Vorstellung des deutschen Präsidentschaftsprogramms
Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr/Frau Vorsitzende/r,
meine Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für die Gelegenheit, Ihnen heute die rechtspolitischen Aspekte des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft vorzustellen. Ich sehe in unserer Runde viele bekannte Gesichter, und ich freue mich, dass wir uns so schnell nach unserem Berliner Treffen wiedersehen.
Für Sie, meine Damen und Herren, ist die heutige Sitzung gewiss nichts Besonderes. Sie erleben hier alle 6 Monate einen Minister oder eine Ministerin, die ihr Programm vorstellen. Für die Regierungen ist das anders – zumindest für mich. Die Präsidentschaft ist eine gewaltige Herausforderung, und sie ist die Chance für ein Land, die gemeinsame Entwicklung voranzubringen und zugleich eigene politische Akzente zu setzen.
Die Union hat nun 27 Mitglieder. Bei einem halbjährlichen Wechsel würde mein Land erst im Jahr 2020 wieder den Vorsitz wieder. Dieses Zahlenspiel zeigt, dass die EU-Präsidentschaft in der Laufbahn eines nationalen Politikers ein ganz besonderes Ereignis ist, und sie ist für mich Ansporn, diese Aufgabe mit größtem Engagement zu meistern.
Zum ersten Mal haben wir jetzt eine Trio-Präsidentschaft und deshalb habe ich im Vorfeld unser Programm mit meinen Kollegen aus Slowenien und Portugal eng abgestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dadurch noch mehr Kontinuität und Effizienz bei unserer Arbeit erreichen. Manches, was in den kommenden 5 Monaten Fahrt aufnimmt, wird dann unter der nachfolgenden Präsidentschaft ins Ziel gelangen.
Meine Damen und Herren,
wir haben uns für die Rechtspolitik drei Ziele gesetzt:
Europa muss ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. So steht es in den europäischen Verträgen, dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger und darauf sind unsere politischen Anstrengungen gerichtet.
Bei der Harmonisierung von Strafvorschriften und der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sind wir schon gut vorangekommen, etwa durch den europäischen Haftbefehl. Wir dürfen aber die andere Seite der Medaille nicht vergessen und deshalb müssen wir noch intensiver an der Stärkung der Bürgerrechte arbeiten.
Bürger und Unternehmen nutzen heute immer intensiver die Freiheiten eines Europas ohne Binnengrenzen. Das ist auch gut so, aber das wirft natürlich auch neue Rechtsfragen auf. Das Recht muss mit dieser Veränderungen der Lebensumstände Schritt halten, und deshalb brauchen wir mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten.
Je vielfältiger diese grenzüberschreitenden Aktivitäten von Bürgern und Wirtschaft werden und je durchlässiger die Grenzen innerhalb der Union sind, desto enger muss auch die praktische Zusammenarbeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten sein. Nur so werden wir sicherstellen, dass die nationale Justiz auch im vereinten Europa die Garantin des Rechts bleibt.
Ihr Ausschuss, meine Damen und Herren, ist insbesondere bei der Schaffung von mehr Rechtssicherheit ein wichtiger Partner für die Präsidentschaft. Ich will deshalb einige Dossiers vorstellen, die für uns besonders bedeutend sind:
Ich denke da zunächst an die sogenannten ROM I- und ROM II-Verordnungen. Immer häufiger müssen Gerichte private Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitenden Bezügen entscheiden. Zum Beispiel weil ein Bürger eines Landes in einem anderen Mitgliedstaat in einen Verkehrsunfall verwickelt ist oder weil jemand im Ausland einen Vertrag abschließt, ihn aber später in seinem Heimatland wieder kündigen möchte.
In solchen Fällen muss jedermann wissen: Nach welchem Recht wird mein Fall entschieden, wenn es zum Streit kommt. Damit dies gesichert ist, brauchen wir einheitliche Regeln für alle Mitgliedstaaten, die festlegen, welches nationale Recht bei grenzüberschreitenden Rechtsfällen zur Anwendung kommen soll.
