ich freue mich sehr über die Einladung des INTA-Ausschusses und die Möglichkeit, Ihnen heute eine handelspolitische Bilanz der deutschen EU-Präsidentschaft vorstellen zu können.
Insbesondere möchte ich mich für Ihre Kooperation und Unterstützung bei den oft schwierigen handelspolitischen Themen bedanken, die während unserer Präsidentschaft auf der Tagesordnung standen.
Vor allem Ihr Engagement in der Diskussion um die Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft war sehr hilfreich für die deutsche Präsidentschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
Europa kann sich der Globalisierung nicht durch Protektionismus entgegenstellen, sondern muss vielmehr die Chancen nutzen, die sich daraus ergeben.
Marktöffnung und Stärkung der externen Wettbewerbsfähigkeit sind deshalb für Europas wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung entscheidende Voraussetzungen.
Vor diesem Hintergrund waren auch die handelspolitischen Schwerpunkte der D-Präsidentschaft eindeutig:
Priorität hatten und haben die Verhandlungen zur Doha-Runde. „Doha first“ heißt aber nicht „Doha only“.
Auch die Marktöffnung durch bilaterale und biregionale Freihandelsabkommen war und ist wichtig zur Verbesserung der Marktzugangschancen für europäische Unternehmen auf Drittmärkten.
Weitere Schwerpunkte waren die Intensivierung der transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen,
sowie die Erneuerung der EU- Marktzugangsstrategie.
Ein besonderes Augenmerk legten wir darüber hinaus auf das Thema der Rohstoffversorgung Europas. Handelsverzerrungen tragen hier zu den enormen Preisanstiegen insbesondere bei metallischen Rohstoffen bei.
Daneben kam der Reformdiskussion zu den handelspolitischen Schutzinstrumenten (Antidumping) besondere Bedeutung zu.
Ebenso den Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Ländern.
Die im Juli 2006 suspendierten Doha-Verhandlungen wurden im Februar offiziell wieder aufgenommen.
Beim informellen Treffen der EU-Handelsminister am 11. Februar 2007 begrüßten Bundesminister Glos und seine Amtskollegen die Wiederaufnahme der Gespräche und betonten die Bedeutung der Doha-Runde für die Weltwirtschaft. Gleichzeitig sprachen sie sich für einen raschen Abschluss der Doha-Verhandlungen mit einem ehrgeizigen und ausgewogenen Ergebnis über alle Verhandlungsbereiche aus.
Seither gab es auf G4/G6-Ebene sowie bei der WTO in Genf intensive Gespräche, um einen Kompromiss in den strittigen Fragen zu erzielen. Mitte April betonten die G6-Minister nach einem Treffen in Neu-Delhi den gemeinsamen Willen, die Doha-Runde bis Ende des Jahres abzuschließen.
Dennoch haben sich die Gespräche bis zum heutigen Tage sehr schwierig gestaltet. Ungeachtet inhaltlicher Annäherung in einzelnen Bereichen kam es bisher noch zu keiner Einigung in den entscheidenden Punkten wie der internen US-Agrarstützung, EU-Agrarmarktzugang und Marktzugangsverbesserungen für Industriegüter.
Dabei würde eine Einigung unter den 150 WTO-Mitgliedsstaaten zu einer neuen, entwicklungsfreundlichen Liberalisierungsrunde dem Welthandel zusätzliche Dynamik verschaffen, mit positiven Effekten für Wachstum und Beschäftigung nicht nur in Europa.
Wir haben uns bis zuletzt intensiv darum bemüht, noch vor dem Ende unserer Präsidentschaft Fortschritte zu erzielen.
Beim G4-Ministertreffen, das letzte Woche in Potsdam stattfand, kam es leider zu keiner weiteren Annäherung der Positionen. Es wird sich nun zeigen müssen, wie der Verhandlungsprozess in Genf ohne vorherige Einigung der G4 auf die wesentlichen Kernmodalitäten vorankommt.
Ziel der EU muss weiterhin sein, möglichst rasch einen substantiellen und ausgewogenen Abschluss zu erzielen.
