19.01.2007
Schlussfolgerungen des Vorsitzes in Zusammenarbeit mit den zwei nachfolgenden Präsidentschaften Portugal und Slowenien
Informelles Treffen der Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales vom 18. bis 20. Januar 2007 in Berlin
Aus der Diskussion der Ministerinnen und Minister zieht der deutsche Ratsvorsitz zusammen mit seinen Teampräsidentschaftspartnern Portugal und Slowenien folgende Schlussfolgerungen:
- Europa braucht vermehrte und gemeinsame Anstrengungen zur Förderung GUTER ARBEIT. GUTE ARBEIT bedeutet Arbeitnehmerrechte und Teilhabe, faire Löhne, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie eine familienfreundliche Arbeitsorganisation. Gute und faire Arbeitsbedingungen sowie ein angemessener sozialer Schutz sind unabdingbar für die Akzeptanz der Europäischen Union bei den Bürgerinnen und Bürgern.
- Die Ministerinnen und Minister sind der Auffassung, dass größere Flexibilität am Arbeitsmarkt mit angemessenen Arbeitnehmerrechten einhergehen muss. Dazu gehört auch, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Teilhaberechte über kollektive Interessenvertretungen wahrnehmen können. Die Mitgliedstaaten und Sozialpartner tragen eine hohe Verantwortung dafür, dass größere Flexibilität am Arbeitsmarkt nicht zu einer Reduzierung des sozialen Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer führt.
- Faire Löhne sind ein wichtiges Kennzeichen GUTER ARBEIT. Die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner sind aufgerufen, für die Festlegung von fairen und angemessenen Löhnen Sorge zu tragen und dabei die Besonderheiten der nationalen Lohnfindungssysteme zu wahren.
- Arbeitsbedingungen, die lebenslanges Lernen und Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung fördern, moderne mitarbeiterorientierte Führung und Arbeitsorganisation sowie Förderung und Erhaltung von Gesundheit und Qualifikation sind ein Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und für die Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Arbeitnehmer. Betriebliche Prävention und Rehabilitation muss selbstverständlich werden.
- Reguläre Arbeitsverhältnisse sind unverzichtbar. Sie geben Sicherheit und stärken nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, entsprechend ihren nationalen Gepflogenheiten das Standardarbeitsverhältnis zu stärken und seine Umgehung durch atypische Beschäftigungsformen zu begrenzen.
- Neue Beschäftigungsformen können den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Sie dürfen aber nicht dazu missbraucht werden, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von ihren Rechten auszuschließen. Sie dürfen nicht zur Diskriminierung und Ausgrenzung führen.
- Familienfreundliche Gestaltung der Arbeit bietet Möglichkeiten zur Verbesserung der Chancengleichheit, der Wettbewerbsfähigkeit, des Gesundheitsschutzes, der Einkommenssicherung und der Bewältigung der demographischen Entwicklung. Die familienfreundliche Gestaltung der Arbeit ist konsequent fortzuentwickeln.
- Junge Menschen brauchen Sicherheit für die berufliche Entwicklung und Perspektiven für die eigene Zukunft und zur Gründung einer Familie. Sie brauchen klare Rahmenbedingungen für einen guten beruflichen Einstieg.
- Lohnersatzleistungen und Mindestsicherungen für Arbeitsuchende sind Bestandteil des sozialen Europas, das die Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu seiner zentralen Priorität erhoben hat. Die Betroffenen müssen durch ein austariertes System von Fördermaßnahmen im Sinne einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik unterstützt werden, vor allem bei drohender bzw. einsetzender Arbeitslosigkeit.
Das Prinzip heißt "Fördern und Fordern".