Der Haushalt der Europäischen Union ist durch drei Elemente bestimmt: Die Finanzielle Vorausschau legt den Ausgabenrahmen des EU-Budgets für sieben Jahre fest. Der Eigenmittelbeschluss regelt Höchstbetrag und Art der Einnahmen im EU-Haushalt. Innerhalb dieser beiden Grenzen bewegt sich der jährliche Haushaltsplan, der die konkrete Mittelausstattung für die einzelnen Bereiche bewilligt und ausführt.
In der Finanziellen Vorausschau werden die mittelfristigen politischen Prioritäten der Europäischen Union definiert. Da die Finanzielle Vorausschau der Bezugsrahmen für das jährliche Haushaltsverfahren ist, sichert sie ein kontrolliertes Ausgabenwachstum und eine ausgewogene Ausgabenstruktur auf Gemeinschaftsebene. Die Finanzielle Vorausschau für 2007 bis 2013 wurde im Jahr 2006 beschlossen.
Der Haushalt der Europäischen Union wird überwiegend aus Beiträgen der Mitgliedstaaten finanziert, den so genannten Eigenmitteln. Diese werden im Wesentlichen auf Basis der jeweiligen Wirtschaftskraft der Länder bemessen. Grundlage hierfür ist der Eigenmittelbeschluss, der somit erheblichen Einfluss auf den Anteil hat, den ein Mitgliedstaat in den Haushalt einzahlen muss.
Die Eigenmittel setzen sich wie folgt zusammen: Einerseits aus Zöllen und Agrarabschöpfungen, die die traditionellen Eigenmittel bilden. Andererseits aus Anteilen, die sich auf Grundlage der nationalen Mehrwertsteuer-Bemessungsgrundlagen und auf Basis der jeweiligen Bruttonationaleinkommen berechnen.
Ziel ist es, Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand in Europa dauerhaft zu sichern. Damit wird auch die Grundlage gefestigt für das europäische Modell von Chancengleichheit durch Teilhabe aller an Bildung, Gesundheitsfürsorge und sozialer Absicherung.