„Europa gelingt gemeinsam“, unter diesem Motto steht die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. „Europa gelingt gemeinsam“, das bedeutet, dass wir uns in Europa die positiven Aspekte von Vielfalt, Respekt, Anerkennung und Toleranz immer wieder neu vor Augen führen müssen. Denn Vielfalt, Respekt, Anerkennung und Toleranz sind die zentralen Werte, auf die wir unser gemeinsames Europa bauen. Daher begrüße ich die Initiative des Europäischen Parlamentes, das Thema „Homophobie in Europa“ für die heutige Sitzung mit auf die Tagesordnung zu setzen.
Auf den ersten Blick scheinen Akzeptanz und Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Orientierungen heute weiter verbreitet denn je. Gerade die Arbeit der Verbände leistet hierzu einen wesentlichen Beitrag. Lesben- und Schwulenbewegungen sind immer besser organisiert und machen ihren Mitgliedern Mut, sich offen zu ihrer sexuellen Orientierung zu bekennen. Nach Jahrhunderten der systematischen Diskriminierung ist das eine erfreuliche Entwicklung. Gerade wir Deutsche haben hier eine besondere geschichtliche Verantwortung: Vor 60 Jahren wurden auch Homosexuelle Opfer der nationalsozialistischen Vernichtungsmaschinerie.
Auf den zweiten Blick wird schnell deutlich, dass die Homophobie in vielen Teilen Europas immer noch sehr lebendig ist. Aktuelle Ereignisse zeigen dies in beschämender Weise. Noch immer sind Homosexuelle Vorurteilen, Intoleranz und offiziell gebilligter Diskriminierung ausgesetzt. Noch immer sind Hasstiraden und gewalttätige Ausschreitungen gegen sexuelle Minderheiten an der Tagesordnung – oftmals ohne strafrechtliche Konsequenzen.
Ich kann mich an dieser Stelle voll und ganz den Worten von Hans Winkler anschließen, der als Vertreter der österreichischen Präsidentschaft vor nicht ganz einem Jahr vor diesem Haus betonte: „Wo immer die Sicherheit und Würde einer einzigen Frau oder eines einzigen Mannes innerhalb der Europäischen Union bedroht werden, sind unser aller Sicherheit und Würde in Gefahr und damit auch die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union, ihrer Prinzipien und Institutionen.“ Die Diskriminierung Homosexueller ist ein Problem, dem wir mit allen verfügbaren Mitteln begegnen müssen.
Der Kampf gegen Homophobie verlangt einen langen Atem. In kontinuierlicher Arbeit geht es darum, Schritt für Schritt einerseits die Mauern von Vorurteilen und Intoleranz in den Köpfen niederzureißen. Andererseits müssen neue Strukturen geschaffen werden, die auf Akzeptanz, Gleichberechtigung und Respekt basieren. Zwar können sich Mentalitäten nicht über Nacht ändern, aber offizielle Standpunkte und Gesetze können und müssen verändert werden, wenn es um den Schutz grundlegender Menschenrechte geht. Hier sind wir in Europa bereits einen großen Schritt voran gekommen.
Die Europäische Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Insbesondere der EG-Vertrag (Art. 13) und die EU-Grundrechtecharta (Art. 21) verbieten ausdrücklich jede Form der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Darüber hinaus haben sich die EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder des Europarates zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet.
Seit Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam im Jahre 1997, hat die Europäische Union die Befugnis, Diskriminierungen wegen eines umfassenden Spektrums von Gründen anzugehen, einschließlich von Diskriminierungen wegen der sexuellen Ausrichtung. Seither hat die Europäische Union durch die Verabschiedung der Gleichstellungsrichtlinien eine breite Palette an Regelungen geschaffen, um gegen Diskriminierung in der gesamten EU vorgehen zu können. So ist beispielsweise im beruflichen Kontext die Diskriminierung aufgrund religiöser Überzeugung, Behinderung oder sexueller Orientierung durch eine EU-Richtlinie verboten (RL 2000/78/EG).
Auch wenn wir bei der Anpassung der Rechtslage zum Schutz vor Diskriminierung und zur Förderung der Chancengleichheit auf EU-Ebene bereits einen beachtlichen Schritt voran gekommen sind, ist das noch kein Grund, uns zurückzulehnen. Denn auch die ausgefeiltesten Rechtsvorschriften können nichts ausrichten, wenn der politische Wille zu ihrer nachhaltigen Umsetzung nicht stark genug ist und sie nicht von der gesamten Bevölkerung mitgetragen werden.
Hier ist die Europäische Kommission gefordert. Ihre Aufgabe ist es, zu überprüfen, ob Richtlinien wie die hier erwähnte von den Mitgliedstaaten rechtzeitig und korrekt umgesetzt werden. In diesem Bereich wird auch die neu eingerichtete EU-Agentur für die Grundrechte künftig zusätzliche Unterstützung leisten, sobald sie vollständig operationell ist.
Die Verantwortung liegt nicht bei der Europäischen Kommission allein. Als politische Führungspersönlichkeiten auf EU-Ebene, auf nationaler und auf regionaler Ebene können und müssen wir alle einen Beitrag leisten, ein gutes Beispiel zu geben, indem wir Toleranz, Verständnis, gegenseitige Achtung und friedliches Zusammenleben fördern. Dabei gilt es auch das Monitoring der Europäischen Kommission in den Beitrittskandidaten- und potentiellen Beitrittskandidatenländern aufmerksam zu verfolgen. Im Rahmen der Beitrittsverhandlungen wie auch im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses müssen alle Konditionen erfüllt werden. Das gilt auch und gerade auch für die Menschenrechte sexueller Minderheiten.
Schließlich sind wir gefordert, auch auf die Mentalitäten einzuwirken, damit die Mauern von Vorurteilen und Intoleranz in den Köpfen fallen können. Ich freue mich, dass auf gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und der deutschen Ratspräsidentschaft am 30./31. Januar 2007 in Berlin der erste Europäische Gleichstellungsgipfel stattfinden konnte. Der Gipfel bildete den Auftakt zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“.
Dieses Europäische Jahr der Chancengleichheit bietet die einmalige Gelegenheit, auf eine solidarischere Gesellschaft hinzuwirken und alle Betroffenen zu mobilisieren, um so die neue Rahmenstrategie der EU für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit auch nach 2007 voranzutreiben. Das Programm will in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für das Recht auf Gleichstellung und Bekämpfung von Diskriminierung schärfen und die Botschaft verbreiten, dass alle Menschen Anspruch auf Gleichbehandlung haben, unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, von einer Behinderung, vom Alter oder von der sexuellen Ausrichtung.
Lassen Sie uns diese Gelegenheit nutzen, gemeinsam gegen Intoleranz und Diskriminierung zu kämpfen und für die positiven Aspekte von Vielfalt, Respekt, Anerkennung und Toleranz zu werben. Nur gemeinsam können wir erreichen, dass die Europäische Union voll Stolz von sich behaupten kann: „In Vielfalt geeint.“
Vielen Dank!