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DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

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Mitentscheidungsverfahren

Das Mitentscheidungsverfahren wurde mit dem Vertrag über die Europäische Union (EU-V) eingeführt. Während sich der Rat beim Verfahren der Zusammenarbeit letztendlich über die Stellungnahme des Parlaments hinwegsetzen kann, ist diese Möglichkeit beim Mitentscheidungsverfahren nicht gegeben: Falls keine Einigung zustande kommt, wird aus Vertretern des Rates und des Parlaments ein Vermittlungsausschuss gebildet. Gibt es im Vermittlungsverfahren weiter keine Einigung, so kann der Rechtsakt nicht erlassen werden.

Dadurch haben beim Mitentscheidungsverfahren das Europäische Parlament und der Rat gleiche legislative Rechte. Die Rechtsetzung innerhalb der ersten Säule erfolgt im wesentlichen im Mitentscheidungsverfahren.

In der Rechtsetzungspraxis ist das Mitentscheidungsverfahren bei weitem das wichtigste.

 

 

Es findet in folgenden Bereichen Anwendung:

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Datum: 28.12.2006