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März

26.03.2007

Rede des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie Michael Glos MdB am 26. März 2007 in München


Glos - REGIERUNGonline-Bergmann

Rede anlässlich der Eröffnung der 13. Internationalen Kartellkonferenz und des 14. Europäischen Wettbewerbstages

Anrede

1. Begrüßung

Als ich gebeten wurde, auf dieser Veranstaltung eine Rede zu halten, habe ich ein wenig gezögert. Denn schließlich bin ich heute Gast bei einer Art Fusion oder zumindest einer Kartellabsprache: Nämlich der gleichzeitigen Eröffnung

Aber man hat mich beruhigt: Gegen diese Form der Zusammenarbeit gäbe es keine kartellrechtlichen Bedenken. So bin ich denn gern gekommen und begrüße Sie als Wirtschaftsminister und als Vorsitzender des europäischen Wettbewerbsfähigkeitsrates zu beiden Veranstaltungen ganz herzlich.

Die große Anzahl von Teilnehmern aus dem In- und Ausland, aus Ministerien, den Wettbewerbsbehörden, der Europäischen Kommission, der Wissenschaft, der Anwaltschaft und der Wirtschaft beweist das ungebrochene Interesse an wettbewerbspolitischen Fragestellungen. Wenn eine solche Konferenz noch dazu an einem so schönen Tagungsort wie der bayerischen Landshauptstadt stattfindet, dann lohnt sich die Reise allemal.

2. Wettbewerb ist Garant der Sozialen Marktwirtschaft in Deutschland

Diese Veranstaltung steht unter der Überschrift: "Wettbewerb als Garant einer freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung."

Es war Ludwig Erhard, der diesen Satz in Deutschland Realität werden ließ: 1948 hat Ludwig Erhard, der später unser erster Wirtschaftsminister werden sollte, die staatliche Bewirtschaftung aufgehoben und die Preise freigeben. Er hat mit dieser Richtungsentscheidung für den Wettbewerb und für die Soziale Marktwirtschaft die Menschen von staatlicher Gängelung befreit. Ludwig Erhard glaubte fest daran, dass man den Menschen Freiheit geben muss – Handlungsspielraum und Verantwortung. Er war überzeugt, dass der Wettbewerb der tragende Pfeiler einer freien Gesellschaftsordnung ist. Er hat die Wettbewerbsordnung durchgesetzt, ohne die unser heutiger Wohlstand undenkbar wäre.

3. Wettbewerb ist Garant der friedlichen Integration in Europa

In Europa sind Freiheit und Wettbewerb seit nunmehr 50 Jahren Motor der Integration der nationalen Volkswirtschaften. Die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft war nach den Katastrophen der beiden Weltkriege der erste ernsthafte Versuch, Europa auf friedlichem Wege zu vereinen. Ausgehend von ursprünglich sechs Mitgliedsstaaten ist die Europäische Union mit 27 Mitgliedstaaten mittlerweile der größte gemeinsame Markt der Welt mit fast 500 Millionen Einwohnern. Staaten, die sich während des Kalten Krieges noch unversöhnlich gegenüber standen, diskutieren heute zusammen in Brüssel, wie sie gemeinsam ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern können.

4. Wettbewerb im Zeichen der Globalisierung

Europa und seine Mitgliedstaaten stehen heute im harten Wettbewerb mit den USA, aber auch mit asiatischen Länder wie China und Indien. Diese Länder vergrößern durch rasant steigende Exporte ihren Anteil am Welthandel und werden für ausländische Investoren immer attraktiver. Ich weiß, welche Ängste der damit verbundene Wandel bei vielen Menschen und auch bei kleinen Unternehmen erzeugt. Globalisierung ist aber Realität, der sich Europa stellen muss. Der einzelne Mitgliedstaat ist kaum in der Lage, seine Interessen im globalen Kontext erfolgreich zu vertreten. Europa ist ein „global player“ ersten Ranges und braucht den globalen Wettbewerb nicht zu fürchten. Europa ist ein Gewinner der Globalisierung. Statt Protektionismus brauchen wir deshalb Wettbewerb und eine weltoffene und freizügige Handelspolitik. Und deshalb ist es ein besonderes Anliegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und der G8, in die Doha-Runde wieder Bewegung zu bringen.

