Konsolidierung – Konditionalität – KommunikationDie EU führt den Erweiterungsprozess unter Beachtung der Politik der "drei K" der Kommission fort:
Dabei wird mit wachsender Mitgliederzahl die Integrationsfähigkeit der EU größere Bedeutung erhalten: „Die Union muß gewährleisten, daß ihre Institutionen ihre Handlungsfähigkeit bewahren, daß ihre Politiken die gesetzten Ziele erreichen und daß ihr Haushalt mit ihren Zielen und finanziellen Ressourcen im Einklang steht.“ (Strategiepapier der KOM v. 08.11.06 – Sonderbericht über die Fähigkeit der Unon zur Integration neuer Mitglieder). Nachbarstaaten der EU, für die ein Beitritt nicht in Frage kommt, werden durch die Nachbarschaftspolitik der EU nach Möglichkeiten an die europäischen Strukturen herangeführt.
Wir bestehen auf der strikten Einhaltung der jeweiligen Kriterien, so wie die Kommission dies durch Einführung von Eckpunkten (benchmarks) bei den Verhandlungen sowie durch das Stufenmodell (road map) bei der Heranführung der Staaten des Westlichen Balkans im Rahmen der Agenda von Thessaloniki vorschlägt. Zeitziele und Automatismen lehnen wir ab.
1. Überblick
2. Screeningprozess
Das "Screening" der einzelnen Verhandlungskapitel, das die Kommission jeweils getrennt mit der Türkei und mit Kroatien vornimmt, ist inzwischen beendet, es liegen aber noch nicht alle Screening-Berichte vor. Das “Screening“ beinhaltet einen Vergleich des europäischen Rechts mit dem des jeweiligen Beitrittskandidaten. Ziel dieses Prozesses ist es, eventuelle Probleme bei der Umsetzung des Acquis zu identifizieren sowie den eventuellen Bedarf für Übergangsfristen und –lösungen zu ermitteln. Im Anschluß an das Screening erstellt die Kommission einen Screening-Bericht, auf dessen Basis die Mitgliedstaaten entscheiden, ob der Beitrittskandidat eingeladen werden kann, in diesem konkreten Kapitel seine Verhandlungsposition vorzulegen, oder „benchmarks“ festlegen, die vorher noch zu erfüllen sind.
3. Verhandlungsrahmen
Die Verhandlungen finden im Rahmen einer Regierungskonferenz unter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten und des jeweiligen Beitrittslandes statt, die ihre Beschlüsse einstimmig fasst.. Die Verhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien verlaufen unabhängig voneinander. Die Verhandlungen werden mit beiden Kandidaten mit dem Ziel des Beitritts geführt; sie sind ein offener Prozess, dessen Ausgang sich nicht im vorhinein garantieren lässt.
Die jeweiligen Verhandlungen basieren auf einem neuen Verhandlungskonzept, das die Erfahrungen mit der Ost-Erweiterung reflektiert: Zentrales neues Element ist die Vor-Verlegung der Implementierung und ihrer Kontrollen vor den Zeitpunkt des Abschlusses der Verhandlungen. Dies erfolgt praktisch durch die Festlegung und Überprüfung von Voraussetzungen (benchmarks) zur Schließung und gegebenenfalls auch zur Öffnung der insgesamt 35 Verhandlungskapitel. Damit soll gewährleistet werden, dass die neuen Mitgliedstaaten ihre vertraglichen Verpflichtungen sofort mit Beitritt beziehungsweise unmittelbar nach Ablauf der Übergangsfristen auch tatsächlich erfüllen. Ein weiteres neues Element ist die Möglichkeit, Ausnahmen und dauerhafte Schutzklauseln in den Bereichen Freizügigkeit, Landwirtschaft und Strukturpolitik zu vereinbaren.