Das Anhörungsverfahren war das ursprüngliche Verfahren zur Rechtssetzung in der Europäischen Gemeinschaft. Seit Einführung des Verfahrens der Zusammenarbeit und des Mitentscheidungsverfahrens hat es erheblich an Bedeutung verloren.
Der Vorschlag der Kommission wird zur Stellungnahme dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie gegebenenfalls dem Ausschuss der Regionen zugeleitet. Der Rat beschließt dann endgültig über den Rechtsakt mit der im Vertrag für den entsprechenden Politikbereich vorgesehenen Mehrheit, ohne an die Stellungnahmen gebunden zu sein.
Das Konsultationsverfahren findet nur noch in den Fällen Anwendung, die nicht ausdrücklich dem Verfahren der Zusammenarbeit, dem Mitentscheidungsverfahren oder dem Zustimmungsverfahren unterliegen.