5. Wettbewerb in der aktuellen Politik

Dass dies alles nicht nur Lippenbekenntnisse eines Wirtschaftsministers in der Tradition von Ludwig Erhard sind, will ich anhand einiger Beispiele aus der aktuellen Politik aufzeigen.

Erstens: Postliberalisierung

Ich halte am Ende des Briefmonopols zum 31.12.2007 fest. Wir brauchen offene Postmärkte in allen EU-Ländern: Ab 2009 sollen alle Monopolbereiche geöffnet werden. Auch für Postmärkte gilt: Marktöffnung führt zu niedrigeren Preisen, größerer Vielfalt und besserer Qualität. Das häufig ins Feld geführte Szenario einer Invasion ausländischer Postunternehmen in den deutschen Markt halte ich für keine realistische Bedrohung.

Zweitens: Energie

In Europa stehen die großen Energieversorger unter dem Verdacht, im Windschatten fehlenden Wettbewerbs ihre Marktmacht zu missbrauchen – zu Lasten der Verbraucher. Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen, die für Abhilfe sorgen sollen: sowohl national als auch aus Brüssel. Die EU-Kommission schlägt etwa die eigentumsrechtliche Abtrennung der Netze vor – das so genannte „ownwership-unbundling“. Ob wir am Ende so weit gehen müssen, wird sich zeigen. Ich halte es aber für richtig, alle Optionen sorgfältig zu prüfen. Und trotz aller Kritik verschiedener wissenschaftlicher Gremien und der Monopolkommission bin ich fest davon überzeugt: Wir müssen auch die vorhandenen Möglichkeiten des Wettbewerbsrechts ausschöpfen und kurzfristig reagieren. Ich will die Kartellbehörden in die Lage versetzen, Missbräuche nachzuweisen und effektiv zu bekämpfen. Deshalb habe ich eine GWB-Novelle auf den Weg gebracht. Ziel der Novelle ist es, die Instrumente des Kartellamts zu schärfen, bis neue Kraftwerke gebaut sind und neue Anbieter in den Markt kommen. Auch der wieder neu aufgekommene Verdacht, dass Stromversorger die Preise an der Leipziger Strombörse EEX manipulieren, zeigt den Handlungsbedarf.

Drittens: Wettbewerbsföderalismus

Vor wenigen Tagen hat sich in Berlin die Föderalismuskommission konstituiert. Sie soll die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern modernisieren und die steigende Staatsverschuldung stoppen. Ich meine: Der Erfolg dieser Modernisierung wird um so größer sein, je mehr Wettbewerbselemente in unsere Finanzverfassung eingebaut werden. Dazu brauchen die Länder mehr Freiheit. Konkret bedeutet das: Mehr Autonomie der Länder auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite.

 Viertens: Arbeitsmarkt

Beim Thema Mindestlohn haben sich eigenartige Koalitionen gebildet: Arm in Arm streiten Gewerkschaften und Arbeitgeber in einigen Branchen für Mindestlöhne – allerdings aus ganz unterschiedlichen Gründen. Die einen rufen Mindestlohn und meinen Mindesteinkommen. Die anderen rufen Mindestlohn und meinen die Ausschaltung unliebsamer Konkurrenz. Das ist das Gegenteil von Freiheit und Wettbewerb. Keiner der beiden Seiten geht es um Arbeitsplätze in Deutschland und schon gar nicht um Wettbewerb.

Fünftens: Bahnreform

Auch auf dem Schienennetz brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Wettbewerb. Darauf werde ich besonders achten, wenn der konkrete Gesetzentwurf zur Bahnprivatisierung beraten wird. Wettbewerber der Bahn müssen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz haben. Und die Bundesnetzagentur muss das wirkungsvoll überwachen können.

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6. Aufgaben des Staates

Der zweite Präsident des Bundeskartellamtes, Wolfgang Kartte, hat einmal treffend formuliert: „Wettbewerb hat keine Lobby.“

Richtig!

