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Türkiye Cumhuriyeti |
Regierungsform: Parlamentarische Demokratie mit Einkammernparlament
Staatsoberhaupt: Staatspräsident Ahmet Necdet Sezer
Regierungschef: Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan
Außenministerin: Abdullah Gül
Einwohner: 72,0 Mio.
Hauptstadt: Ankara
Fläche: 814.578 km2
Währung: 1 Euro = 1,90 Neue Türkische Lira (YTL; Dez. 2006)
BIP: 293,4 Mrd. Euro (2005)
BIP pro Kopf: 4.222 Euro
Wirtschaftswachstum: 7,4% (2005)
Arbeitslosenrate: 10,3%
Wichtigste Exportmärkte: Deutschland, Großbritannien, Italien, USA
Wichtigste Exportware: Textilien, Fahrzeuge, Maschinen, Eisen und Stahl, Gemüse und Früchte
Wichtigste Importmärkte: Deutschland, Russland, Italien, China
Wichtigste Importware: Maschinen, Erdöl und Erdölerzeugnisse, Fahrzeuge, Gas, Eisen und Stahl, Kunststoffe, Textilien
Bedeutende Wirtschaftssektoren: Dienstleistungen, Industrie (Textil, Fahrzeuge, Chemie, Maschinen, Elektrobranche), Landwirtschaft, Tourismus
Die Annäherung der Türkei an die EU
- September 1963: Ein Assoziationsabkommen mit dem Ziel einer Zollunion und einer eventuellen Mitgliedschaft wird unterzeichnet („Vertrag von Ankara“)
- April 1987: Beitrittsantrag der Türkei
- Dezember 1997: Der Europäische Rat in Luxemburg bekräftigt die Beitrittsperspektive und stellt fest, „dass die Türkei für einen Beitritt zur europäischen Union in Frage kommt.“
- Dezember 1999: Der Europäische Rat in Helsinki beschließt die Einbeziehung der Türkei als Kandidat in den Beitrittsprozess mit Heranführungsstrategie wie für die anderen Kandidaten
- Dezember 2002: Der Europäische Rat in Kopenhagen legt fest, dass für den Fall, dass der Europäische Rat im Dezember 2004 entscheiden sollte, dass die Türkei die so genannten „Kopenhagener Kriterien“ für die beitrittswilligen Länder erfüllt, die Beitrittsverhandlungen unverzüglich zu eröffnen sind.
- Oktober 2004: Die Kommission empfiehlt, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufzunehmen.
- Dezember 2004: Der Europäische Rat in Brüssel befindet, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen hinreichend erfüllt, sobald sie die im Fortschrittsbericht der Kommission genannten spezifischen Gesetzestexte in Kraft setzt.
- Juli 2005: Unterzeichnung des Protokolls zur Anpassung des Assoziierungsvertrags von 1963 (Vertrag von Ankara) an die Erweiterung der EU (Ausdehnung des Vertrags auf die neuen Mitgliedstaaten einschl. Zyperns).
Zugleich einseitige Erklärung der Türkei zur Nicht-Anerkennung des EU-Mitgliedsstaates Zypern.
- September 2005: Gegen-Erklärung der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zur einseitigen türkischen Erklärung anlässlich der Unterzeichnung des Anpassungs-Protokolls.
- Oktober 2005: Eröffnung der Beitrittsverhandlungen, nachdem unmittelbar zuvor Einigung über den Verhandlungsrahmen EU-intern erzielt worden war.
- Dezember 2006: Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ der EU einigt sich auf die Aussetzung der Beitrittsverhandlungen in acht der 35 Verhandlungskapitel, nachdem die Türkei der Forderung nach einer Normalisierung der Handelsbeziehungen mit Zypern nicht nachgekommen war.
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