Bei der Tagung des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) am 8. Mai in Brüssel konnte politisches Einvernehmen über die sogenannte E-Zoll-Entscheidung erzielt werden. Damit wird die Grundlage für die Einführung interoperabler und leicht zugänglicher elektronischer Zollsysteme geschaffen. Im nächsten Schritt wird sich - nach der Verabschiedung des gemeinsamen Standpunktes - das EU-Parlament in zweiter Lesung mit dem Entwurf befassen.
Die E-Zoll-Entscheidung ist in engem Zusammenhang mit dem Modernisierten Zollkodex zu sehen, über den die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission noch verhandeln. Während der Modernisierte Zollkodex die rechtlichen Voraussetzungen für E-Zoll schaffen soll, zielt die E-Zoll-Entscheidung auf die praktische Umsetzung ab.
Die Entscheidung nennt als Ziele der E-Zoll-Initiative unter anderem die Vereinfachung der Zollverfahren, die Verringerung der Befolgungs- und Verwaltungskosten, die Verkürzung der Bearbeitungszeiten sowie einen reibungslosen Datenfluss zwischen allen Beteiligten.
Wesentliche Projekte sind die Schaffung automatisierter und EU-weit interoperabler Systeme für die Ein- und Ausfuhr, ein System für die Identifizierung und Erfassung der Wirtschaftsbeteiligten, ein System für die Zulassung und Verwaltung von Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, gemeinsame Zollportale als Informationsquelle für Wirtschaft und Handel sowie die Einrichtung eines integrierten Zolltarifumfelds als Verbindung zu anderen ein- und ausfuhrbezogenen Systemen bei der EU-Kommission und in den Mitgliedstaaten.