Es ist deshalb die Aufgabe des Staates, den Wettbewerb zu schützen und die Freiheit für alle Marktteilnehmer zu sichern. Der Staat muss Spielregeln setzen und für deren Einhaltung sorgen. Wie bei jedem Spiel – auch wenn der Schiedsrichter für die faire Einhaltung der Regeln sorgt – schafft Wettbewerb Gewinner und Verlierer. Ohne die Aussicht auf den Gewinn und ohne die Angst vor der Niederlage wäre Wettbewerb kein Wettbewerb! Wettbewerb braucht dieses harte und unbarmherzige Prinzip der Selektion. Gemocht wird er deshalb nicht! Der Ruf nach dem Staat, den Verlierern das Leben weniger unangenehm zu machen, ist nur allzu verständlich. Es zählt zu den größten Herausforderungen der Sozialen Marktwirtschaft, damit angemessen umzugehen und dabei Wettbewerb nicht selbst zu zerstören. Adam Smith hat Ende des 18. Jahrhunderts in seinem berühmten Grundsatzwerk „Der Wohlstand der Nationen“ geschrieben: „Kaufleute sind interessiert, den Wettbewerb einzuschränken“. Für den Unternehmer bedeutet Wettbewerb Risiko und Kosten. Das Streben nach einer möglichst sicheren Marktführerschaft mit den damit verbundenen Gewinnen ist aus Unternehmenssicht verständlich.

Manche Unternehmen nutzen ihre Freiheit, um durch Kartellabsprachen und Missbrauch ihrer Machtposition unliebsame Wettbewerber auszuschalten. Hier sind Staat und Wettbewerbsbehörden gefordert: Sie schützen den Wettbewerb, um die Freiheit der Verbraucher zu erhalten. Für eine effektive und bedarfsgerechte Regulierung und Wettbewerbsaufsicht brauchen die Wettbewerbsbehörden geeignete Instrumente. In Deutschland hat sich die Unabhängigkeit der Kartellbehörden bewährt. Sie bietet die beste Gewähr für eine langfristige und nachhaltige Wettbewerbspolitik und sie hält tagespolitischen Druck von den Rechtsanwendern ab. Diesen Druck gibt es bei wichtigen Fällen meistens.

Die Ministererlaubnis ist das Ventil, durch den dieser Druck im Einzelfall entweichen kann. Die Ministererlaubnis ermöglicht in Ausnahmefällen Korrekturen, die nicht wettbewerblichen Gründen geschuldet sind. Die Unabhängigkeit der Wettbewerbsbehörden beinhaltet allerdings auch eine besondere Verantwortung der Behörden gegenüber den Marktteilnehmern. Stets ist abzuwägen, ob die mit einem Eingriff verbundene Freiheitsbeschränkung schwerer wiegt als die Beschränkung durch das beanstandete Verhalten.

Fazit: Ein effektiver Schutz des Wettbewerbs führt zu besseren Marktergebnissen. Und bessere Marktergebnisse sind gleichzeitig die beste Werbung für Wettbewerb.

7. Nationale Champions

Ein wichtiges Unterthema Ihrer Konferenz lautet „Nationale Champions“. Nationale Champions gehören zu den Besten Ihres Landes: Das gilt im Sport, das gilt für Schulen und Universitäten aber auch für Unternehmen. Im Fußball sind große und erfolgreiche Vereine wie Bayern München wichtig für die Attraktivität und den Erfolg der nationalen Fußball-Liga und für das Ansehen des deutschen Fußballs in der Welt. Genauso brauchen wir Unternehmen, die eine führende Rolle in ihrer Branche spielen: Unternehmen, die international auf gleicher Augenhöhe verhandeln und sich im globalen Wettbewerb durchsetzen können. Allerdings sind solche nationalen Champions häufig und gerade in Deutschland nicht nur Großunternehmen. Nationale Champions sind auch mittelständische Unternehmen, die in ihrer Nische Innovations  und damit teilweise sogar Weltmarktführer sind. Unabhängig von der Unternehmensgröße gilt: wie im Fußball müssen auch die nationalen Champions der Wirtschaft die allgemein anerkannten Spielregeln einhalten.

