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März

14.03.2007

Stellungnahme der Präsidentschaft vor dem Europäischen Parlament durch Staatsminister Erler am 14. März 2007 zum Bericht MdEP Doris Pack zu Bosnien und Herzegowina


Anrede,

Wir begrüßen die Initiative des Europäischen Parlamentes zum Vorschlag für eine Empfehlung zu Bosnien und Herzegowina an den Rat. Wir haben den ausführlichen Bericht und die Empfehlung mit großem Interesse gelesen und sehen weitgehende Übereinstimmung in der Analyse der Lage in Bosnien und Herzegowina und darüber, welche Schritte Sarajewo und die Internationale Gemeinschaft als nächstes in Angriff nehmen sollten.

Der Rat für Allgemeine- und Außenbeziehungen hat auf seiner letzten Tagung am 5. März die Bildung der neuen Regierung in Bosnien und Herzegowina begrüßt. Sie wurde nach schwierigen Verhandlungen am 9. Februar als breite Koalition großer Parteien der drei Volksgruppen unter dem neuen Premierminister Nikola Špirić, einem bosnischen Serben, gebildet. Außerdem hat der Rat  Premierminister Špirić aufgefordert, für eine rasche und wirksame Umsetzung des gesamten Komplexes der noch ausstehenden Reformen zu sorgen. Dies sei nicht zuletzt eine Voraussetzung für den Abschluss des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens.

Die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen konnten Ende 2006 auf Fachebene erfolgreich abgeschlossen werden. Die vier noch ausstehenden Vorbedingungen für den Abschluss des Stabilisierungs und Assoziierungsabkommens sind Reformen

 • des Polizeiwesens,

• des Öffentlichen Rundfunks und

• der Öffentlichen Verwaltung.

Weitere Vorbedingung ist die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien.

Mit den entsprechenden Fortschritten hätte die neue Regierung von Premierminister Spiric die Möglichkeit, das Tor zur EU weiter zu öffnen.

Insbesondere die Polizeireform steht jetzt im Zentrum der Aufmerksamkeit der EU. Das Polizeireform-Abkommen vom Oktober 2005 bestätigte die Grundprinzipien der angestrebten Änderungen:

• Gesamtstaatsverantwortung für Polizeifragen,

• Ausschluss politischer Einflussnahme sowie

• die Notwendigkeit funktionaler Polizeibezirke.

Das Polizeireform-Direktorat (DPR) legte am 27. Dezember 2006 seinen Abschlussbericht vor, der nun auf politischer Ebene – durch die Regierungen und Parlamente des Gesamtstaats und der Entitäten – gebilligt werden muss. Hauptstreitpunkte sind die Forderung der Republika Srpska nach Erhalt ihres Polizei  bzw. Innenministeriums und von Polizeibezirken, die die Entitätsgrenzen überschreiten.

Der Rat hat die neue Regierung aufgefordert, die derzeitige Dynamik zu nutzen, um die Polizeireform voranzubringen. Sie ist und bleibt eine Vorbedingung für die Unterzeichnung eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens mit der Europäischen Union. Die EU begrüßt die Gespräche über den Bericht der Polizeidirektion. Sie ist jedoch weiterhin besorgt, weil der Termin 2. März, bis zu dem eine Einigung über die Polizeireform erzielt werden sollte, nicht eingehalten wurde.

Die Europäische Union erwartet, dass alle Beteiligten ihre Zusagen, die sie in der politischen Vereinbarung vom Oktober 2005 gegeben haben, einhalten. Wir rufen die Parteien nachdrücklich dazu auf, eine Einigung, die die drei von der Europäischen Kommission genannten Grundsätze beachtet:

• Erstens die Ansiedlung der Kompetenzen im Polizeirecht und die Finanzierung der Polizei auf der Ebene des Gesamtstaats ,

• zweitens funktionierende Polizeibezirke auf der Grundlage technischer Kriterien für die Polizeiarbeit sowie,

• drittens, keine politische Einmischung in die operative Polizeiarbeit.

Anrede,

Auch bei der Verfassungsreform sind Fortschritte wichtig, um die Funktionsfähigkeit des Staates zu stärken und die geltende Verfassung in Übereinstimmung mit EU-Standards zu bringen.

Nach der Regierungsbildung ist der Weg jetzt wieder frei für Fortschritte. Die rasche Annahme des von sechs politischen Parteien im März 2006 vereinbarten Pakets von Verfassungsänderungen würde einen positiven ersten Schritt darstellen. Er würde die Grundlage dafür bilden, bis Mitte 2007 einen weiterreichenden Prozess einzuleiten, der Bosnien und Herzegowina dazu verhelfen würde, ein in seinen Funktionen noch effektiverer Staat zu werden. Der Rat hat aus diesem Grund beschlossen, das Mandat des EU-Sonderbeauftragten in Bosnien und Herzegowina auszuweiten. Ab dem 1. März wird der Sonderbeauftragte, Dr. Schwarz-Schilling, – auf der Grundlage eines erweiterten Mandats – im Prozess der Verfassungsreform beratend und vermittelnd tätig sein.

