Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr/Frau Vorsitzende/r,
meine Damen und Herren,
haben Sie vielen Dank für die Gelegenheit, Ihnen heute die rechtspolitischen Aspekte des Programms der deutschen Ratspräsidentschaft vorzustellen.
Einige von Ihnen habe ich ja schon heute Mittag getroffen, jetzt freue ich mich alle Mitglieder dieses Ausschusses zu treffen.
Für Sie, meine Damen und Herren, ist die heutige Sitzung gewiss nichts Besonderes. Sie erleben hier alle 6 Monate einen Minister oder eine Ministerin, die ihr Programm vorstellen.
Für die Regierungen ist das anders – zumindest für mich. Die Präsidentschaft ist eine gewaltige Herausforderung, und sie ist die Chance für ein Land, die gemeinsame Entwicklung voranzubringen und zugleich eigene politische Akzente zu setzen.
Die Union hat nun 27 Mitglieder. Bei einem halbjährlichen Wechsel würde mein Land erst im Jahr 2020 wieder den Vorsitz übernehmen. Dieses Zahlenspiel zeigt, dass die EU-Präsidentschaft in der Laufbahn eines nationalen Politikers ein ganz besonderes Ereignis ist, und sie ist für mich Ansporn, diese Aufgabe mit größtem Engagement zu meistern.
Zum ersten Mal haben wir jetzt eine Trio-Präsidentschaft und deshalb habe ich im Vorfeld unser Programm mit meinen Kollegen aus Slowenien und Portugal eng abgestimmt. Ich bin zuversichtlich, dass wir dadurch noch mehr Kontinuität und Effizienz bei unserer Arbeit erreichen. Manches, was in den kommenden 5 Monaten Fahrt aufnimmt, wird dann unter der nachfolgenden Präsidentschaft ins Ziel gelangen.
Meine Damen und Herren,
wir haben uns für die Rechtspolitik drei Ziele gesetzt:
Europa muss ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. So steht es in den europäischen Verträgen, dies erwarten die Bürgerinnen und Bürger und darauf sind unsere politischen Anstrengungen gerichtet.
Bei der Harmonisierung von Strafvorschriften und der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sind wir schon gut vorangekommen, etwa durch den europäischen Haftbefehl. Wir dürfen aber die andere Seite der Medaille nicht vergessen und deshalb müssen wir noch intensiver an der Stärkung der Bürgerrechte arbeiten.
Bürger und Unternehmen nutzen heute immer intensiver die Freiheiten eines Europas ohne Binnengrenzen. Das ist auch gut so, aber das wirft natürlich auch neue Rechtsfragen auf. Das Recht muss mit dieser Veränderungen der Lebensumstände Schritt halten, und deshalb brauchen wir mehr Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten.
Je vielfältiger diese grenzüberschreitenden Aktivitäten von Bürgern und Wirtschaft werden und je durchlässiger die Grenzen innerhalb der Union sind, desto enger muss auch die praktische Zusammenarbeit der Justizbehörden der Mitgliedstaaten sein. Nur so werden wir sicherstellen, dass die nationale Justiz auch im vereinten Europa die Garantin des Rechts bleibt.
Meine Damen und Herren,
Ihrem Ausschuss kommt insbesondere bei der Schaffung von mehr Rechtssicherheit für die Verbraucher in Europa eine bedeutende Rolle zu.
Ich möchte jetzt zu einem wichtigen, aber auch kontroversen Thema kommen, der Revision der geltenden Verbraucherkreditrichtlinie. Wir unterstützen auch weiterhin ausdrücklich die Ziele der Europäischen Kommission, erstens: einen wahren Binnenmarkt zu schaffen, und zweitens: ein hohes europäisches Verbraucherschutzniveau sicherzustellen.
