Die Corona-Pandemie macht auch vor der Glücksspielindustrie keinen Halt. Nachdem bereits zwei Lockdowns dafür sorgten, dass die Hallen schließen mussten, gilt in sämtlichen Spielhallen nun die 3G-Regel. Allerdings gibt es in manchen Bundesländern bereits härtere Regelungen, die Vorrang haben. Über die Veränderungen informierte jüngst das Forum der Automatenunternehmer. Dabei sei auch damit zu rechnen, dass weitere Einschränkungen für die Automatenaufsteller erfolgen könnten.
Arbeiten unter 3G-Regelung
In einer Sitzung, von der das Magazin “Games & Business” berichtet, erläuterte Forum-Geschäftsführerin Anja Bischof die Änderungen, die ab sofort in Kraft treten. Unterstützt wurde Bischof von Rechtsanwalt Dirk Stapel und dem Fachjuristen Frank Repschläger. Dabei sollen die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) landesweit, unter Beachtung der Verordnungen der jeweiligen Bundesländer, angewandt werden.
Demnach ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmer an den Stätten geimpft, genesen oder getestet sind. Stapel gab deutlich zu verstehen, das davon jeder Mitarbeiter betroffen sei. Nicht geimpfte Personen unterliegen einer Testpflicht. Sollte eine weitere Person diese im Betrieb durchführen, dann sind diese laut IfSG erlaubt. Allerdings seien Selbsttests in Thüringen nicht erlaubt. Alternativ müssen Antigen-Schnelltests (bis 24 Stunden) oder PCR-Tests (bis 48 Stunden) vorgezeigt werden.
Empfehlung von Listen
Den Arbeitgebern wurde empfohlen für ein einfaches Prozedere Listen zu führen. Die Listen sollen die Namen und das Datum des Impfnachweises oder Tests aufzeigen. Sie können in Papier- oder elektronischer Form erstellt werden. Es sei laut IfSG zusätzlich notwendig, dass die Arbeitnehmer einen gültigen Personalausweis vorlegen. Für den Arbeitgeber sei es ausreichend, wenn die Überprüfung des Impfstatus über die Covid-Check-Apps erfolgen. Für die Erbringung seien die Mitarbeiter verantwortlich. Dabei sei es aus Datenschutzgründen nicht möglich, dass der Arbeitgeber Kopien der einzelnen Dokumenten anfertigen dürfe.
Teils unübersichtliche Lage
Aufgrund der Verordnungen der einzelnen Bundesländer gestaltet sich die Situation für die Automatenaufsteller oftmals als unübersichtlich. Laut Stapel sei es so, dass grundsätzlich die strengere Regel zum Einsatz komme. Seit dem 24. November gelte in Bayern eine 2GPlus-Regelung für Gäste. Nicht geimpfte Mitarbeiter müssen zweimal in der Woche in Bayern und Thüringen einen PCR-Test vorzeigen. In Thüringen soll eine Anwendung von 2GPlus für die Gäste in den kommenden Tagen Anwendung finden.
Damit der Zugang für Gäste erleichtert würde sei es möglich, dass die Betreiber eine Liste über die Impfnachweise der Gäste führen, damit dies beim nächsten Mal nicht mehr notwendig sei. Dazu sei es aber notwendig, dass die Gäste hierzu eine Einwilligung geben. Aktuell gehe das Forum davon aus, dass in den kommenden Tagen und Wochen weitere Einschränkungen folgen könnten.
Hoher Aufwand
Für die zahlreichen Betreiber der Stätten bedeuten die Änderungen einen Mehraufwand. Demnach berichtete ein Frankfurter Gastronom, dass für die Überprüfung der Nachweise eine Servicekraft abgestellt werden müsse. Andere Betreiber berichteten, dass die Kontrollen dafür sorgten, dass Gäste abgewiesen werden mussten. Die Bundesländer haben bereits angekündigt, dass sie die Regelungen verstärkt kontrollieren wollen. Beim Lockdown im Frühjahr mussten bereit 70.000 Mitarbeiter in Kurzzeit geschickt werden. Die Automatenaufsteller monierten im Frühjahr eine Gängelung der Industrie und gaben deutlich zu verstehen, dass die erstellten Hygienekonzepte der Pandemie entgegenwirken können. Zudem wurde befürchtet, dass viele Spieler in illegale Spielangebote abdriften, die ohne jeglichen Spielerschutz laufen. Ein weiterer Lockdown würde die Situation für die Branche erneut verschärfen.