Terrorismus ist kein neues Phänomen. Der internationale islamistische Terrorismus tritt uns jedoch mit einer Dimension der Bedrohung entgegen, die wir bis zum 11. September 2001 nicht kannten. Die furchtbaren Anschläge in den Vereinigten Staaten am 11. September 2006, in Spanien am 11. März 2004 und am 7. Juli 2005 im Vereinigten Königreich haben uns auf brutale Weise vor Augen geführt, wozu international agierende Terrornetzwerke mittlerweile fähig sind. Die glücklicherweise nicht detonierten Kofferbomben in deutschen Regionalzügen im Juli 2006 und die im August 2006 in London aufgedeckten Anschlagspläne zeigen, dass wir nicht nachlassen dürfen in unseren Anstrengungen, Terroristen bei uns keinen Raum zu geben.
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus wird daher während unserer Präsidentschaft ein zentrales Anliegen der Bundesregierung sein. Erforderlich ist dafür an erster Stelle die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Partnerstaaten. Um diese weiter zu intensivieren, wollen wir einen Europäischen Informationsverbund schaffen sowie die praktische Zusammenarbeit weiter verbessern.
Es ist unverzichtbar, dass die Polizei- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten über umfassende und tagesaktuelle Informationen verfügen. Deutschland wird sich daher weiter dafür einsetzen, dass die Polizei- und Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten und Europol einen optimalen Zugang zu den EU-Informationssystemen (Schengener Informationssystem SIS, Visainformationssystem VIS, Zollinformationssystem ZIS und Europäisches Fingerabdruckidentifizierungssystem EURODAC erhalten.
Wir wollen die Rolle von Europol stärken und ein besonderes Augenmerk auf die möglichst schnelle Realisierung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) legen.
Terroristen nutzen das Internet sowohl zur Radikalisierung und Anwerbung als auch zur Ausbildung sowie zur verdeckten Informationsübermittlung. Bei der Beobachtung und Auswertung entsprechender Internetauftritte islamistischer Organisationen wollen wir eine neue arbeitsteilige Form der Zusammenarbeit der mit der Internetüberwachung befassten Behörden der Mitgliedstaaten begründen. Bei Europol soll ein Informationsportal eingerichtet werden, auf das alle Mitgliedsstaaten zugreifen können. Zudem werden in regelmäßigen Expertentreffen Erfahrungen und erprobte Vorgehensweisen ausgetauscht.
Kritische Infrastrukturen müssen in Europa besser geschützt werden. Die bisherigen EU- Maßnahmen zum Schutz des Luft- und Seeverkehrs sollen um spezielle Schutzmaßnahmen für kritische Infrastrukturen ergänzt werden. Deshalb wollen wir die Vorschläge der Kommission für ein Europäisches Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen, wie zum Beispiel die Energieversorgung, während unserer Präsidentschaft entscheidend voranbringen.
Die Nutzung von Sprengstoff durch Terroristen ist nicht neu, aber durch die Anschläge von Madrid im März 2005 und durch die beiden Ereignisse in London und Deutschland im Sommer 2006 sehr augenfällig geworden. Die Kooperation im EU-Rahmen hat sich bereits erheblich intensiviert. Diese Intensität soll während unserer Präsidentschaft verstärkt, Ergebnisse sollen beschleunigt erzielt werden. Die jüngsten Maßnahmen zur Erhöhung der Luftsicherheit sind ein gutes Beispiel dafür, dass die Europäische Union auf akute Gefährdungen gemeinsam reagiert. Für die Fluggäste ist es wichtig, dass in ganz Europa dieselben Sicherheitsregelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck gelten.
Links zum Bereich "Schutz kritischer Infrastrukturen":
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und durch die grenzüberschreitende Kriminalität verlangen eine stärkere Zusammenarbeit der europäischen Sicherheitsbehörden. Deutschland wird zur Verwirklichung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa im Rahmen seiner Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2007 sein Möglichstes beitragen.
Als vordringlich erachten wir eine bessere Informationsvernetzung in Europa. Dazu gehört sowohl der Aufbau des VIS (Europäisches Visuminformationssystem) und die Fortentwicklung des SIS (Schengener Informationssystem) als auch die Öffnung von Eurodac für den Zugriff durch Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Aber auch der Informationsaustausch zwischen nationalen Datenbanken sollte verbessert werden.
Wir werden uns in unserer Präsidentschaft dafür einsetzen, dass der zwischen Deutschland, Frankreich, Spanien, den Benelux-Staaten und Österreich am 27. Mai 2005 unterzeichnete Vertrag von Prüm über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in den Rechtsrahmen der EU überführt werden kann. Dieser nach dem Ort der Unterzeichnung benannte völkerrechtliche Vertrag dient insbesondere der Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration
Mit Unterzeichnung der Durchführungsvereinbarung zum Prümer Vertrag am 05.12.2006 liegen nun alle rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vertrages in den sieben Unterzeichnerstaaten vor.