Ich habe eben betont, dass die Doha-Verhandlungen große Bedeutung für die deutsche EU-Präsidentschaft hatten.
Aber die Welt ist in den letzten Jahren nicht stehen geblieben. Mittlerweile haben viele Länder (v.a. USA, Japan) versucht, sich durch bilaterale oder auch biregionale Freihandelsabkommen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
Derzeit sind über 300 solcher Abkommen bei der WTO notifiziert, weitere werden aktuell verhandelt.
Wir mussten deshalb unserer Verantwortung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft gerecht werden und angemessen auf diese Entwicklung reagieren.
Einer Benachteiligung europäischer Firmen im internationalen Wettbewerb konnten und wollten wir nicht tatenlos zusehen.
Die Initiativen der Kommission für eine neue Generation von umfassenden und ambitionierten Freihandelsabkommen mit ausgewählten Wachstumsregionen wurden deshalb von uns als Präsidentschaft, von den Mitgliedsstaaten und auch dem Europäischen Parlament begrüßt.
Die Beratung der Mandate für Freihandelsabkommen mit den ASEAN-Staaten, Indien, Südkorea sowie für Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft wurde von der deutschen Präsidentschaft zielorientiert in den zuständigen EU-Gremien geführt.
Unser Ziel war eine möglichst rasche Verabschiedung der Mandate.
Es war ein wichtiger Erfolg unserer Präsidentschaft, dass uns dies auf dem Allgemeinen Rat im April gelungen ist.
Damit konnten wir die Voraussetzung für die rasche Aufnahme der Verhandlungen mit den ASEAN-Staaten und Südkorea Anfang Mai schaffen. Ein erstes Treffen mit Indien wird morgen stattfinden.
Im Rahmen der Mandatsdiskussion waren sich Mitgliedsstaaten und Kommission einig, dass die europäischen Freihandelsinitiativen nicht zu einer Schwächung des multilateralen Handelssystems führen dürfen.
Deshalb wurde Wert darauf gelegt, dass künftige Freihandelsabkommen der EU auf WTO-Regeln basieren müssen und das multilaterale Handelssystem sinnvoll ergänzen und damit stärken (WTO plus-Ansatz).
Die letztlich verabschiedeten Mandate spiegeln dieses Interesse wider. Sie enthalten umfassende Anforderungen.
Wichtige Themen wie Investitionen, Wettbewerbsfragen, öffentliches Beschaffungswesen sind darin enthalten.
Aber auch Fragen, die für die bessere Rohstoffversorgung Europas von Relevanz sind, bspw. der Abbau von Exportzöllen und Exportverboten in diesem Bereich.
Wichtig ist auch, dass ein Schwerpunkt bei nicht-tarifären Handelshemmnissen gesetzt wird.
Darüber hinaus strebt die EU an, auch Regelungen zu Sozial- und Umweltstandards in den bilateralen Abkommen zu vereinbaren, was angesichts des anhaltenden Widerstands zahlreicher Entwicklungsländer in der WTO derzeit nicht möglich ist.
Dass die EU sich mit ihren Freihandelsinitiativen zunächst insbesondere auf den asiatischen Raum konzentriert, halte ich für sinnvoll.
Es handelt sich insbesondere bei Indien und den ASEAN-Staaten um wichtige Wachstumsregionen der Weltwirtschaft mit großem Zukunftspotential.
Gleichzeitig stößt die europäische Wirtschaft hier noch oft auf vielfältige Handelsbarrieren, die ein Erschließen dieser Märkte für europäische Unternehmen erschwert.
Im Falle Koreas muss es uns in den Verhandlungen gelingen, die bestehenden zahlreichen nicht-tarifären Handelshemmnisse auf koreanischer Seite zu beseitigen.
Hier stoßen unsere Firmen - vor allem im Automobil- und Pharmabereich – oft auf massive Schwierigkeiten.
Ich würde es deshalb begrüßen, wenn unsere koreanischen Partner in den weiteren Verhandlungen durch vertrauensbildende Maßnahmen bereits erste Schritte zum Abbau der gravierendsten Barrieren ergreifen würden.
