Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr/Frau Vorsitzende/r,
meine Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für die Gelegenheit, dass mein Kollege Wolfgang Schäuble und ich Ihnen unser Programm für die deutsche Ratspräsidentschaft vorstellen können.
Für Sie ist die heutige Sitzung gewiss nichts Besonderes, denn Sie erleben hier alle 6 Monate die Minister, die ihr Programm vorstellen.
Für die Regierungen ist das anders. Die Präsidentschaft ist eine gewaltige Herausforderung, und sie ist die Chance für ein Land, die gemeinsame Entwicklung voranzubringen und zugleich eigene politische Akzente zu setzen.
Die Union hat nun 27 Mitglieder. Bei einem halbjährlichen Wechsel würde mein Land erst im Jahr 2020 wieder den Vorsitz übernehmen. Dieses Zahlenspiel zeigt, dass die EU-Präsidentschaft in der Laufbahn eines nationalen Politikers ein ganz besonderes Ereignis ist, und sie ist für mich Ansporn, diese Aufgabe mit größtem Engagement zu meistern.
Zum ersten Mal haben wir jetzt eine Trio-Präsidentschaft und deshalb haben wir im Vorfeld unser Programm mit unseren Kollegen aus Slowenien und Portugal eng abgestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dadurch noch mehr Kontinuität und Effizienz bei unserer Arbeit erreichen. Manches, was in den kommenden 5 Monaten Fahrt aufnimmt, wird dann unter der nachfolgenden Präsidentschaft ins Ziel gelangen.
Meine Damen und Herren,
für die Rechtspolitik, die ich hier vertrete, haben wir uns drei Ziele gesetzt:
Europa muss ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. So steht es in den europäischen Verträgen, dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger und darauf sind unsere politischen Anstrengungen gerichtet.
Bei der Harmonisierung von Strafvorschriften und der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden sind wir schon gut vorangekommen, etwa durch den Europäischen Haftbefehl. Wir dürfen aber die andere Seite der Medaille nicht vergessen und deshalb müssen wir noch intensiver an der Stärkung der Bürgerrechte arbeiten.
Bürger und Unternehmen nutzen heute immer intensiver die Freiheiten eines Europas ohne Binnengrenzen. Das ist auch gut so, aber das wirft auch neue Rechtsfragen auf. Das Recht muss mit dieser Veränderungen der Lebensumstände Schritt halten, und deshalb brauchen wir mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten.
Je vielfältiger diese grenzüberschreitenden Aktivitäten von Bürgern und Wirtschaft werden und je durchlässiger die Grenzen innerhalb der Union sind, desto enger muss auch die praktische Zusammenarbeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten sein. Nur wenn wir dies erreichen, können wir sicherstellen, dass die nationale Justiz auch im vereinten Europa die Garantin des Rechts bleibt.
Lassen Sie mich einige Dossiers ansprechen, an denen wir beide arbeiten und die mir besonders wichtig sind:
Die Zusammenarbeit der Justiz soll nach dem Programm des informellen Rates von Tampere im Jahre 1999 auf das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung aufbauen. Statt einer bürokratisch aufwändigen Vereinheitlichung setzen wir auf ein Verfahren, das die nationalen Rechtsordnungen weitgehend unberührt lässt und auf deren Rechtsstaatlichkeit vertraut. Dieses Vertrauen wollen wir dadurch stärken, dass wir den Betroffenen eines Strafverfahrens bestimmte Mindestrechte garantieren, zum Beispiel hinsichtlich der Belehrung über ihre Rechte, der Beiordnung eines Verteidigers oder der Stellung eines Dolmetschers.
Über dieses Projekt führen wir zurzeit einen breiten politischen und gesellschaftlichen Dialog. So findet heute eine Konferenz von Rechtsanwälten zu diesem Thema in Brüssel statt, an der sich dankenswerter Weise auch Frau BUITENWEG als zuständige Berichterstatterin dieses Ausschusses beteiligt.
Ich hoffe sehr, dass dieser Diskussionsprozess Früchte tragen wird und wir dieses Projekt noch im Laufe unserer Präsidentschaft erfolgreich abschließen können.
Ein anderes Dossier, bei dem wir ebenfalls vorankommen wollen, betrifft die Präzisierung sogenannter Listendelikte, also solcher Taten, bei denen zwischen den Mitgliedstaaten die beiderseitige Strafbarkeit nicht mehr geprüft wird. Hier bestehen einige Unschärfen, weil die Staaten verschiedene Vorstellungen davon haben, was „Sabotage“ oder „Terrorismus“ exakt bedeutet. Hier brauchen wir mehr Präzision, um die Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns zu sichern.
Die Bürgerrechte müssen wir aber nicht nur vor der Staatsgewalt, sondern auch mit Hilfe der Staatsgewalt schützen. Zum Beispiel dort, wo Menschen Gefahr laufen, Opfer von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu werden. Wir haben deshalb die Verhandlungen über einen Rahmenbeschluss wieder aufgenommen und wollen hier eine Mindestharmonisierung der Strafvorschriften erreichen.