Deutschland erachtet den Vertrag von Prüm als wegweisend für die weitere polizeiliche Zusammenarbeit und möchte, dass möglichst alle EU-Mitgliedstaaten hiervon profitieren. Der besondere Mehrwert des Vertrages besteht in dem erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum polizeilichen Informationswesen. Der Vertrag erlaubt den zuständigen Strafverfolgungsbehörden den Datenzugriff im Wege eines hit-/no-hit-Verfahrens auf DNA- und Fingerabdruckdaten sowie einen vollautomatischen Datenzugriff auf Fahrzeugregisterdaten. Statt der Einrichtung eines aufwendigen zentralen Datensystems werden mithin die bestehenden nationalen Datenbanken vernetzt.
Dieses Verfahren stellt einen Quantensprung im Bereich des grenzüberschreitenden Datenaustausches dar. Daneben sieht der Vertrag ein vielfältiges Instrumentarium zur Bekämpfung des Terrorismus (z.B. Informationsaustausch über Gefährder, Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern), der polizeilichen Kooperation (z.B. gemeinsame Streifen) und der Bekämpfung der illegalen Migration (z.B. Einsatz von Dokumentenberatern) vor.
Ein weiteres wichtiges Ziel unserer Präsidentschaft ist der Ausbau des Schengener-Informations-Systems. Bereits 1985 haben die Gründungsmitglieder des Schengen-Verbundes Deutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten die Grundlage für ein gemeinsames Fahndungssystem für Personen und Sachen eingeführt. Dank seiner Hilfe reicht es nunmehr, dass ein Mitgliedstaat eine Suchmeldung eingibt und wenige Minuten später diese in allen Schengenstaaten zur Verfügung steht. Wir haben damit einen enormen Sicherheitsgewinn erzielt, denn ab Eingabe fahndet nicht mehr nur eine Polizei, sondern alle Polizeien und Grenzschutzbehörden in allen Schengen-Staaten.
Die Justiz- und Innenminister halten es angesichts der deutlich erweiterten Europäischen Union und der Möglichkeit des grenzenlosen Reisens in einem erweiterten Schengenraum für erforderlich, dass das Schengener Informationssystem über deutlich verbesserte technische Möglichkeiten verfügt. Deshalb ist geplant, ein Schengener Informationssystem der 2. Generation (SIS II) zu realisieren. Das verbesserte System wird uns zusätzlich die Möglichkeit geben, Lichtbilder und Fingerabdrücke in Sekundenschnelle auszutauschen. Neben weiteren Verbesserungen werden wir damit ein umfassendes europäisches Fahndungssystem für die Polizei haben.
In der Vergangenheit ist es aufgrund der technischen Komplexität des SIS II zu Verzögerungen bei der Einführung, die ursprünglich für 2007 vorgesehen war, gekommen. Deutschland wird im Rahmen seiner Präsidentschaft alle notwendigen Schritte unternehmen um sicher zu stellen, dass es bei der Realisierung des SIS II gemäß dem nunmehr angepassten Zeitplan nicht erneut zu Verspätungen kommen wird. Die Justiz- und Innenminister haben darüber hinaus als Zwischenlösung die Erweiterung des bereits bestehenden SIS auf die neuen EU-Mitgliedstaaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Malta beschlossen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten zum gemeinsamen Schengenraum, also der angestrebte Wegfall der Binnengrenzkontrollen, in absehbarer Zeit erfolgen kann. Voraussetzung dafür ist die Fähigkeit der neuen Mitgliedsstaaten, den Schengen-Besitzstand in vollem Umfang anzuwenden und sich am Schengener Informationssystem (SIS) zu beteiligen. Diesbezügliche Evaluierungen werden wir während unserer Präsidentschaft intensiv voranbringen.
Bestes Beispiel einer institutionalisierten europäischen Zusammenarbeit ist die europäische Polizeibehörde Europol mit Sitz in Den Haag. Sie soll die Arbeit der nationalen Polizeibehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität koordinieren und den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden fördern. Europol hat bereits heute erhebliche Erfolge vorzuweisen. Vor allem die Bedrohung unserer Gemeinschaft durch den internationalen Terrorismus und die Organisierte Kriminalität verlangen eine weitere Stärkung Europols.
Wir wollen uns in unserer Präsidentschaft deshalb dafür einsetzen, dass Europol vor allem im operativen Bereich weiter gestärkt wird, damit es die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten noch besser bei der Bekämpfung schwerer internationaler Straftaten unterstützen kann. Oberste Priorität hat hierbei für uns die Ratifizierung und Umsetzung der drei Änderungsprotokolle zum Europol-Übereinkommen.
Durch die Änderungsprotokolle wird Europol an die Anforderungen moderner Kriminalitätsbekämpfung angepasst und die Effizienz von Europol weiter maßgeblich gesteigert:
So ermöglicht das 2. Änderungsprotokoll Europol die Teilnahme an Gemeinsamen Ermittlungsteams der EU-Mitgliedstaaten und verleiht Europol das Recht, diese um die Einleitung von Ermittlungen zu ersuchen. Europol kann somit im Rahmen der gemeinsamen Ermittlungsteams selbst vor Ort an operativen Maßnahmen teilnehmen. Die Anwendung von Zwangsmitteln durch Europol-Beamte bleibt dabei jedoch weiterhin ausgeschlossen. Das 3. Änderungsprotokoll eröffnet Europol u.a. die Möglichkeit, Experten aus Drittstaaten in einer Analysegruppe der EU-Mitgliedstaaten bei Europol mitarbeiten zu lassen. Dies ist z.B. in der Zusammenarbeit mit den USA im wichtigen Bereich der Terrorismusbekämpfung von größter Bedeutung.