Wie Sie wissen, gestalten sich die Verhandlungen aber schwierig. Trotz großer Anstrengungen ist es der finnischen Ratspräsidentschaft nicht gelungen, im Rat eine politische Einigung herbeizuführen. Wir werden die Verhandlungen auf Grundlage der erreichten Fortschritte weiterführen und dabei versuchen, die teilweise noch weit auseinander liegenden Auffassungen der Mitgliedstaaten zu einem angemessenen Kompromiss zusammenzuführen.
Soweit möglich, werden wir dabei die vom Europäischen Parlament in Auftrag gegebene Folgenabschätzungsstudie berücksichtigen. Dazu müsste diese aber zu einem früheren Zeitpunkt in der Präsidentschaft vorliegen. Denn der Rat erwartet eine zügige Fortsetzung der Verhandlungen unter deutscher Ratspräsidentschaft. Wir möchten Sie deshalb darum bitten, die Ergebnisse der Studie dem Rat so umgehend wie möglich zugänglich zu machen.
Klar ist jedoch bereits jetzt, dass wir einen Kompromiss nur dann werden erzielen können, wenn alle Beteiligten bereit sind, für eine Einigung Abstriche von ihren Forderungen zu machen. Die Aussicht auf einen echten Binnenmarkt, von dem sowohl die Verbraucher als auch die Kreditgeber profitieren können, sollte uns jedoch jede Mühe wert sein.
Die Revision einzelner Richtlinien auf dem Gebiet des vertraglichen Verbraucherschutzes sollte allerdings in die Überprüfung des gesamten vertraglichen Verbraucherschutzrechts der EU eingebettet werden. Auf diesem Weg könnten einzelne Widersprüche und Unklarheiten der zahlreichen Einzelbestimmungen beseitigt werden.
Denn das ist ja ein nicht zu leugnendes Problem: Die europäische Rechtssetzung regelt stets nur Teilbereiche des Lebens – und dies auch nicht in Form von umfassenden Kodifikationen, sondern durch einzelne Verordnungen, Richtlinien oder Rahmenbeschlüsse. Dadurch wächst die Gefahr, dass das Recht unübersichtlich, unsystematisch und für Bürger und Wirtschaft nur schwer vorhersehbar ist.
Schon im Haager Programm wurde deshalb mehr Kohärenz gefordert. Die Kommissionsvorhaben für einen gemeinsamer Referenzrahmen für ein Europäisches Vertragsrecht und zur Überprüfung des bestehenden Besitzstandes im Verbraucherrechtsbereich können hierzu beitragen. Ein Gemeinsamer Referenzrahmen, der neben wesentlichen Grundsätzen des Vertragsrechts auch Definitionen und Mustervorschriften enthält, könnte uns allen eine wichtige Stütze bei der Verfolgung des Ziels kohärenterer Rechtssetzung sein. Parallel dazu wird die Überprüfung des Verbraucherbesitzstandes dazu beitragen können, noch bestehende innere Widersprüchlichkeiten des Gemeinschaftsrechts zu bereinigen. Es handelt sich daher um verdienstvolle Vorhaben, die uns ein wichtige Anliegen sind.
Allerdings macht ein Modell nur dann Sinn, wenn es wirklich praxistauglich ist und kein bloß theoretisches Gebilde bleibt. Denn dies gilt für all unsere Anstrengungen: Die Europäisierung des Rechts ist kein Selbstzweck. Es geht nicht darum, ein theoretisches Ideal zu verwirklichen, sondern einen praktischen Mehrwert für die Menschen zu schaffen. Aus diesem Grund sind Kollisionsregeln manchmal wichtiger als eine Vollharmonisierung, und eine Vernetzung der bestehenden nationalen Behörden ist häufig besser als die Schaffung neuer zentraler Bürokratie.
Ich hoffe, meine Damen und Herren, meine Ausführungen haben Ihnen einen kleinen Überblick darüber gegeben, was sich die deutsche Präsidentschaft vorgenommen hat. Ob es gelingt, diese Vorhaben zu erreichen, das hängt ganz maßgeblich vom Ihnen ab. Ich weiß um die Bedeutung dieses Ausschusses, und ich freue mich auf eine engagierte und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.