Direkt zum Inhalt .

Service-Navigation

Hauptnavigation

Bereichsnavigation

Weiterführende Informationen

DEUTSCHE G8-PRÄSIDENTSCHAFT

SERVICE

Justiz und Inneres


Wolfgang Schäuble
Bundesminister des Innern


Brigitte Zypries
Bundesministerin der Justiz

Im Rat „Justiz und Inneres“ (JI-Rat) tagen die Justiz- und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der JI-Rat koordiniert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im justiziellen, polizeilichen sowie asyl- und migrationspolitischen Bereich. Die Justiz- und Innenminister tagen etwa alle zwei Monate. Das vom EU-Vertrag definierte Ziel ist die Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in Europa, der die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen achtet.

Der JI-Rat diskutiert und beschließt, in der Regel auf der Grundlage von Vorschlägen der Europäischen Kommission, die Weiterentwicklung dieser Politikfelder. Eine wichtige Rolle spielt dabei das 2004 vom Europäischen Rat verabschiedete Haager Programm, das die Ziele der EU im Bereich Justiz und Inneres bis 2010 zusammenfasst.

In den meisten Angelegenheiten ist für eine Beschlussfassung des Rates Einstimmigkeit erforderlich. In einigen Bereichen (Visumfragen, Asyl und justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen) wird jedoch mit einer qualifizierten Mehrheit entschieden. Das Europäische Parlament hat unterschiedliche Mitwirkungsrechte (echte Mitentscheidung oder Konsultationsverfahren).

 

Die Aufgabenbereiche des JI-Rates umfassen:

Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit

Im polizeilichen und justiziellen Bereich steht eine Verbesserung der operativen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs im Vordergrund. Bereits jetzt unterstützen die europäischen Einrichtungen Europol und Eurojust den Informationsaustausch zwischen den nationalen Justiz- und Polizeibehörden. Europol und Eurojust helfen diesen bei der Koordinierung der Verhinderung und Verfolgung von Straftaten im Bereich der grenzüberschreitenden Kriminalität, insbesondere der organisierten Kriminalität sowie des internationalen Terrorismus. Ferner soll auch die praktische Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden optimiert werden – etwa durch einen elektronischen Austausch der Strafregisterdaten der Mitgliedstaaten.

Asyl- und Flüchtlingspolitik

In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wurden gemeinsame rechtliche Regelungen für die Anerkennung als Flüchtling beziehungsweise die Gewährung sogenannten subsidiären Schutzes und die Aufnahme von Personen im Fall eines unerwarteten Zustroms an Flüchtlingen in die Europäischen Union (wie z.B. im Jahr 1999 aus dem Kosovo) in den Mitgliedstaaten geschaffen; dies umfasst Verfahrensregelungen, Aufenthaltsbedingungen und Statusrechte für die Flüchtlinge und Asylbewerber.

So wird zum Beispiel ausgeschlossen, dass ein Asylbewerber parallel oder nachfolgend mehrere Asylverfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten betreiben kann. Mit der gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik wird dazu beigetragen, dass Migranten nicht in erster Linie die Staaten aufsuchen, deren rechtliche Regelungen als besonders günstig erscheinen.

Visa- und Migrationspolitik

Im Bereich der Visa- und Migrationspolitik sowie der Personenkontrollen an den Außengrenzen der Europäischen Union werden gemeinsame Standards und Verfahren definiert. Unter diese Maßnahmen fällt unter anderem die Einführung der Biometrie bei Pässen, Visa und Aufenthaltstiteln.

Die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert die Zusammenarbeit der Grenzpolizeien der Mitgliedstaaten und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der gemeinsamen Außengrenzen. Die europäische Polizeiakademie CEPOL sorgt für eine reibungslose Kooperation der nationalen Polizeiausbildungsstätten und unterstützt die Ausbildung der nationalen Polizeiführungskräfte.

Justiz- und Innenpolitik

Bei der Harmonisierung des Zivilrechts und der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen sind bereits große Fortschritte erzielt worden. Hier geht es darum, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Wirtschaft Antworten auf ganz praktische Fragen zu geben: Wie kann ich meine Ansprüche grenzüberschreitend durchsetzen? Welches Recht gilt für meine Verträge, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten ausweisen? Welches Recht ist eigentlich auf einen Verkehrsunfall innerhalb eines anderen EU-Mitgliedstaates als meinem Heimatland anwendbar? Wie schaffe ich mehr Rechtssicherheit im Familienrecht, wo es um die Durchsetzung von Unterhaltsforderungen oder die Folgen einer Scheidung geht?

Die Bürgerinnen und Bürger Europas erwarten, dass die Europäische Union wirksame Beiträge für ihre Sicherheit leistet und dabei die Grund- und Freiheitsrechte des Einzelnen achtet. Die meisten Herausforderungen für die Sicherheit innerhalb der Europäischen Union sind heute internationale Probleme. Daher arbeiten die Mitgliedstaaten untereinander und mit Drittstaaten eng zusammen, um Bedrohungen wie organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus oder illegaler Migration bestmöglich entgegen zu treten und den Schutz der EU-Außengrenzen gewährleisten zu können. Auf europäischer Ebene hat der Rat der Justiz- und Innenminister dieser Entwicklung Rechnung getragen, indem er im Dezember 2005 die „Strategie für die externe Dimension der Justiz- und Innenpolitik: Freiheit, Sicherheit und Recht im globalen Maßstab“ verabschiedet hat.

nach oben

Weitere Informationen zum Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Rat Justiz und Inneres:

 

 


Barrierefreiheit     . Druckversion     . Seite empfehlen


Datum: 28.12.2006