Weiterhin wollen wir die angestrebte Überführung Europols in den Rechtsrahmen der EU dazu nutzen, Europol weiter operativ zu stärken. So sollte der Zuständigkeitsbereich von Europol ausgeweitet werden, so dass z.B. etwa die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet, schwere Störung der öffentlichen Sicherheit durch reisende Gewalttäter, Hooligans usw. erfasst sind. Auch für eine Beratung und Unterstützung durch Europol bei europäischen Großveranstaltungen besteht Bedarf.
Darüber hinaus sollten neben dem bereits heute angeschlossenen BKA weitere nationale Strafverfolgungsbehörden in Deutschland Zugriff auf das Europol-Informationssystem erhalten. Gleiches gilt für die Behörden der anderen Mitgliedstaaten. Im administrativen Bereich sollte die Verwaltung von Europol weiter gestrafft werden, um alle verfügbaren Ressourcen auf die Verbrechensbekämpfung zu konzentrieren.
In Katastrophenlagen muss den Betroffenen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Dies gilt vor allem innerhalb der EU und auch bei Unglücksfällen in Drittstaaten. Angesichts der verheerenden Naturkatastrophen der vergangenen Jahre, aber auch vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedrohung durch den internationalen Terrorismus muss deshalb die Zusammenarbeit bei Hilfseinsätzen verbessert werden. Solidarität mit Katastrophenopfern innerhalb und außerhalb der EU muss eine Selbstverständlichkeit sein. Deutschland hat dies in der Vergangenheit durch umfangreiche praktische und finanzielle Unterstützung bewiesen.
Bei Schadenslagen, die einen Mitgliedsstaat der EU überfordern, wie den Waldbränden in Portugal oder den Überschwemmungen in Osteuropa, muss gewährleistet sein, dass andere Mitgliedsstaaten schnell und koordiniert Hilfe leisten können. Dasselbe gilt für Katastrophen in Drittländern, wie z.B. der verheerenden Tsunami-Katastrophe im Dezember 2004. Die derzeitigen europäischen Regelungsinstrumente hierzu(Gemeinschaftsverfahren zur Förderung einer verstärkten Zusammenarbeit bei Katastrophenschutzeinsätzen sowie ein Finanzierungsinstrument) werden bereits seit längerem neu verhandelt. Die deutsche EU-Präsidentschaft möchte diese Arbeiten nun zum Abschluss bringen.
Wir werden uns darüber hinaus zwei Themen zuwenden, die von direkter operationeller Bedeutung sind. Einmal möchten wir uns während der deutschen EU-Präsidentschaft dafür einsetzen, dass die Analysefähigkeit des Monitoring and Information Centres (MIC) für Katastrophenschutz bei der EU-Kommission gestärkt wird, um die Vermittlung zwischen Hilfsersuchen und Hilfsangeboten effektiver zu gestalten. Fernen wollen wir den Erfahrungsaustausch der Mitgliedstaaten bei der Dekontaminierung Verletzter im Falle von chemischen Unfällen fördern. Da bei chemischen Unfällen wegen des Dekontaminationsaspekts ganz besondere Anforderungen an die Hilfskräfte gestellt werden, ist ein gutes Zusammenspiel und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gerade bei diesen Einsätzen wichtig. Darüber hinaus besteht häufig die Gefahr, dass solche Schadenslagen grenzüberschreitende Auswirkungen haben.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind in hohem Maße Ziel illegaler Zuwanderung. Menschen aus Drittstaaten versuchen – häufig unter Einsatz ihres Lebens und mit vermeintlicher Hilfe von Schleuserbanden, die nur an ihnen verdienen wollen – die Europäische Union zu erreichen.
Diesem Phänomen kann nur durch eine gemeinsame europäische Politik wirksam begegnet werden. Der Europäische Rat hat deshalb im Dezember 2005 – aufbauend u.a. auf die Ratsschlussfolgerungen zu einer EU-Strategie für Afrika – den „Gesamtansatz zur Migrationsfrage“ einschließlich eines daraus abgeleiteten Aktionsplanes „Vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“ verabschiedet.
Die Umsetzung ist im Gange; die deutsche Präsidentschaft wird die vom Dezember-ER 2006 beschlossene inhaltliche und geographische Verbreiterung und Vertiefung des Ansatzes mit Nachdruck voranbringen. So ist etwa geplant, auch die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen in die umfassende Migrationspolitik der EU einzubeziehen.
Dem Gesamtansatz Migration liegt ein ganzheitliches Konzept zu Grunde, das folgende Elemente umfasst: Analyse von Fluchtursachen, entwicklungspolitische Zusammenarbeit, Armutsbekämpfung und humanitäre Hilfen, Aufbau effektiver eigener Grenzschutz- und Asylsysteme in den Transitländern, die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Herkunftsländer zur Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen sowie die Nutzbarmachung der Vorteile legaler Migration, insbesondere durch temporäre oder zirkuläre Migration.
Da Migrationsthemen in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zunehmend an Bedeutung gewinnen, wollen wir auch Regelungen mit Migrationsbezug in Abkommen mit Drittstaaten kohärent ausgestalten.