Dies wäre ein klares Signal der Bereitschaft Koreas zu umfassender Liberalisierung und vertiefter wirtschaftlicher Zusammenarbeit.
Die Aufnahme von Verhandlungen zu Assoziierungsabkommen mit Zentralamerika und der Andengemeinschaft geht auf eine entsprechende Vereinbarung beim EU-Lateinamerika-Gipfeltreffen im Mai 2006 zurück.
Hier ist unser Ziel, die politische und wirtschaftliche Kooperation mit diesen Regionen zu vertiefen und den Marktzugang für unsere Unternehmen auf die dortigen Märkte zu verbessern.
Die Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen werden somit weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt der europäischen Handelspolitik in den nächsten Jahren sein.
Wie bereits eingangs genannt, war ein weiteres Ziel der deutschen EU-Präsidentschaft, den bereits bestehenden Dialogprozessen im Rahmen der EU/US-Wirtschaftsinitiative von 2005 neue, entscheidende Impulse zu verleihen.
Die USA sind der bedeutendste Handels- und Investitionspartner der Europäischen Union.
Was wir anstreben – und was auch die Wirtschaft auf beiden Seiten des Atlantiks zu Recht einfordert – sind vor allem Verbesserungen in nichttarifären Bereichen.
Dies ist uns auf dem EU/US Gipfel am 30. April 2007 in Washington erfolgreich gelungen. Wir konnten eine wirtschaftliche Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit bei Regulierungsabbau und -angleichung erzielen.
Wichtige Sektoren der Kooperation (Leuchtturmprojekte) sind außerdem Schutz des geistigen Eigentums, Sicherer Handel, Finanzmärkte, Investitionen, Innovation und Technologie sowie Beschaffungswesen. In diesen Bereichen soll es spätestens bis zum EU/US Gipfel 2008 zu substantiellen Erfolgen kommen.
Kernstück der zukünftigen transatlantischen Regulierungs-Zusammenarbeit wird ein „transatlantischer Wirtschaftsrat“ unter Leitung von Vizepräsident Verheugen und dem Wirtschaftsberater des Weißen Hauses, Hubbard bilden.
Bundeskanzlerin Merkel wird morgen den Wirtschaftsrat zu einer ersten Sitzung in Berlin begrüßen.
Darüber hinaus gelang es uns, mit der Verabschiedung der neuen EU-Marktzugangsstrategie erfolgreich die Grundlage für ein künftig effizienteres Vorgehen beim Abbau von Handelshemmnissen auf Drittmärkten zu legen.
Entsprechende Ratsschlussfolgerungen konnten wir letzte Woche beim Allgemeinen Rat verabschieden.
Es ist uns damit gelungen, den Weg für eine engere Zusammenarbeit zwischen der EU, den Mitgliedstaaten und der Wirtschaft beim Abbau von Handelshemmnissen frei zu machen.
Nun können konkrete Schritte zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Drittstaaten ergriffen werden.
Im Rahmen der Diskussion um die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit hat sich Deutschland von Anfang an dafür ausgesprochen, auch dem Aspekt einer gesicherten Rohstoffversorgung besondere Beachtung zu schenken.
Europa als weitgehend rohstoffarme Region ist in besonderem Maße von ungehindertem und gesichertem Rohstoffhandel abhängig.
Die Importabhängigkeit der europäischen Wirtschaft beträgt z.B. bei metallischen Rohstoffen bis zu 86%.
In den letzten Jahren haben zahlreiche Handels- und Wettbewerbsverzerrungen durch Drittländer die ohnehin angespannte Lage auf den Weltrohstoffmärkten zusätzlich verschärft.
Deutschland hat deshalb während der Präsidentschaft das Thema Handel und Rohstoffe gezielt auf die Agenda gesetzt.
Auf seiner informellen Sitzung im April hat sich der 133er-Handelsausschuss ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigt.
Die Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass es sich hier um ein Thema von strategischer Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Europas handelt und forderten die Kommission auf, sämtliche handelspolitischen Instrumente – im multilateralen wie bilateralen Bereich – zu nutzen, um eine gesicherte Rohstoffversorgung Europas sicherzustellen.