Oft sind Fusionen die Geburtsstunde nationaler Champions. Sie dürfen aber nicht zu einer marktbeherrschenden Stellung führen. Nationale Champions, die durch internes Wachstums den Markt beherrschen, müssen einer effektiven Missbrauchsaufsicht unterworfen sein. Vor allem dürfen nationale Champions nicht als Instrument für nationalen Protektionismus und Abschottung missbraucht werden. Diese Gefahr sehe ich in der Energiebranche. Hiergegen sind regelmäßig auch die Wettbewerbsbehörden machtlos: Der europäische oder internationale Wettbewerb bleibt auf der Strecke. Und der Verbraucher zahlt die Zeche in Form höherer Preise.

8. Konsumentenwohlfahrt und Effizienz

Morgen werden Sie noch über ein zweites aktuelles Thema diskutieren: „Konsumentenwohlfahrt und Effizienz – Neue Leitbilder der Wettbewerbspolitik?“ Die Themenstellung überrascht mich etwas. Ich war und bin fest davon überzeugt: Funktionierender Wettbewerb ist der beste Verbraucherschutz. Schutz des Wettbewerbs und Konsumentenwohlfahrt sind deshalb für mich keine Gegensätze. Es ist Aufgabe der Wettbewerbspolitik, beiden Aspekten unter Beachtung ökonomischer Erkenntnisse Geltung zu verschaffen.Positive Marktergebnisse für den Verbraucher lassen sich regelmäßig nur über wettbewerbliche Strukturen erreichen. Daher ist es mein Ziel, die Marktmechanismen – wo immer möglich – wirken zu lassen. Und ich glaube, die Europäische Kommission sieht das nicht anders. Sie schützt sowohl wettbewerbliche Strukturen als auch den Verbraucher. Das zeigen die Vorschläge der Kommission zur wettbewerblichen Belebung des Energiesektors.Mit ihren Vorschlägen zum „unbundling“ oder einen unabhängigen Netzbetreiber setzt die Kommission auf strukturelle Mittel zur Wettbewerbsbelebung im Energiebereich. Eine erfolgreiche Wettbewerbspolitik, ihre prinzipienfeste Umsetzung und ein wirkungsvolles Wettbewerbsrecht müssen Marktstrukturen und Marktergebnisse gleichermaßen im Blick haben.

9. Würdigung von Dr. Böge

Abschließend will ich es nicht versäumen, Ihnen, lieber Herr Dr. Böge, als Gastgeber für die Ausrichtung dieser Doppelkonferenz zu danken. Bei Ihrem Amtsantritt vor über sieben Jahren in Bonn wurde erstmals ein Ökonom Präsident des Bundeskartellamtes. Während Ihrer Amtszeit haben Sie sich sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene um den Wettbewerb und seine effektive Durchsetzung verdient gemacht. 2001 waren Sie einer der Gründungsväter des ICN und bis im vergangenen Jahr auch dessen Vorsitzender. In diesem Forum haben Sie die globale Kooperation zwischen den Wettbewerbsbehörden etabliert und stetig verbessert. Damit hat die Durchsetzung kartellrechtlicher Regeln entscheidend an Effektivität und Durchschlagskraft gewonnen. Auch national gehen Sie als mutiger Kämpfer für die Verbraucherinteressen in die Analen der Wettbewerbsgeschichte ein.Ideenreich und hartnäckig haben Sie Preisabsprachen in verschiedenen Branchen bekämpft, wie zum Beispiel in der Zement- und der Versicherungsbranche. Sehr erfolgreich waren Sie auch bei den Verfahren des Bundeskartellamtes gegen langfristige Gaslieferungsverträge.

Lieber Herr Dr. Böge: Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz in den letzten sieben Jahren und wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute. Die gesamte Belegschaft des Bundeskartellamtes beziehe ich in meinen Dank ausdrücklich mit ein. Ich wünsche uns und vor allem Ihnen, Herr Dr. Böge, dass diese letzte Konferenz unter Ihrer Leitung eine wahre Flut an Wettbewerbsideen hervorbringen wird.

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Datum: 02.04.2007