Ein wichtiger Baustein zur Verhinderung illegaler Migration und eines unerlaubten Aufenthalts in den Mitgliedstaaten der EU ist die Einführung des Visuminformationssystems. Zukünftig werden im Rahmen des Visumerteilungsverfahrens erhobene Daten einschließlich der Fingerabdrücke und des Lichtbildes jedes Visumantragstellers gespeichert. Es kann dann jederzeit, insbesondere bei der Einreise in den Schengenraum, überprüft werden, ob das Visum auch tatsächlich der vorzeigenden Person ausgestellt wurde.
Ferner kann bei Personen, die gegenüber der Polizei oder den Ausländerbehörden ihre Identität verschleiern, überprüft werden, ob sie zuvor ein Visum beantragt haben. Ist das der Fall, steht sofort ihre Identität fest und sie können in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Wir wollen das VIS insgesamt zu einem wesentlichen Element der europäischen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von illegaler Migration, von "Visa-Shopping" und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie der Organisierten Kriminalität machen.
Ein weiterer wichtiger Beitrag zur Bekämpfung illegaler Migration ist die konsequente Rückführung ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger. Wir können damit ein deutliches Zeichen setzen, dass unerlaubte Einreisen nicht zu einem Bleiberecht in Europa führen. Dies wird auch dazu beitragen, Drittstaatsangehörige von den zum Teil lebensgefährlichen Versuchen, nach Europa zu gelangen, bereits im Vorfeld abzuhalten und Schleuserbanden das Geschäft zu erschweren. Wir wollen deshalb die bisherigen Verhandlungsmandate und den Verlauf der Verhandlungen der Europäischen Kommission mit Drittstaaten über Rückübernahmeabkommen evaluieren.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit bei der Rückführung von ausreisepflichtigen Drittausländern. Deshalb sollen gemeinsame Rückführungsflüge der Mitgliedstaaten, unterstützt von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX, verstärkt durchgeführt werden.
Im Bereich der Flüchtlingspolitik wollen wir die praktische Zusammenarbeit der Asylbehörden der Mitgliedstaaten verbessern, um dazu beizutragen, dass die Rechtsakte zum Asyl- und Flüchtlingsrecht in gleicher Weise angewandt werden. Wir werden die Europäische Kommission bei der Evaluierung der Rechtsakte der ersten Harmonisierungsphase unterstützen. In Herkunftsregionen und Transitländern wollen wir im Rahmen der Regionalen Schutzprogramme mit der Kommission und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen zum Auf- und Ausbau der Asylsysteme beitragen und Pilotprojekte hierzu vorantreiben.
Den Schengener Gründungsvätern war bewusst, dass sich nach Abschaffung der Binnengrenzkontrollen auch Drittstaatsangehörige, die mit einem Visum eingereist sind, frei zwischen ihren Staaten bewegen können. Sie haben deshalb neben dem gemeinsamen polizeilichen Fahndungssystem auch ein gemeinsames Visum für Kurzzeitaufenthalte geschaffen. Dieses wird durch die Botschaft oder das Konsulat eines Mitgliedstaates ausgestellt, gilt aber in der Regel für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten in allen Schengenstaaten.
Die gemeinsamen Schengenvisa haben sich bewährt. Allein Deutschland und Frankreich als die größten Nutzer dieser Möglichkeit stellen zusammen jährlich fast 4 Mio. Schengenvisa aus. Um die Bemühungen um eine weitere Harmonisierung der Visumerteilungspraxis zwischen den Schengen-Partnern weiter voranzutreiben, wird die deutsche Präsidentschaft konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der lokalen Schengen-Zusammenarbeit in Drittstaaten durchführen.
Ein zentraler Punkt der gemeinsamen Visumpolitik ist die Bekämpfung des Visummissbrauchs, etwa wenn Drittstaatsangehörige nach Ablauf ihrer Aufenthaltszeit nicht oder verspätet wieder ausreisen. Die Mitgliedstaaten haben sich deshalb entschlossen, zusätzlich ein Visuminformationssystem, eine gemeinsame Visumdatenbank, einzuführen.
Das Vorhaben geht auf deutsche Vorschläge zurück und wird von uns seitdem mit Nachdruck im europäischen Kontext verfolgt. Zukünftig werden im Rahmen des Visumerteilungsverfahrens erhobene Daten einschließlich der Fingerabdrücke jedes Visumantragstellers gespeichert. Es kann dann jederzeit, insbesondere bei der Einreise in den Schengenraum, überprüft werden, ob das Visum auch tatsächlich der vorzeigenden Person ausgestellt wurde.
Ferner kann bei Personen, die gegenüber der Polizei oder den Ausländerbehörden ihre Identität verschleiern, überprüft werden, ob sie zuvor ein Visum beantragt haben. Ist das der Fall, steht sofort ihre Identität fest und sie können in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden. Wir bekommen mit dem Visuminformationssystem damit zukünftig ein wirksames Mittel zur Verhinderung illegaler Migration und des Missbrauchs unseres Gastrechts in die Hand. Voraussichtlich wird die Einführung dieses Systems ab 2008 beginnen.
