Die Rechtsetzung in der Europäischen UnionEntscheidungen im Gesetzgebungsverfahren in der EU müssen sowohl den Anforderungen an effiziente Verfahren als auch an eine demokratische Legitimation und Kontrolle genügen. Die besondere Schwierigkeit besteht darin, dass Einfluss und Interessen großer, mittlerer und kleiner Mitgliedstaaten angemessen berücksichtigt werden müssen.
Das Rechtsetzungssystem unterscheidet sich in den drei Säulen der Europäischen Union, die durch den Vertrag von Maastricht 1993 eingeführt wurden. Die erste Säule umfasst die in den Verträgen über die europäischen Gemeinschaften geregelten Bereiche, die zweite Säule die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die dritte Säule die polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen.
Die Rechtsetzung in der Ersten Säule
Allgemein verbindliche Rechtsakte entstehen im Zusammenwirken mehrerer Organe und sonstiger Einrichtungen der Europäischen Union.
Die meisten Rechtsakte werden unter Beteiligung der folgenden drei Organe erlassen:
Die Rolle des Europäischen Parlaments innerhalb der Legislative wurde durch die Änderungen der Gemeinschaftsverträge seit dem Vertrag von Maastricht 1993 stetig aufgewertet. Die Mitwirkung des EP erfolgt in folgenden Formen:
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Je 29 Stimmen |
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien |
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Je 27 Stimmen |
Polen, Spanien |
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14 Stimmen |
Rumänien |
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13 Stimmen |
Niederlande |
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Je 12 Stimmen |
Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn |
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Je 10 Stimmen |
Österreich, Schweden, Bulgarien |
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Je 7 Stimmen |
Dänemark, Finnland, Irland, Litauen, Slowakei |
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Je 4 Stimmen |
Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien, Zypern |
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3 Stimmen |
Malta |
Auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie finden Sie einen Mehrheitsrechner für EU-Ratsentscheidungen.
Bei der Durchführung und Umsetzung der Rechtsakte durch die Europäische Kommission stehen ihr so genannte Komitologie-Ausschüsse zur Seite, die sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzen und in denen ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.
Die Rechtsetzung in der Zweiten Säule und in der Dritten Säule
In der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) werden die Leitlinien durch den Europäischen Rat, das oberste Gremium der Europäischen Union, bestimmt. Er besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und dem Kommissionspräsidenten. Beratend stehen ihm die Außenminister und ein Kommissionsmitglied zur Seite. Durch einstimmigen Beschluss werden hier die „Gemeinsamen Strategien“ festgelegt.
Der Rat trifft die für die Festlegung und Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erforderlichen Entscheidungen auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien. Dies geschieht durch:
Im Rahmen der sog. dritten Säule verfolgt die Union das Ziel, für ihre Bürger einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen, indem sie ein gemeinsames Vorgehen der Mitgliedstaaten im Bereich der polizeilichen und justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen anstrebt. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch den „Rat für Justiz und Inneres“ unter anderem durch
Sowohl Rahmenbeschlüsse als auch Beschlüsse sind für die Mitgliedsstaaten verbindlich, aber nicht unmittelbar wirksam, so dass beide einer Umsetzung in nationales Recht bedürfen.