Künftigen Freihandelsabkommen mit rohstoffreichen Ländern wird dabei eine besondere Bedeutung zukommen.
Zudem wurde die Kommission gebeten, gemeinsam mit der betroffenen Wirtschaft Handlungsoptionen zu prüfen und diese dem Ausschuss vorzulegen.
Mittlerweile hat die GD Unternehmen eine umfassende Studie zu Aspekten der Rohstoffversorgung vorgelegt.
Die Initiative von Kommissar Mandelson zur Überprüfung der handelspolitischen Schutzinstrumente wurde von der deutschen Präsidentschaft begrüßt.
Denn es ist unbestritten, dass das Antidumping-Instrument an die Anforderungen einer globalisierten Weltwirtschaft mit fortschreitender internationaler Arbeitsteilung angepasst werden muss.
Ich möchte aber betonen, dass dabei der effektive Schutz der europäischen Industrie vor unfairem Wettbewerb gewährleistet bleiben muss. Diese Haltung – das hat sich während unserer Präsidentschaft gezeigt – wird auch von zahlreichen anderen Mitgliedstaaten eingenommen.
Die Veröffentlichung des Grünbuchs und der damit verknüpfte Konsultationsprozess leiteten eine Reformdiskussion zu diesem sehr komplexen Thema ein, die bis zuletzt intensiv unter deutscher Präsidentschaft geführt wurde.
Ein Abschluss dieser Diskussion ist derzeit aber noch nicht absehbar. Erste Zwischenergebnisse über das weitere Vorgehen sind voraussichtlich nach der Sommerpause (Sept./Okt.) zu erwarten.
Deutschland hat als Präsidentschaft größtmögliche Fortschritte bei den EPA-Verhandlungen angestrebt.
Es gelang uns, in der Mai-Sitzung des Allgemeinen Rats Ratsschlussfolgerungen zu den EPAs zu verabschieden, in denen die Bereitschaft der EU zum rechtzeitigen Abschluss der EPAs und Marktzugangsfragen formuliert wurden.
Die EU bietet den AKP-Staaten substantielle Marktzugangsverbesserungen in den EU-Markt an. Gleichzeitig sollen aber auch handelsbezogene Themen wie Investitionen oder das öffentliche Beschaffungswesen einbezogen werden.
Diese Handelsthemen können aus meiner Sicht entwicklungspolitisch sinnvolle Denk- und Reformprozesse anstoßen und bieten Potential für die angestrebte regionale Integration.
Aber die Verhandlungen mit den AKP-Staaten sind nach meinem Eindruck immer noch in schwierigem Fahrwasser.
Hier kommen noch intensive Beratungen auf die nachfolgende Präsidentschaft der Kollegen aus Portugal zu, damit die Abkommen rechtzeitig vor Auslaufen des Waivers Anfang 2008 in Kraft treten können.
Ich kann hier nur nochmals bekräftigen, AKP und EU müssen jetzt ihren Willen bekunden, ihre Handelsbeziehungen bis 2008 auf eine Grundlage zu stellen, die dem WTO-Recht entspricht.
Lateinamerikanische und asiatische Länder haben keinen Zweifel daran gelassen, dass sie einseitige Präferenzen nicht mehr akzeptieren werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
damit möchte ich den Überblick über die handelspolitischen Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft abschließen.
Wie Sie sehen, steht die EU auch weiterhin vor vielfältigen Herausforderungen, bei denen es auch auf die Unterstützung durch das Europäische Parlament ankommt.
Wir stehen vor wichtigen Entscheidungen in Europa, bei denen eine gute Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, Kommission und Parlament unverzichtbar ist!
Nun übergeben wir den Ball an Portugal.
Wir wünschen unseren portugiesischen Kolleginnen und Kollegen viel Glück und gutes Gelingen. Ihnen allen möchte ich noch einmal herzlich für die gute Zusammenarbeit danken.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen jetzt für weitere Fragen gerne zur Verfügung.