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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

SERVICE

Europäische Investitionsbank

Aufgaben

Die Europäische Investitionsbank (EIB) hat die Aufgabe, zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der EU-Mitgliedstaaten beizutragen. Zu diesem Zweck unterstützt sie durch mittel- und langfristige Darlehen und Bürgschaften den Forschungs- und Entwicklungsbereich und innovative Investitionsvorhaben, den Ausbau der europäischen Verkehrsinfrastruktur, die Sicherung der Energieversorgung und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Klein- und Mittelunternehmen. Darüber hinaus beteiligt sich die EIB an zahlreichen Projekten außerhalb des Europäischen Union und spielt deshalb eine wichtige Rolle im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der EU. Zur Umsetzung ihrer Projekte bedient sich die EIB des Kapitalmarktes sowie eigener Mittel.

Organe

Das oberste Organ der EIB ist der Rat der Gouverneure, der aus den Finanzministern der 27 EU-Mitgliedstaaten besteht. Der Rat erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, entscheidet über Kapitalerhöhungen und bestellt die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Direktoriums. Der Verwaltungsrat entscheidet über die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften. Für das laufende Geschäft der Bank ist das Direktorium zuständig.

Europäische Investitionsbank: http://www.eib.org



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Datum: 05.02.2007