Die Verordnung, die diese Frage für außervertragliche Ansprüche klären soll (Rom II), wollen wir gemeinsam mit Ihnen während unserer Ratspräsidentschaft zum Abschluss bringen. Der Rat berät derzeit über die Änderungsanträge des Parlaments vom 18. Januar 2007. Sollte ein Vermittlungsverfahren unvermeidbar sein, bin ich zuversichtlich, dass wir zügig einen Kompromiss finden, denn im Grunde sind sich alle Beteiligten einig: Wir wollen, dass Rom II kommt, und dies möglichst schnell.
Bei der Verordnung Rom I, die das anwendbare Recht für vertragliche Ansprüche bestimmt, sind wir allerdings noch nicht so weit. Hier hoffen wir, dass während unserer Präsidentschaft zumindest gelingt, eine politische Einigung im Rat herzustellen.
Dies streben wir auch für die sogenannte Rom-III-Verordnung an, die das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit bei der Scheidung von binationalen Ehen sachgerecht regeln soll. Wir reagieren damit auf die immer größere Zahl grenzüberschreitender Beziehungen.
Ebenso wichtig wie die Frage, welches Recht angewandt wird, ist die Frage, wie ich zu meinem Recht komme. Auch für grenzüberschreitende Fälle brauchen wir eine schnelle und effiziente Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Den ersten Schritt hierzu haben wir gemeinsam mit der Einführung des Europäischen Mahnverfahrens erreicht. Auch bei strittigen Forderungen von geringem Gegenstandswert ist es heute häufig viel zu aufwändig, sie grenzüberschreitend durchzusetzen. Die Verordnung über geringfügige Forderungen soll hier Abhilfe schaffen, und ich denke, ihre Verabschiedung wäre ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit in der EU.
Ähnliche Schwierigkeiten stellen sich auch bei Unterhaltsansprüchen. Ihre Durchsetzung ist für den einzelnen Bürger in grenzüberschreitenden Fällen noch immer sehr kompliziert. Die Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen wird die Situation von Unterhaltsberechtigten, bei denen es sich oft um die wirtschaftlich Schwächeren handelt, spürbar verbessern.
Erwähnen möchte ich auch die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil -und Handelssachen, die den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu einem wichtigen Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung erleichtern soll. In einer wachsenden Zahl von Streitigkeiten auch grenzüberschreitender Art ermöglicht Mediation den beteiligten Parteien, die Lösung ihrer Konflikte in eigener Verantwortung zu erarbeiten. Sie haben sich im Rechtsausschuss mit dieser Richtlinie bereits intensiv befasst. Ich würde es begrüßen, wenn wir während unserer Präsidentschaft im Rat die Arbeiten fortsetzen und eventuell sogar eine politische Einigung erzielen könnten.
Meine Damen und Herren,
Rechtssicherheit brauchen nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Unternehmen. Sie brauchen einen verlässlichen Rechtsrahmen, um im Binnenmarkt erfolgreich sein zu können.
In der Vergangenheit haben wir hier schon erhebliche Fortschritte gemacht, zum Beispiel mit der Europäischen Aktiengesellschaft. Noch ungeregelt ist hingegen, wie ein Unternehmen seinen in der Satzung festgelegten Sitz von einem Mitgliedsstaat in den anderen verlegen kann. Ich hoffe, dass uns die Kommission bald einen Entwurf einer Richtlinie präsentiert, damit Rat und Parlament in den nächsten fünf Monaten mit den Arbeiten starten können.
Einen Schritt weiter sind wir dagegen schon bei der Richtlinie über die Aktionärsrechte. Durch die Festlegung von bestimmten Mindestrechten wollen wir dafür sorgen, dass Aktionäre ihre Rechte auch grenzüberschreitend effektiv ausüben können. Hier besteht die Aussicht, dass wir im Laufe unserer Präsidentschaft dieses Vorhaben abschließen können.
Bei all unseren Bemühungen im Bereich des Wirtschaftsrechts müssen wir aber eines im Blick behalten: Es sind längst nicht mehr nur die Großunternehmen wie Aktiengesellschaften, die heute grenzüberschreitend aktiv sind. Auch kleine und mittlere Unternehmen wollen häufig in mehreren Mitgliedsstaaten tätig werden, und für sie müssen wir den Zugang zum Binnenmarkt verbessern und erleichtern. Nach der Europäischen Aktiengesellschaft brauchen wir deshalb auch eine Europäische Privatgesellschaft. Ich weiß, dass wir uns in dieser Frage einig sind, und ich bin Ihnen, meine Damen und Herren, sehr dankbar für Ihre Initiative, die Kommission aufzufordern, hier aktiv zu werden und einen Regelungsvorschlag vorzulegen.
