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Die Bundeskanzlerin und die Regierung

Die Bundeskanzlerin und die Regierung

Die Bundeskanzlerin ist das einzige gewählte Mitglied der Bundesregierung. Die Verfassung räumt ihr das Recht ein, selbst die Minister als Leiter der wichtigsten politischen Behörden auszuwählen. Die Kanzlerin bestimmt ferner die Anzahl der Minis­te­rien und sie legt deren Zuständigkeiten fest. Sie besitzt die Richtlinien­kompe­tenz. Diese umschreibt das Recht der Kanzlerin, verbindlich die Schwerpunkte der Regie­rungs­tätig­keit vorzuschreiben. Mit diesen Befugnissen besitzt die Bundeskanzlerin ein Arsenal von Führungsinstrumenten, das dem Vergleich mit der Regierungsmacht der Präsidenten in präsidialen Demokratien standhält.

Dem Parlamentarischen Rat, der 1949 das Grundgesetz beschloss, stand als Vorbild für den Bundeskanzler das Bild des britischen Premierministers vor Augen. Dieser verfügt über exakt die gleichen Machtmittel wie der Kanzler, doch tatsächlich fällt dessen Macht weit hinter die des britischen Premiers zurück. Im parlamentarischen System Großbritanniens regiert immer nur eine Partei, denn das britische Mehrheits­wahlsystem begünstigt die stärkste Partei. Im Bundestag besitzt im Regelfall keine Partei die Mehrheit. Für die Kanzlerwahl ist deshalb üblicherweise eine Koalition, das heißt ein Bündnis verschiedener Parteien, erforderlich.

Der Kanzlerwahl gehen ausführliche Beratungen zwischen den Parteien voraus, die gemeinsam regieren wollen. Hier geht es dann im Einzelnen darum, wie die Ministerien zwischen den Parteien aufgeteilt werden, welche Ministerien beibehalten und welche neu geschaffen werden sollen. Der stärkeren Partei im Regierungsbündnis wird das Recht zugebilligt, den Bundeskanzler zu stellen. Des Weiteren verstän­digen sich die Parteien auf die Vorhaben, die sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen wollen. Die Ergebnisse dieser Koalitionsverhandlungen werden in einem Koalitionsvertrag niedergelegt. Erst nach diesen Schritten wird der Bundeskanzler gewählt. Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien bereiten die Entschei­dungen der Bundesregierung vor und begleiten sie.

Wenn sich der Vorrat an politischen Gemeinsamkeiten noch vor der Wahl eines neuen Bundestages erschöpft, wird die Ablösung des Bundeskanzlers aktuell. Mit der Ablösung des amtierenden Kanzlers durch ein – konstruktives – Misstrauensvotum muss gleichzeitig ein neuer Kanzler gewählt werden. Diese offensive Aufkündigung des parlamentarischen Vertrauens zwingt die im Bundestag vertretenen Parteien, eine neue, arbeitsfähige Regierungsmehrheit zu bilden, bevor sie den Kanzler stürzt. Ein Kanzlersturz ist erst zweimal versucht worden, nur einmal, 1982, gelang er: Dem damaligen Kanzler Helmut Schmidt (SPD) wurde das Misstrauen ausgesprochen und Helmut Kohl (CDU) gewählt.

Der Bundeskanzler kann aber auch im Bundestag jederzeit die Vertrauensfrage stellen, um zu prüfen, ob er noch den uneingeschränkten Rückhalt der Regierungs­parteien genießt. Verliert der Kanzler diese Vertrauensabstimmung, wenden sich also Teile der Regierungsmehrheit vom Kanzler ab, dann liegt die Entscheidung, ob der Bundestag aufgelöst wird und damit Neuwahlen stattfinden sollen, beim Bundespräsi­denten. Der Bundespräsident kann die im Bundestag vertretenen Parteien auch auffordern, die Bildung einer neuen Regierung zu versuchen. Eine wirkliche Niederlage bei einer Vertrauensabstimmung hat es in der Geschichte der Bundesrepublik nicht gegeben.

Die deutsche Bundesregierung

Angela MerkelAm 22. November 2005 hat der Deutsche Bundestag Dr. Angela Merkel (CDU) zur Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Sie führt eine Große Koalition aus CDU/CSU und SPD. Angela Merkel ist die erste Frau an der Spitze einer deutschen Bundesregierung. Vizekanzler und Arbeits- und Sozialminister ist Franz Müntefering (SPD). Der Regierung gehören fünf Frauen und zehn Männer als Bundesminister an. CDU und CSU stellen als Fraktionsgemeinschaft sechs Minister sowie den Chef des Bundeskanzleramtes. Die SPD ist für acht Ressorts verantwortlich, darunter das Auswärtige Amt, an dessen Spitze Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier steht.

(Copyright: Tatsachen über Deutschland, 2005)



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Datum: 13.11.2006