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Bosna i Hercegovina |
Regierungsform: Parlamentarische Demokratie mit Zweikammernparlament (Repräsentantenhaus, Völkerkammer) auf Gesamtstaatebene
Verfassung von 1995 (Teil des Friedensabkommens von Dayton): Gesamtstaat mit zwei Entitäten: Bosnisch-kroatische Föderation und Republika Srpska (serbische Entität)
Höchste zivile Autorität: Der „Hohe Vertreter“ der internationalen Staatengemeinschaft (derzeit Christian Schwarz-Schilling)
Staatsoberhaupt: Dreiköpfiges Staatspräsidium:
- Haris Silajdzic (Bosniake)
- Vorsitzender Nebojsa Radmanovic (Serbe)
- Zeljko Komsic (Kroate)
Regierungschef: Ministerpräsident Adnan Terzic
Außenminister: Mladen Ivanic
Einwohner: ca. 4 Millionen Einwohner
Hauptstadt: Sarajevo
Fläche: 51.129 km²
Währung: Konvertible Mark (BAM), 1 EUR = 1,95 BAM (Dez. 2006)
BIP real: 6,6 Mrd. Euro
BIP pro Kopf: 1.730 Euro
Wirtschaftswachstum: 5%
Arbeitslosenrate: 40,5%
Wichtigste Exportmärkte: Italien, Kroatien, Slowenien
Wichtigste Exportware: Holz, Holzprodukte, Bekleidung
Wichtigste Importmärkte: Kroatien, Italien, Slowenien, Österreich
Wichtigste Importware: Maschinen, Lebensmittel, Baustoffe, Fahrzeuge
Bedeutende Wirtschaftssektoren: Aluminium, holzverarbeitende Industrie, Nahrungsmittelindustrie
Bosnien und Herzegowinas Annäherung an die EU
- April 1992: Bosnien und Herzegowina erklärt seine Unabhängigkeit. Der Bürgerkrieg beginnt.
- Dezember 1995: Das Friedensabkommen von Dayton wird unterzeichnet und der Krieg damit beendet.
- 1996: Regionaler Ansatz: Der Rat der Europäischen Union beschließt politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, um die Entwicklung von bilateralen Beziehungen zu ermöglichen. Bosnien und Herzegowina profitiert seit 1996 von der Unterstützung der Finanzierungsprogramme PHARE und OBNOVA.
- Juni 1998: Eine „EU/BiH Beratende Task-Force“ (CTF) wird eingerichtet. Sie dient als Plattform für Unterstützung von Experten in den Bereichen Verwaltung sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen.
- 1999: Die EU schlägt einen neuen Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) für fünf südosteuropäische Länder inklusive Bosnien und Herzegowinas vor.
- Juni 2000: Der Europäische Rat in Feira bestätigt, dass all SAP-Länder potentielle Kandidaten für eine EU-Mitgliedschaft sind.
- 2001: Start des neuen CARDS-Programms, das als finanzielles EU-Unterstützungsprogramme speziell für die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses geschaffen wurde.
- März 2002: Der Rat der Europäischen Union nimmt eine Gemeinsame Aktion an, um künftig einen EU-Sonderbeauftragten und eine EU-Polizeimission nach Bosnien und Herzegowina senden zu können.
- Juni 2003: Beim Europäischen Rat in Thessaloniki wird der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess als die Politik der EU für die Staaten des Westbalkans bestätigt. Die europäische Perspektive dieser Staaten wird bestätigt.
- November 2003: Die Europäische Kommission veröffentlicht die Machbarkeitsstudie, die die Fähigkeit von Bosnien und Herzegowina bewertet, das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen umzusetzen. Die Studie nennt 16 Bereiche, in denen substantielle Fortschritte erzielt werden müssen, bevor Verhandlungen aufgenommen werden können.
- Juni 2004: Der Rat der EU beschließt eine Europäische Partnerschaft für Bosnien and Herzegowina.
- Dezember 2004: EUFOR ersetzt die SFOR (“Althea” Operation). Dadurch wird der UN-Einsatz durch eine EU-Operation ersetzt.
- Oktober 2005: Die Europäische Kommission empfiehlt den Beginn von SAA-Verhandlungen.
- November 2005: Eröffnung der Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA). Diese sind an die Bedingung der uneingeschränkten Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) geknüpft. Zudem müssen die Polizeireform und die Reform des Öffentlichen Rundfunkwesens umgesetzt werden. Die sog. Reform-Prozess-Beobachtung (Reform Process Monitoring) ersetzt die „Beratende Task-Force“.
- März 2006: Das Außenministertreffen der EU25 mit den Staaten des westlichen Balkans bestätigt erneut die europäische Perspektive der SAP-Länder.
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