Meine Damen und Herren,
ein Thema, das mir besonders wichtig ist, ist der Schutz des geistigen Eigentums. Erfindungen, gute Ideen und die Innovationen, die daraus entstehen, sind die Garanten der Wirtschaftskraft Europas. Unsere Unternehmen brauchen deshalb ein kostengünstiges, sicheres und effizientes Patentsystem.
Auf die Mitteilung der Kommission zur künftigen Patentpolitik in Europa bin ich sehr gespannt. Auch das Parlament hatte sie im Oktober ja dringlich angefordert. Sie muss jetzt sehr bald vorgelegt werden, damit wir in der schon wieder festgefahrenen Debatte vorankommen. Ich meine, wir sollten vor allem die bereits bestehenden Vorhaben, nämlich das Londoner Protokoll und das einheitliche Streitschlichtungssystem EPLA (European Patent Litigation Agreement), realisieren. Ein kostengünstiges und rechtssicheres Gemeinschaftspatent bleibt auch für uns das langfristige Ziel. Derzeit führen wir als Präsidentschaft Gespräche mit zahlreichen Partnerstaaten über Optionen und Spielräume, aber wir werden uns nicht für ein Projekt verkämpfen, bei dem momentan keine Einigung in Sicht ist.
Unser Engagement ist zudem dort gefragt, wo nach Meinung von Kommissar Peter Mandelson eine „extreme Gefahr“ und „eine der größten Herausforderungen der EU“ liegt – nämlich beim Kampf gegen Produktpiraterie und Markenfälschungen.
Nicht das einzige, aber ein wichtiges Mittel, um hier erfolgreich zu sein, ist das Strafrecht. Und deshalb wollen wir mit der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch das Strafrecht vorankommen.
Meine Damen und Herren,
alle diese Projekte der europäischen Rechtssetzung regeln stets nur Teilbereiche des Lebens – und dies auch nicht in Form von umfassenden Kodifikationen, sondern durch einzelne Verordnungen, Richtlinien oder Rahmenbeschlüsse. Dadurch wächst die Gefahr, dass das Recht unübersichtlich, unsystematisch und für Bürger und Wirtschaft nur schwer vorhersehbar ist.
Schon im Haager Programm wurde deshalb mehr Kohärenz gefordert. Die Kommissionsvorhaben für einen gemeinsamer Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht und zur Überprüfung des bestehenden Besitzstandes im Verbraucherrecht können hierzu beitragen. Ein Gemeinsamer Referenzrahmen, der neben wesentlichen Grundsätzen des Vertragsrechts auch Definitionen und Mustervorschriften enthält, könnte uns allen eine wichtige Stütze bei der Verfolgung des Ziels kohärenterer Rechtssetzung sein. Parallel dazu wird die Überprüfung des Verbraucherbesitzstandes dazu beitragen können, innere Widersprüchlichkeiten des Gemeinschaftsrechts zu bereinigen. Es handelt sich daher um verdienstvolle Vorhaben, die uns ein wichtiges Anliegen sind.
Allerdings macht ein Modell nur dann Sinn, wenn es wirklich praxistauglich ist und kein bloß theoretisches Gebilde bleibt. Denn dies gilt für all unsere Anstrengungen: Die Europäisierung des Rechts ist kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, ein theoretisches Ideal zu verwirklichen, sondern einen praktischen Mehrwert für die Menschen zu schaffen. Aus diesem Grund sind Kollisionsregeln manchmal wichtiger als eine Vollharmonisierung, und eine Vernetzung der bestehenden nationalen Behörden ist häufig besser, als die Schaffung neuer zentraler Bürokratie.
Ich hoffe, meine Damen und Herren, meine Ausführungen haben Ihnen einen kleinen Überblick darüber gegeben, was sich die deutsche Präsidentschaft vorgenommen hat. Ob es gelingt, diese Vorhaben zu erreichen, das hängt ganz maßgeblich vom Ihnen ab. Ich weiß um die Bedeutung dieses Ausschusses und ich freue mich auf eine engagierte und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
Interview in der Berliner Zeitung v. 28.12.2006.