Mittels einer EG-Verordnung („Visakodex“) sollen die bestehenden Gemeinschafts-Bestimmungen, die die Erteilung von Schengenvisa regeln, konsolidiert und in Teilbereichen inhaltlich reformiert werden. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag wurde von der EU-Kommission im Juli 2006 vorgelegt. Es handelt sich hierbei um ein umfangreiches und substantielles Vorhaben, das unter deutscher Präsidentschaft zwar nicht abgeschlossen, aber möglichst weit vorangebracht werden soll. Aus unserer Sicht kommt diesem Vorhaben große Bedeutung zu, da aufgrund der dynamischen Entwicklung des gemeinschaftlichen Visumrechts eine die Praxis behindernde Unübersichtlichkeit entstanden ist und darüber hinaus in bestimmten Bereichen weiterer Reformbedarf besteht.
Mit der Einrichtung des VIS und der damit einhergehenden Notwendigkeit zur Erfassung der biometrischen Daten von Visumantragstellern stehen die Mitgliedstaaten vor einer großen Herausforderung. Unmittelbar vor Ort betroffen sind dabei die Konsulate, die ihre Verfahrensabläufe neu organisieren und eine Infrastruktur zur Erfassung der biometrischen Daten aufbauen müssen. Es bietet sich an, dass die Mitgliedstaaten hier ihre Ressourcen bündeln und über die Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur auch zu einer engeren Zusammenarbeit in diesem Bereich gelangen. Ein entsprechender Verordnungsvorschlag der Kommission, der u.a. die Einrichtung gemeinsamer Visumantragstellen zum Inhalt hat, wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Das Konzept, nachdem Bedienstete mehrerer Mitgliedstaaten in einem Gebäude Visumanträge entgegennehmen und (zumindest Teile) der Antragsbearbeitung durchführen, verspricht allen Beteiligten einen Mehrwert: für die Antragsteller, denen eine einheitliche Anlaufstelle für Reisen in die Mitgliedstaaten angeboten wird; für die Mitgliedstaaten, die durch Nutzung einer gemeinsamen Infrastruktur Kosten einsparen können; und nicht zuletzt für die Union als Ganzes, da der Fortschritt der europäischen Integration durch ein einheitliches Auftreten im Gastland auch nach außen hin sichtbar wird.
Ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit in Europa ist die Arbeit der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Die Agentur wurde insbesondere auf Initiative Deutschlands im Oktober 2005 eingerichtet. Sie hat ihren Sitz in Warschau. Sie soll die Grenzschutzorganisationen der Mitgliedstaaten unterstützen und begleiten und damit einen wesentlichen Beitrag zu einem einheitlich hohen Schutzniveau an den Außengrenzen der EU leisten. Hierzu werden von der Agentur gemeinsame grenzpolizeiliche Einsätze an Brennpunkten illegaler Migration organisiert und koordiniert. Dabei haben zurzeit die entsendeten Beamten im jeweiligen Gastland in erster Linie beratende Funktion.
Darüber hinaus hilft die Agentur den Mitgliedstaaten bei der Durchführung von gemeinsamen Rückführungsmaßnahmen gegenüber ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen. Weiter ist es Aufgabe der Agentur, die Aus- und Fortbildung der europäischen Grenzpolizisten zu fördern und soweit möglich zu harmonisieren. Zudem erstellt sie umfangreiche Analysen zu illegalen Einreisen und Routen illegaler Migration und stellt diese den Grenzpolizeien der Mitgliedsstaaten zur Verfügung.
Wir wollen, dass Frontex diese Aufgaben zukünftig noch intensiver und wirkungsvoller erfüllen kann. Gerade im Hinblick des bevorstehenden Wegfalls der Grenzkontrollen zu den neuen Mitgliedstaaten, aber auch angesichts der unter lebensbedrohenden Umständen erfolgenden illegalen Einreiseversuche über das Mittelmeer, ist die Stärkung der Agentur ein wichtiges Anliegen der deutschen Präsidentschaft.
Wir setzen uns daher in Brüssel intensiv dafür ein, dass der neueste Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Arbeit der Agentur möglichst zeitnah verabschiedet wird. Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass die Agentur auf Bitten eines Mitgliedstaates, sollte dieser zum Beispiel an seinen Grenzen einer besonderen Belastung ausgesetzt sein, gemeinsame grenzpolizeiliche Teams zur Unterstützung entsenden kann. Diese sollen vor Ort unter Leitung der Grenzpolizei des gastgebenden Landes grenzpolizeiliche Befugnisse analog denen der Heimatbeamten übertragen bekommen. Damit sind die Gastbeamten vor Ort nicht mehr nur auf eine rein beratende Funktion beschränkt, sondern können effektiv eingesetzt werden und gemeinsam mit dem Beamten des Gaststaates grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnehmen.
Wir brechen mit dieser Verordnung auf europäischer Ebene ein Tabu. Bisher war es nur der Bundespolizei in Deutschland möglich, Gastbeamten bei gemeinsamen Grenzkontrollen oder im bahnpolizeilichen Bereich exekutive polizeiliche Befugnisse (z.B. Anhalten und Befragen) zu übertragen. Dies wird mit der neuen Verordnung nun an allen europäischen Grenzen und Grenzübergängen realisierbar sein. Wir haben mit der Möglichkeit der Betrauung von Gastbeamten mit exekutiven Befugnissen in Deutschland in den vergangenen Jahren, insbesondere anlässlich der Fußball-WM, sehr gute Erfahrung gemacht. Nicht zuletzt deshalb geht der Verordnungsentwurf auch auf den Vorschlag Deutschlands zurück.
