Wir freuen uns natürlich, dass der diesjährige Frühjahrsgipfel vor dem Hintergrund positiver wirtschaftlicher Eckdaten und erfreulicher Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten stattfindet.
Wir ziehen hieraus den vorsichtigen Schluss, dass die Lissabon-Strategie erste Früchte trägt, sind aber gleichwohl der Überzeugung, dass es völlig unangebracht wäre, jetzt die Hände in den Schoss zu legen. Im Gegenteil: wir wollen die positive Gesamtentwicklung und den sich einstellenden Optimismus für weitere Strukturreformen nutzen, wir wollen gemeinsam weitere Anstrengungen unternehmen, um die Erfolge der letzten Zeit nachhaltig abzusichern und auszubauen, um Europa so für den globalen Wettbewerb optimal in Form zu bringen.
Nach intensiven Vorarbeiten, die auch von einer sehr engen und äußerst fruchtbaren Zusammenarbeit mit der Kommission geprägt waren, sind wir nunmehr in die "heiße" Phase der Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 8./9. März eingetreten. Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Auswärtige Beziehungen" hat zu Beginn dieser Woche die vom Vorsitz erarbeitete kommentierte Tagesordnung für den ER erörtert es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Mitgliedstaaten die vom Vorsitz vorgeschlagene Themensetzung voll mittragen/.
In den kommenden Wochen wird der Ausschuss der Ständigen Vertreter die verschieden Beiträge der einzelnen sektoriellen Ratsformationen koordinieren und den Entwurf für die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Lichte der Kernaussagen dieser Beiträge weiterentwickeln. Vielleicht darf ich an dieser Stelle die Daten in Erinnerung rufen, an denen die einzelnen Fachräte ihre Beiträge verabschieden: der Rat "Energie" wird morgen zusammentreten, um über eines der ganz großen Themen für den ER zu befinden, nämlich den Energie-Aktionsplan; der Rat Erziehung und Jugend findet übermorgen statt, gefolgt vom Wettbewerbsfähigkeitsrat am 19. Februar und dem Umweltrat am 20. Februar. Der für Beschäftigungs- und Sozialfragen zuständige Rat und der ECOFIN-Rat, der diesen Reigen beschließt, finden am 22. bzw. 27. Februar statt.
Wenn auch das Europäische Parlament an diesen Vorbereitungsarbeiten nicht unmittelbar beteiligt ist, so kann ich Ihnen doch versichern, dass der Vorsitz den vom Parlament im Zusammenhang mit den Gipfelthemen verabschiedeten Stellungnahmen Rechnung tragen wird.
Gestatten Sie mir nun, etwas detaillierter auf die Pläne des Vorsitzes für den diesjährigen Frühjahrsgipfel einzugehen. Wir werden uns darum bemühen, dass der Europäische Rat seine originäre Aufgabe wahrnimmt, die darin besteht, sich auf zentrale Fragen zu konzentrieren, Weichen zu stellen, zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen und den zuständigen Instanzen auf europäischer und nationaler Ebene politische Leitlinien an die Hand zu geben. Dabei sind unser heutiger Austausch und dann natürlich der intensive Dialog mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments im Rahmen der Tagung wichtige Elemente bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe.
Entsprechend diesen allgemeinen Erwägungen, haben wir uns darum bemüht, die Beratungen des ER auf Themen zu konzentrieren, bei denen allgemein anerkannter Handlungsbedarf besteht und bei denen weitere Anstrengungen notwendig sind.
Im speziellen geht es darum, die in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Strukturreformen zu unterstützen und mittels integrierter länderspezifischer Empfehlungen zu fördern.
Im Bereich des Binnenmarktes wollen wir den gemeinsamen Willen stärken, Lücken zu schließen und Schwachpunkte zu identifizieren, die Wettbewerbsfähigkeit der Union gegenüber Drittstaaten stärken und Impulse für eine Wiederankurbelung der Doha-Runde geben. Die Stärkung von Innovation, Forschung und Bildung liegt uns ebenso am Herzen, wie die Förderung von Beschäftigung und die Weiterentwicklung des Europäischen Sozialmodels. Zentrale Themen hier sind "Flexicurity" und demographischer Wandel.
Eine bessere Rechtsetzung ist uns allen ein wichtiges Anliegen. Hier liegt beachtliches Potential zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Dementsprechend ist Bürokratieabbau ein Schwerpunktthema für die deutsche Präsidentschaft. Wir haben uns vorgenommen, auf der Tagung des Europäischen Rates ehrgeizige Signale zu setzen. Konkret geht es vor allem um Vereinfachung bestehender Gesetze und Überlegungen zur weiteren Verbesserung des Instruments der Folgenabschätzung. Als Gesetzgeber haben Rat und Parlament besondere Verantwortung dafür, daß Rechtsvereinfachungsvorschläge der KOM gleichzeitig gründlich geprüft und zügig behandelt werden.
Unser Hauptanliegen ist, den Abbau von Bürokratiekosten voranzutreiben, vor allem durch eine klare quantitative Zielvorgabe.
Schließlich wird der Europäische Rat, wie im vergangenen Jahr beschlossen, den umfassenden EU-Aktionsplan Energie annehmen, der den drei grundlegenden Zielen der Union in diesem Bereich verpflichtet ist, und zwar Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit. Der Strategische Energiebericht, den die Kommission im Januar vorgestellt hat, zeigt: Nur eine Energiepolitik, die alle drei Eckpunkte des Zieldreiecks berücksichtigt, wird den Herausforderungen gerecht, vor denen die Union steht. Deshalb treten wir aktiv ein für ein Bündel von Maßnahmen, die erst zusammen die erwünschte Wirkung entfalten. Zu diesem Paket gehören Maßnahmen, die den Wettbewerb auf dem Energiebinnenmarkt stärken, den erneuerbaren Energien einen größeren Stellenwert geben und die der Entwicklung von besseren Energietechnologien und höherer Energieeffzienz dienen. Die Verstärkung der außenpolitischen Komponente der Energiepolitik ist dabei von größter Bedeutung. Europa muss in Energiefragen verstärkt mit einer Stimme sprechen.
In untrennbaren Zusammenhang mit dem Energiethema steht der Klimaschutz. Angesichts der Jahrhundert-Herausforderung, vor die uns der Klimawandel stellt, sind wir fest entschlossen, auch in diesem Bereich ehrgeizige und zukunftsweisende Beschlüsse, einschließlich bezifferter Ziele, herbeizuführen. Die von der Komission vorgelegten, Vorschläge, die mit denen zu Energie voll abgestimmt sind, bieten hierfür eine gute Grundlage. Der Europäische Rat muss sich ein für ein starkes Signal zur Weiterentwicklung des internationalen Klimaschutz-Regimes post-2012 einsetzen. Nur wenn die Industrieländer unter Führung der EU mit anspruchsvollen Verpflichtungszielen und Maßnahmen vorangehen, wird man von den Schwellenländer Bereitschaft erwarten können, angemessene eigene Verpflichtungen zur Begrenzung ihrer stark wachsenden Emissionen zu übernehmen.