Zwei-Kammer-System: Neben dem Deutschen Bundestag ist der Bundesrat aus Delegierten der Landesregierungen zur Wahrung der Länderinteressen an der Gesetzgebung beteiligt
Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat, bestehend aus 16 Bundesländern jeweils mit Verfassung, Parlament und Regierung. Höchste Staatsgewalt liegt beim Bund. Durch den Bundesrat sind die Bundesländer auf Bundesebene vertreten und an der Gesetzgebung des Bundes beteiligt
Allgemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht ab 18 Jahre (bei Kommunalwahlen teilweise ab 16 Jahre), Wahlen zum Bundestag alle 4 Jahre
Prof. Dr. Horst Köhler (CDU) seit 2004
Dr. Angela Merkel (CDU) seit 2005
Mehr-Parteien-System, Parteien mit besonderer verfassungsrechtlicher Stellung, staatliche finanzielle Unterstützung, Verbot nur durch das Bundesverfassungsgericht möglich
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich Demokratische Union (CDU), Christlich Soziale Union (CSU), Bündnis 90/Die Grünen (Grüne), Freie Demokratische Partei (FDP), Die Linkspartei.PDS (Die Linke)
Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat. Es gelten die Grundsätze der Gewaltenteilung und der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Alle Staatsorgane sind der verfassungsmäßigen Ordnung unterworfen. Das Grundgesetz garantiert jedem Bürger und jeder Bürgerin die Grund- und Menschenrechte. Das Bundesverfassungsgericht wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Copyright: Tatsachen über Deutschland, 2005