Für den Schutz der Außengrenzen der EU sind weiterhin die Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten verantwortlich. Die Sicherheit dieser Grenzen hängt damit immer vom schwächsten Glied der Kette der nationalen Grenzpolizeien ab. Wir wollen deshalb im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit auch quantitativ noch einen Schritt weiter gehen. Zukünftig sollen an allen Grenzen, die Schwerpunkte illegaler Migration sind, gemeinsame grenzpolizeiliche Teams mit exekutiven Befugnissen entsprechend der neuen Verordnung eingesetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass die gemeinsamen Normen zur Durchführung von Grenzkontrollen einheitlich angewendet und alle Anstrengungen unternommen werden, um illegale Migration an den Grenzen der EU nachhaltig zu verhindern. Die Grenzbeamten werden sich nicht nur gegenseitig ergänzen, sondern im Rahmen eines ständigen Informations- und Erfahrungsaustauschs ihr Können und Wissen angleichen und verbessern.
Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass noch während unserer Präsidentschaft in Brüssel eine Einigung über die Verordnung zur Einführung der Soforteinsatzteams erzielt wird und alle Mitgliedstaaten der Agentur für gemeinsame Maßnahmen ausreichend Personal zur Verfügung stellen.
Innenpolitische Aspekte spielen bei der Gestaltung der Außenbeziehungen der EU eine zunehmende Rolle. Terroristen und viele Gruppen der Organisierten Kriminalität agieren weltweit. Die Bedrohung hat ihre Wurzeln oft außerhalb der Europäischen Union. Deshalb hängt unsere Sicherheit in Europa auch davon ab, ob Drittstaaten mit uns bei der Bekämpfung von Terrorismus, Organisierter Kriminalität, Drogenhandel und insbesondere illegaler Migration zusammenarbeiten und ob sie diese Probleme im eigenen Land angehen. Dies ist die äußere Dimension der inneren Sicherheit.
Der Europäische Rat hat daher die Europäische Sicherheitsstrategie verabschiedet. Diese sieht vor, dass ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten von den östlichen Grenzen der Europäischen Union bis zum Mittelmeer entsteht. Die Europäische Strategie wurde für den Bereich der europäischen Innenpolitik durch die im Dezember 2005 von JI- und Außenrat verabschiedete „Strategie für die externe Dimension der JI-Politik“ ausgestaltet.
Wir werden uns während unserer Präsidentschaft dafür einsetzen, dass die Kernaussagen der Strategie – Priorität der Innenthemen in den Außenbeziehungen und die bessere Abstimmung der Politik der drei Pfeiler der EU (besonders der Ratsarbeitsgruppen der zweiten und dritten Säule) gegenüber Drittstaaten und die Konditionalität der Zusammenarbeit mit Drittstaaten – konsequent verfolgt werden.
Beim Ausbau des europäischen Raumes der Sicherheit und Stabilität wollen wir deshalb auch die innenpolitische Zusammenarbeit mit den Staaten, die Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik sind (Ukraine, Moldau, Belarus, Marokko, Tunesien, Israel, Jordanien, Palästinesische Autonomiebehörde, Ägypten, Libanon, Algerien, Libyen, Syrien, Armenien, Aserbaidschan und Georgien), im Rahmen einer Modernisierungspartnerschaft ganz besonders stärken. Die deutsche Präsidentschaft wird beim Europäischen Rat im Juni 2007 in einem Bericht Wege zur Weiterentwicklung der ENP aufzeigen und dabei auch Vorschläge zur Vertiefung der JI-Zusammenarbeit machen. Besonders fortgeschritten ist die JI-Zusammenarbeit mit den Ländern, die eine gemeinsame Grenze mit EU-Staaten haben. Das Angebot der Fortentwicklung der ENP richtet sich an alle Nachbarstaaten, wobei ein politischer Schwerpunkt der deutschen Präsidentschaft auf den östlichen ENP-Ländern (Osteuropa und Südkaukasus) liegt.
Insbesondere gegenüber der Ukraine und der Republik Moldau wollen wir den Dialog – vor allem zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität - intensivieren.
Auch mit Blick auf die globalen Migrationsströme ist eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Drittstaaten – insbesondere den Herkunfts- und Transitländern – unerlässlich. Diese wollen wir auf der Basis des „Gesamtansatzes zur Migrationsfrage“, der vom Europäischen Rat im Dezember 2005 beschlossen wurde, weiter voranbringen.
Der Gesamtansatz sieht vor, dass Migrationsfragen als ein zentrales Element in den Beziehungen der EU mit den Nachbarstaaten (v.a. Mittelmeerraum und östliche und südöstliche EU-Nachbarregionen) behandelt werden. Ziel ist, in Zusammenarbeit mit betroffenen Drittstaaten durch konkrete Aktionen dafür zu sorgen, dass sich Migration zum Vorteil aller Staaten gestaltet. Dabei soll umfassend vorgegangen werden, d.h. einerseits geht es um die Bekämpfung der illegalen Migration, andererseits aber auch darum, mögliche Vorteile legaler Migration zu nutzen und durch gezielte Armutsbekämpfung an den Ursachen von Migration anzusetzen.