Im Juni letzten Jahres hatte der Dayton-Friedensimplementierungsrat (PIC) grundsätzlich beschlossen, das Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) zum 30. Juni 2007 zu schließen und die Funktion des Hohen Repräsentanten zu beenden. Diese Entscheidung musste jedoch bei der Überprüfung durch den Friedensimplementierungsrat, („Review“) Ende Februar revidiert werden, da die Entwicklungen seit dem Sommer 2006 bedauerlicherweise nicht den Erwartungen entsprochen haben. Das Wiederaufflammen nationalistischer Rhetorik und der zu verzeichnende Reformstillstand erleichtern den Beginn eines nachhaltigen Prozesses nicht. Hinzu kommen auch regionale Unwägsamkeiten nach den Verzögerungen im Kosovo-Statusprozess. Gerade letztere haben den Friedensimplementierungsrat dazu bewogen, das Übergangsdatum zu verschieben. Der Friedensimplementierungsrat bewertet die Situation in Bosnien und Herzegowina also genauso wie der Empfehlungsentwurf des Europäischen Parlaments, wie ich dem Punkt 32 in Ihrem Vorschlagsentwurf für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat entnehme.

Im Oktober 2007 und Februar 2008 sollen nun neue Überprüfungen stattfinden, mit dem Ziel, den Übergang vom Büro des Hohen Repräsentanten (OHR) zum EU-Sonderbeauftragten (EUSB) nunmehr zum 30. Juni 2008 zu realisieren. Russland sah sich bislang allerdings nicht in der Lage, dieser Haltung zu folgen, soweit die Entscheidung über den November 2007 hinausgeht. Es kündigte an, eigene Schlussfolgerungen ziehen zu wollen.

Anrede,

Zu den prioritären außenpolitischen Zielen gehört für Bosnien und Herzegowina – neben der Vollmitgliedschaft in der EU – der Beitritt zur NATO. Der NATO-Gipfel in Riga im November 2006 erbrachte mit der Einladung zur Teilnahme am Programm "Partnerschaft für den Frieden" (PfP) diesbezüglich einen wichtigen Schritt. Die formelle Aufnahme erfolgte am 14. Dezember 2006. Mit dieser Entscheidung würdigte die NATO die geleisteten Fortschritte bei der Verteidigungsreform – Stichwort Aufbau einheitlicher Streitkräfte des Gesamtstaats.

Anrede,

erlauben Sie mir noch ein paar Bermerkungen zum Urteil des Internationalen Gerichtshofs über die Anwendung der Völkermord-Konvention (Bosnien und Herzegowina gegen Serbien und Montenegro): Der IGH hat entschieden, dass Serbien zwar keinen Völkermord begangen, aber in Bezug auf das Massaker von Srebrenica gegen die Verpflichtung zur Verhütung von Völkermord verstoßen habe. Außerdem habe Serbien gegen die Verpflichtung zur Bestrafung von Völkermord verstoßen, indem es den Angeklagten Mladic bislang nicht festgenommen und an den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien IStGHJ  überstellt habe. Der Internationale Gerichtshof hält fest, dass Serbien verpflichtet ist, unverzüglich Schritte zu unternehmen, um des Völkermordes verdächtige Personen an den IStGHJ zu überweisen.

Der Internationale Gerichthof hat es aber abgelehnt, Serbien – wie von Bosnien und Herzegowina beantragt – zur Zahlung von Schadensersatz zu verurteilen. Die Europäische Union erwartet, dass die betroffenen Parteien in der Region (sowohl in Bosnien und Herzegowina als auch in Serbien und in Montenegro) das Urteil des Internationalen Gerichtshofs akzeptieren und uneingeschränkt beachten. Die EU-Präsidentschaft hat in einer Erklärung vom 26.02. die Hoffnung zum Ausdruck gebracht, dass alle politischen Kräfte in Belgrad und auch die Bevölkerung dieses Urteil als eine weitere Gelegenheit zur Distanzierung von den unter der Milosevic-Herrschaft verübten Verbrechen, die im Namen der früheren Bundesrepublik Jugoslawien begangen wurden, nutzen werden.

Von bosnischen Serben und in Serbien wurde das Urteil insgesamt mit Erleichterung aufgenommen, manchmal auch als Freispruch missverstanden. Bei den meisten Bosniaken überwogen klar Enttäuschung und Frustration. Das Urteil kann jetzt dennoch hoffentlich dazu beitragen, ein schmerzliches Kapitel in der jüngsten Geschichte der Beziehungen zwischen Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro zu schließen.

Vielen Dank!



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Datum: 15.03.2007