Auch in Teilen der Steuerpolitik haben die Mitgliedstaaten Mindeststandards definiert. Die Harmonisierung ist jedoch aufgrund der sehr unterschiedlichen Interessen und des Einstimmigkeitsgebots in diesem Bereich schwierig. Die Reformstrategie zielt auf eine modernere und vereinfachte Anwendung der bestehenden Steuerregelungen ab. Ebenso soll die Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden weiter intensiviert werden.
Fortschritte für eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage bei Körperschaftssteuern
Für einen gut funktionierenden Europäischen Binnenmarkt bei offenem und fairem Wettbewerb müssen im Steuerbereich weniger Verzerrungen und mehr Transparenz geschaffen werden.
Steuerrechtliche Vereinfachungen in der Europäischen Union erleichtern das Wirtschaften im Binnenmarkt und senken die Verwaltungskosten der Unternehmen. Deutschland wird daher die Arbeiten für eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage weiter befördern. Derzeit ermitteln die EU-Mitgliedstaaten diese Bemessungsgrundlage nach unterschiedlichen Methoden.
Eine gemeinsame konsolidierte Bemessungsgrundlage kann durch niedrigere Befolgungskosten für europäische Unternehmen und erleichterte grenzüberschreitende Tätigkeit die Vorteile des Binnenmarktes vergrößern und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union gegenüber Drittstaaten stärken. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft wird sich daher dafür einsetzen, dass die derzeit laufenden technischen Arbeiten der Arbeitsgruppen bei der Europäischen Kommission vorangebracht werden.
Internationale Steuerkonferenz
Um die Arbeiten an der Entwicklung einer einfachen und transparenten Bemessungsgrundlage voranzubringen, veranstaltet das Bundesministerium der Finanzen in Zusammenarbeit mit dem ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH und dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht am 15. und 16. Mai 2007 eine Internationale Steuerkonferenz in Berlin.
Im Rahmen der Steuerkonferenz werden Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft zusammenkommen, um die komplexen Themenbereiche einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage in drei Panels zu diskutieren.
Eröffnet wird die Konferenz durch den Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück und EU-Kommissar László Kovács, der in diesem Rahmen den zweiten Fortschrittsbericht der EU-Kommission zur gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage vorstellen wird.
Die Konferenz richtet sich an einen feststehenden Teilnehmerkreis. Im Anschluss an die Konferenz werden die Ergebnisse veröffentlicht. (Link: Konferenzprogramm)
Modernisierung und Vereinfachung sowie Betrugsbekämpfung bei Mehrwertsteuern
Im Bereich der Mehrwertsteuerharmonisierung wird die deutsche EU-Ratspräsidentschaft die zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission vereinbarte Strategie zur Modernisierung, Vereinfachung und einheitlicheren Anwendung der 6. EG-Richtlinie sowie zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fortführen.
Da die Bekämpfung des Steuerbetrugs ein zentrales Thema der EU-Präsidentschaft sein wird, wird Deutschland darauf achten, dass die vorgesehenen Erleichterungen und Vereinfachungen für die Wirtschaft nicht zu Lasten der Betrugsbekämpfung gehen. Es soll eine sinnvolle Balance zwischen den Interessen der Wirtschaft und einer zuverlässigen Steuererhebung im Interesse der steuerehrlichen Unternehmer gewahrt bleiben. Zur Betrugsbekämpfung werden auch die Initiativen für eine Umsetzung des so genannten Reverse-Charge-Modells auf EU-Ebene weiter verfolgt.
Vereinfachungen bei Verbrauchsteuern
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft strebt an, die Bestimmungen über den Verkehr verbrauchsteuerpflichtiger Waren im EU-Binnenmarkt zu vereinfachen und zu modernisieren und damit auch einen Beitrag zur Betrugsbekämpfung zu leisten. Dazu wird sie die Arbeiten zur vorgesehenen Novellierung der Verbrauchsteuer-Systemrichtlinie voranbringen. Während des deutschen Vorsitzes werden ferner die Beratungen zu einem angekündigten Richtlinienentwurf aufgenommen, der für eine weitere Harmonisierung der Energiesteuern die Einführung von Sonderregelungen bei gewerblich genutztem Dieselkraftstoff zum Gegenstand hat.