2006 hat die EU damit begonnen, einen Maßnahmenkatalog mit Schwerpunkt auf Afrika und dem Mittelmeerraum umzusetzen. Dazu gehören u.a. Maßnahmen, um illegale Migrationsströme und die Zahl der Todesopfer zu senken, die sichere Rückkehr illegaler Einwanderer sicherzustellen, dauerhafte Lösungen für Flüchtlinge zu stärken und Kapazitäten zur besseren Migrationssteuerung aufzubauen. Ein entscheidendes Element war dabei die Aufnahme eines Dialogs zu Migrationsfragen mit Afrika. Die Konferenzen zu Migration und Entwicklung in Rabat und in Tripolis spielten hierbei eine wichtige Rolle. Im Dezember 2006 entschied der Europäische Rat, die Zusammenarbeit mit Afrika und dem Mittelmeerraum weiter zu vertiefen und auch östliche und südöstliche EU-Nachbarregionen in diese Zusammenarbeit einzubeziehen. Wir werden uns dafür einsetzen, auf der Basis dieser Vorgaben die Zusammenarbeit im Bereich Migration in den Außenbeziehungen weiter auszubauen.
Für die Zeit der deutschen Ratpräsidentschaft werden wir den Vorsitz von EU-Troika-Ministertreffen mit Russland, den USA und der Ukraine übernehmen. Deutschland wird ebenfalls die Arbeiten für das geplante Ministertreffen Migration im EUROMED-Rahmen (Zusammenarbeit im Mittelmeerraum) aktiv unterstützen.
Im Europäischen Netz öffentlicher Verwaltungen (EUPAN) wollen wir den Informations- und Erfahrungsaustausch über Leistungspotentiale und Entwicklungsmöglichkeiten nationaler Verwaltungen weiter stärken. Schwerpunkte der Arbeit sollen die Untersuchung der Auswirkungen des demografischen Wandels auf den öffentlichen Dienst, der Erfahrungsaustausch über Leistungsorientierung und Mobilität sowie die Entwicklung von Leitlinien zur Messung der Zufriedenheit mit den öffentlichen Leistungen sein. Wir streben außerdem an, EUPAN zu einem Forum für den europäischen sozialen Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst auf zentralstaatlicher Ebene auszubauen.
Die Gestaltung des gemeinsamen Binnenmarktes oder Anforderungen wie durch die Dienstleistungsrichtlinie erfordern eine verstärkte europäische Verwaltungszusammenarbeit und paneuropäische Verwaltungsdienstleistungen. Der deutsche Vorsitz wird daher die Umsetzung des Aktionsplans E-Government der Kommission aktiv unterstützen und auf einer E-Governmentkonferenz am 1. März 2007 Strategien und Lösungen präsentieren und diskutieren. Neben der Schaffung eines europäischen Rahmens für eine sichere, elektronische Identifizierung wird Deutschland besonderes Augenmerk auf die Förderung offener und standardisierter Dokumentenaustauschformate richten.
Die nachhaltige Integration von Zuwanderern aus Drittstaaten in die Gesellschaften der Mitgliedstaaten ist eine wichtige Bedingung für den Zusammenhalt offener Gesellschaften, den langfristigen Erhalt von Freiheit und ein friedliches Zusammenleben in Europa. Die Mitgliedstaaten sind unterschiedlich von Zuwanderung betroffen. Wir leben aber in einem gemeinsamen europäischen Raum der Zuwanderung. Ein Kontinent, der wirtschaftlich und politisch zusammenwächst.
Eine auf Integration angelegte Zuwanderungspolitik beinhaltet mehr Chancen als Risiken. Dies setzt voraus, dass wir Fremdheit nicht als Bedrohung, sondern als Bereicherung begreifen. Integration heißt Gleichheit der Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe. Auf europäischer Ebene können wir hier die bestehenden Ansätze der Integrationspolitik weiterentwickeln und einen interkulturellen Dialog fördern. Es macht daher Sinn, sich auszutauschen und von den Erfahrungen anderer Mitgliedstaaten zu profitieren. Es macht auch Sinn, ein gemeinsames Verständnis von Integration auf europäischer Ebene zu entwickeln, das wechselseitige Pflichten und Rechte begründet: für Migranten wie für die aufnehmenden Gesellschaften.
Wir setzen uns für eine Politik des „Förderns und Forderns“ ein. Nur wenn es allen Migranten gelingt, die Sprache des Aufenthaltslandes zu lernen, Bildungsabschlüsse zu erwerben, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und die Grundregeln unseres Zusammenlebens zu akzeptieren, wird Integration dauerhaft gelingen.
Wir wollen den Dialog und den Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten fortsetzen und intensivieren. Dabei werden wir an die Schlussfolgerungen des Rates Justiz und Inneres vom 1./2. Dezember 2005 zur Kommissionsmitteilung "Eine gemeinsame Integrationsagenda" anknüpfen. Unser Ziel sind neue Impulse für die Realisierung der dort genannten europäischen und nationalen Maßnahmen.
