des luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner ein Komitee eingesetzt. Dieses erarbeitet ein Programm für eine schrittweise Schaffung einer WWU innerhalb von zehn Jahren. Erklärtes Ziel des Plans ist, bis 1980 den Binnenmarkt zu vollenden, die Wechselkurse zu fixieren und die EG-Staaten in einer Wirtschafts- und Währungsunion zu vereinen.
Die kurz darauf einsetzenden internationalen währungspolitischen Turbulenzen, die die Auflösung des Bretton-Woods-Systems zur Folge haben, sowie die nachfolgende Ölkrise verhindern die Umsetzung des Projekts. Es kommt lediglich zur Errichtung der europäischen Währungsschlange und zur Schaffung des Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit.
Das Europäische Währungssystem (EWS) tritt in Kraft. Das EWS hat zum Ziel, in Europa eine Zone geldpolitischer Stabilität mit stabilen, aber anpassbaren Wechselkursen zu schaffen.
Die unter der Leitung des EG-Kommissionspräsidenten Jaques Delors eingesetzte Studiengruppe legt einen Dreistufenplan zu einer Wirtschafts- und Währungsunion vor, der von den Staats- und Regierungschefs angenommen wird.
Der Vertrag von Maastricht tritt in Kraft. Wesentliches Element des Vertrages ist die Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mit einer gemeinsamen Währung in drei Stufen bis 1999.
Die ökonomischen Konvergenzkriterien, die für eine Teilnahme an der WWU ausschlaggebend sind, sind: niedrige Inflationsrate, geordneter öffentlicher Haushalt, stabile Währung und niedrige langfristige Zinsen.
Das Europäische Währungsinstitut wird mit der Aufgabe gegründet, die Währungsunion vorzubereiten.
Österreich und Schweden treten dem Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bei. Finnland folgt im Jahr 1996.
Die Staats- und Regierungschefs bestätigen in Madrid den 1. Januar 1999 als Termin für den Beginn der WWU. Der Name „Euro“ wird als Bezeichnung für die gemeinsame Währung festgelegt.
Das EWI wird aufgelöst und die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet. Der erste europäische Zentralbankpräsident ist Wim Duisenberg.
Die endgültige Fixierung der Umrechnungskurse zwischen dem Euro und den nationalen Währungen zum 1. Januar 1999 erfolgt am 31. Dezember 1998. Dänemark und das Vereinigte Königreich haben eine Opting-out Klausel. Damit nehmen diese beiden Länder nicht von Beginn an der WWU teil.

Mit 1. Januar beginnt die dritte Stufe der WWU und somit die einheitliche Geldpolitik. Der Euro wird als Buchgeld in elf Mitgliedstaaten eingeführt.
Griechenland führt am 1. Januar den Euro ein.
Einführung des Euro als Bargeld: Ab 1. Januar sind die Euro-Banknoten und –Münzen gesetzliches Zahlungsmittel in allen zwölf Euroländern (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal und Spanien.).
Slowenien tritt am 1. Januar der Eurozone bei.