Für Deutschland bleibt die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit eine historische Verpflichtung und ein aktuelles politisches Anliegen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass etwa die Aufstachelung zu Hass und Gewalt in der gesamten Union strafbar ist. Wir halten es hier mit dem Philosophen Sir Karl Popper, der einmal sagte: „Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“
Meine Damen und Herren,
zum zweiten Komplex unserer Vorhaben: Die Zahl bi-nationaler Ehen und Partnerschaften steigt kontinuierlich und sie ist vielleicht eines der besten Zeichen für das Zusammenwachsen Europas. Aber wo sich Menschen zusammenfinden, da trennen sich auch Menschen, und deshalb wird mit der Zunahme bi-nationaler Ehen auch die Lösung neuer Rechtsfragen immer drängender. Zum Beispiel die Frage, welches Recht auf eine Scheidung und ihre Folgen anzuwenden ist.
Ziel muss es sein, dass in einem konkreten Scheidungsfall stets ein und dasselbe nationale Recht angewendet wird, ganz gleich welches Gericht in der EU in dieser Sache angerufen wird. Damit verhindern wir, dass sich eine Partei das Recht aussucht, das ihr am günstigsten ist, denn zu solchen Manövern ist im Allgemeinen nur der wirtschaftlich stärkere Partner in der Lage. Wir sollten deshalb die Verhandlungen über die sogenannte ROM III – Verordnung weiter voranbringen. Wir brauchen europaweit einheitliche Regeln, damit die Gerichte und die Parteien wissen, welches nationale Recht für die Lösung eines Rechtsstreits gilt.
Es kommt aber auch hier nicht nur auf die gerichtliche Entscheidung, sondern auch auf ihre Durchsetzung an. Bei Unterhaltsansprüchen ist dies für den einzelnen Bürger in grenzüberschreitenden Fällen noch immer sehr kompliziert. Die Verordnung zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen soll hier Abhilfe schaffen. Sie ist deshalb ein wichtiger Beitrag zu mehr Rechtssicherheit für die Menschen in Europa."
Meine Damen und Herren,
neben der Stärkung der Bürgerrechte und mehr Rechtssicherheit ist die Verbesserung der praktischen Zusammenarbeit der Justiz mein drittes Ziel.
Hierbei geht es zum einen um die Strafverfolgung. Grenzüberschreitende Kriminalität kann nur grenzüberschreitend bekämpft werden. Aus diesem Grund müssen die nationalen Behörden noch enger miteinander zusammenarbeiten. Zum Beispiel beim Austausch von Informationen aus den Strafregistern.
Wie das praktisch funktionieren kann, dies zeigen Frankreich, Belgien, Spanien und Deutschland mit ihrem Modellprojekt. Für diesen Informationsaustausch wollen wir mit einem Rahmenbeschluss eine sichere Rechtsgrundlage schaffen. Das Ziel ist klar: Jeder Richter in der EU muss Informationen aus allen Strafregistern der Mitgliedstaaten schnell und möglichst elektronisch erhalten. Nur so stellen wir sicher, dass die Beurteilung eines Verdächtigen oder eines Straftäters auf der Grundlage solider Informationen erfolgt.
Der Austausch der Registerinformationen ist zugleich ein Beispiel, wie ich mir die erfolgreiche Organisation der grenzüberschreitenden Arbeit der Justiz vorstelle: Nicht durch die Schaffung neuer zentraler Behörden, sondern durch die Vernetzung der nationalen Einrichtungen. Dafür bietet die elektronische Kommunikation beste Möglichkeiten und deshalb ist E-Justice auch ein Schlüsselwort der justiziellen Zusammenarbeit in Europa.
Meine Damen und Herren,
schon heute sind wir bei der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität erfolgreich und ein gutes Indiz dafür ist die Tatsache, dass wir uns auch auf europäischer Ebene mit dem Strafvollzug beschäftigen müssen.
Heute kommt es vielfach vor, dass Bewährungsstrafen deshalb nicht effektiv kontrolliert werden können, weil jemand nicht in dem Mitgliedsstaat lebt, in dem er verurteilt worden ist. Die Staaten sollten sich deshalb bei der Überwachung von Bewährungsauflagen besser unterstützen und aus diesem Grund schlagen wir vor, einen entsprechenden Rahmenbeschluss zu erarbeiten.
Ähnliche Probleme wie bei der Bewährungsüberwachung haben wir auch bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen. Wir müssen auch hier der wachsenden Mobilität der Menschen in Europa besser Rechnung tragen, denn es dient der Resozialisierung eines Gefangenen, wenn er in der Nähe seines Wohnortes oder dem seiner Angehörigen untergebracht wird. Bei diesem Projekt sind wir schon weit fortgeschritten und ich habe die Hoffnung, dass wir bald eine politische Einigung unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten erreichen werden.
Meine Damen und Herren,
ich habe versucht, Ihnen einen kurzen Überblick darüber zu geben, was sich die deutsche Präsidentschaft vorgenommen hat. Ob es gelingt, diese Vorhaben zu erreichen, das hängt ganz maßgeblich vom Ihnen ab. Ich weiß um die Bedeutung dieses Ausschusses, und ich freue mich auf eine engagierte und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.