Der interkulturelle Dialog ist zur Verständigung und Förderung friedlicher Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Kulturen und Religionen unverzichtbar. Auf europäischer Ebene kann dazu ergänzend zu den nationalen Bemühungen ein Beitrag geleistet werden.
Dem offenen Gespräch mit dem Islam in Europa kommt dabei besondere Bedeutung zu. Angesichts der wachsenden muslimischen Bevölkerungsanteile in zahlreichen Mitgliedstaaten sind ein besseres gegenseitiges Verstehen sowie ein intensives Engagement für eine gute Integration und ein friedliches Miteinander notwendig.
Wir beabsichtigen, einen regelmäßigen Austausch über Strategien und bewährte Praktiken einzurichten. Hier sollen vor allem Fragen besprochen werden, wie die Religionsausübung in der öffentliche Sphäre , beispielsweise in Schulen oder im öffentlichen Dienst mit der jeweiligen Gesellschafts- und Rechtsordnung in Einklang zu bringen ist. Darüber hinaus sollen Erfahrungen einfließen, die bereits mehrere Mitgliedstaaten in einem strukturierten Dialog mit muslimischen Vertretern gemacht haben. Wir treten schließlich für einen regelmäßigen Dialog mit dem Islam auf europäischer Ebene ein.
Die Europäische Kommission plant, eine Evaluierung der EG-Datenschutzrichtlinie vorzulegen. Auf dieser Grundlage wollen wir besonders die Regelungen zu Meldepflichten für Unternehmen und zur Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden untersuchen. Der deutsche Vorsitz strebt eine Vereinfachung der Rechtsanwendung an.
Beim statistischen Programm werden wir für eine klare Prioritätensetzung eintreten, damit die Befragten und die statistischen Ämter der Mitgliedstaaten nicht überfordert werden. Hierzu wollen wir erreichen, dass die Kostenfolgen für die Befragten und die Mitgliedstaaten transparent gemacht und bei der Entscheidung über europäischen Statistiken stärker berücksichtigt werden.
Wir wollen die Beratungen über die geplante Verordnung über eine gemeinschaftsweite Volkszählung zügig voranbringen, damit die Mitgliedstaaten sich rechtzeitig auf die Vorgaben der EU für den Zensus 2010/11 einstellen können. Dabei wollen wir eine Lösung finden, die den Bedarf der Gemeinschaft an statistischen Grunddaten deckt (z.B. Gesamtbevölkerungszahl, regionale Verteilung, Altersstruktur und Wohnsituation der Bevölkerung), den Mitgliedstaaten aber die Wahl der geeigneten Zensusmethode überlässt.
Unter deutschem Vorsitz sollen die Zusammenarbeitsformen der Zollverwaltungen im Bereich der dritten Säule verbessert werden. Auch im Hinblick auf das vom EU-Vertrag ausgegebene Ziel der Schaffung eines Raums der Freiheit, Sicherheit und des Rechts ist es notwendig, bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden und damit auch in den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltungen fallenden Kriminalität auf EU-Ebene verstärkt zusammenzuarbeiten.
Die Koordinierung der Zusammenarbeit wird durch die bestehende Ratsarbeitsgruppe Zollzusammenarbeit, welche sich in monatlichen Sitzungen in Brüssel trifft, vorgenommen. Durch einen durch die Ratsarbeitsgruppe selbst erstellten 18-Monats-Aktionsplan werden die prioritären Ziele für eine verbesserte Zusammenarbeit definiert und strukturiert verfolgt.
Der Aktionsplan teilt sich in die verschiedenen Bereiche der Zollzusammenarbeit: Grenzmanagement und -sicherheit, Erkenntnisgewinnung, operative Kooperationsformen und Informationsaustausch. Durch eigens eingerichtete Arbeits- und Projektgruppen werden die Aktionen umgesetzt. Die Ziele einer verbesserten Zusammenarbeit werden dabei durch z.B. die Verbesserung von Rechtsinstrumenten im Bereich der Rechts- und Amtshilfe („Neapel II-Übereinkommen“), die Erstellung von Analysen zu besonderen Kriminalitätsschwerpunkten (z.B. Drogen) oder auch die Verbesserung des Informationsaustausches durch optimierte EU-Datensysteme erreicht. Zudem soll die behörden- und länderübergreifende Zusammenarbeit u.a. durch eine erstmals gemeinsam stattfindende Sitzung der Ratsarbeitsgruppen „Zollzusammenarbeit“ und „Polizeiliche Zusammenarbeit“ nachhaltig verbessert werden.
Neben dem EU-Aktionsplan Zollzusammenarbeit werden aber auch weitere Prioritäten der EU bei den Maßnahmen der Ratsarbeitsgruppe berücksichtigt. Hier sind unter anderem der EU-Drogenaktionsplan und der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Terrorismus zu nennen. Die Aktivitäten der Zollzusammenarbeit stehen in engem Zusammenhang mit dem im Jahre 2005 durch den Europäischen Rat verabschiedeten ‚Haager Programm’, einem Mehrjahresprogramm zur Stärkung von Freiheit, Sicherheit und Recht in der Europäischen Union.
Die operativen Aktivitäten der Zollzusammenarbeit im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft sollen insbesondere einen Meilenstein bei der Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen Zoll- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten darstellen.