
Vier Mal im Jahr treffen sich die Fachminister der Mitgliedstaaten und der zuständige Kommissar im Umweltrat, um die europäische Umweltpolitik weiter zu entwickeln und auf globaler Ebene eine nachhaltige Entwicklung sicherzustellen.
Die europäische Umweltpolitik hat sich insbesondere in den letzten zehn Jahren entscheidend gewandelt. Mit dem im Mai 1999 in Kraft getretenen Amsterdamer Vertrag wurde die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ausdrücklich als Ziel der Europäischen Union festgelegt.
Der Europäische Rat hat in Göteborg im Juni 2001 die EU-Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen, die den Rahmen für die ökologische, ökonomische und soziale Entwicklung der Union bilden soll. Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie stärkt zugleich die Integration des Umweltschutzes in die anderen Politikbereiche.
Das EU-Umweltrecht umfasst Rechtsakte zu einer Vielzahl von Bereichen der Umweltpolitik. Schwerpunkte sind die Luftreinhaltung, Abfallwirtschaft, Chemikaliensicherheit, Gewässer- und Klimaschutz.