Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
verehrte Mitglieder,
meine Damen und Herren,
auch im Namen unseres Bundesumweltministers Herrn Sigmar Gabriel, der leider aus terminlichen Gründen nicht hier sein kann, bedanke ich mich für die Einladung heute, hier im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments, die Eröffnungsworte zu halten.
Am 1. Januar 2007 hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft für ein halbes Jahr übernommen. Sie steht unter dem Motto: „Europa gelingt gemeinsam“. Die Idee eines „immer engeren Zusammenschlusses“, also einer Union, wurde mit dem Vertrag für Kohle und Stahl geboren. Der Euratom-Vertrag, als einer der römischen Verträge, setzte diese europäische Ideegeschichte fort. Von dem Zusammenschluss versprachen sich die sechs Gründerstaaten die größten Chancen „für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt“. Heute, fast 50 Jahre nach der Unterzeichnung von Euratom, ist das Projekt Europa nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Europa erlebt zurzeit wieder eine Dynamik, die ihres Gleichen sucht. Dies gilt nicht nur in geografischer Hinsicht, wie jüngst durch die Beitritte von Bulgarien und Rumänien gezeigt. Nein, meine Damen und Herren, dies gilt auch in politischer und insbesondere auch in energiepolitischer Hinsicht.
Am 17. Januar dieses Jahres hielt unsere Bundeskanzlerin Frau Angela Merkel ihre Antrittsrede im Europäischen Parlament. Aufgreifen möchte ich das Bildnis „unseres gemeinsamen europäischen Hauses“. Frau Merkel sagte, ich zitiere: „ Heute bauen wir es aus. Wir erweitern es. An manchen Stellen erneuern wir es“.
Mit diesen Worten verbinde ich persönlich: Einerseits Mut aufzubringen, neue Schritte zu wagen. Andererseits Verantwortung für dieses Haus zu übernehmen. Also Tugenden, die die Europäer seit Jahrhunderten prägen. Tugenden, die einen wesentlichen Beitrag für die Verwirklichung der Ideengeschichte geliefert haben und – da bin ich mir sicher - auch in Zukunft liefern werden.
Der Euratom-Vertrag bildet einen Teil der Säule, die das Dach dieses mit Leben erfüllten Hauses stützt. Aber kann dieser spezifische Teil der ersten Säule das Dach „Europäische Union“ samt ihrer bisherigen und zukünftigen Veränderungen zum Wohle der EU-Bevölkerung noch ausreichend tragen? Ich meine, dass die Antwort klar „Nein“ lauten muss. Denn die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte im Atomsektor haben gezeigt, dass das Korsett Euratom mittlerweile zu eng geworden ist.
In den vergangenen fünf Jahrzehnten ist das Haus größer geworden. Der Prozess ist noch in Bewegung und wird es auch bleiben. Je größer das Haus und somit letztendlich das Dach wird, desto größer müssen auch die Spielräume werden, für die, die es stützen. Nur so kann der den Europäern innewohnende Mut und das Verantwortungsbewusstsein effektiv verwirklicht werden. Viele von Ihnen werden selbst ein Haus besitzen und wissen daher, dass es auch instand gehalten werden muss. Warum soll anderes für das große Haus Europa gelten?
Dem Euratom-Vertrag fehlt es an Spielraum, den Wandel der Zeit sowie die Errungenschaften umzusetzen, die neuen Herausforderungen anzupacken. Von diesen Zwängen müssen wir ihn befreien. Eine zeitgemäße Denkweise ist notwendig, die es erlaubt, die Herausforderung der Zukunft mit neuen Vorzeichen anzugehen.
Die Osterweiterung hat uns dies im Bereich der Reaktorsicherheit verdeutlicht. Durch Beitritte von Staaten - wie zum Beispiel Litauen oder zum 1. Januar 2007 Bulgarien - erhielt die Gemeinschaft die einzigartige Chance, die Reaktorsicherheit im gewachsenen, geografischen Europa zu erhöhen. Diese Chance haben wir – zumindest zum Großteil – genutzt. Aber Euratom allein bot nicht die Grundlage zur Ergreifung dieser Chancen.
Auch die Hilfsprogramme PHARE/TACIS oder die Beitrittspartnerschaften fanden außerhalb der Regelungen des Euratom-Vertrages durch gesonderte Verordnungen statt.
Dennoch gilt auch hier insbesondere das Motto „Europa gelingt gemeinsam“. Und das ist von größter Wichtigkeit: Wir haben in der erweiterten Europäische Union jetzt 152 Kernkraftwerke in Betrieb. Europa kann es sich nicht leisten, dass auch nur eines dieser Kernkraftwerke einen schweren nuklearen Unfall erleidet.
Mit den Programmen der Europäischen Kommission wurde im Rahmen von PHARE/TACIS im Nachgang zu dem Reaktorunfall in Tschernobyl weit reichende und nachhaltige Hilfe zur Selbsthilfe gewährt. Damit wurde die nukleare Sicherheit und Sicherheitskultur in den Staaten Mittel- und Osteuropas deutlich verbessert. Die WesternEuropean Nuclear Regulators Association (WENRA) – als freiwillige Vereinigung – hat zum ersten Mal den erreichten Stand der nuklearen Sicherheit in den Kandidatenländern insgesamt bewertet, um den Weg in eine gemeinsame europäische Sicherheitskultur im Bereich der Atomkraft zu ebnen. Später geschah dies in Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten in den Ratsgremien.
Die daraus resultierenden Empfehlungen wurden akzeptiert und in entsprechende Verbesserungsprogramme umgesetzt.
Bereits der Blick auf die EU-Osterweiterung zeigt, dass Euratom als Rahmen der Zusammenarbeit nicht ausreicht. Dies gilt umso mehr angesichts der politischen Veränderungen der letzten 50 Jahre.
Ich sehe dabei insbesondere zwei Punkte, die ich hervorheben möchte:
Erstens haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Kernenergie und die Nuklearpolitik der Mitgliedstaaten seit 1957 grundlegend geändert. Viele Mitgliedstaaten haben sich zwischenzeitlich nicht für die Nutzung von Kernkraftwerken zur Energiegewinnung entschlossen oder sich sogar zum Ausstieg entschieden. Der Förderzweck des Euratom-Vertrages ist überholt.
Daneben weist der Euratom-Vertrag ein deutlich zu Tage tretendes Demokratiedefizit auf. Das Haus Europa bietet heute fast 490 Millionen Europäern ein Zuhause. Vertreten werden sie durch das Europäische Parlament. Im Gegensatz zum Vertrag über die Europäische Gemeinschaft wurde dieses Defizit – auch 50 Jahre nach Gründung der Atomgemeinschaft – nicht ausgeglichen.
Meine Damen, meine Herren, diesen Zustand müssen wir - insbesondere im Interesse der EU-Bevölkerung - überwinden. Den Europäern kann nicht mehr vermittelt werden, dass Bereiche, die grundlegend in ihrem Interesse liegen, nach Euratom ohne Mitspracherecht des Europäischen Parlaments entschieden werden.
Europa muss ein Interesse daran haben, dass im Gesamtbereich des EAG-V nicht vereinzelte Interessengruppen die Entscheidungen prägen, sondern diejenigen, die von den Entscheidungen tatsächlich betroffen sind.
Als Beispiel möchte ich das Rahmenprogramm Euratom – als Bestandteil des 7. Forschungsrahmenprogramms - anführen.
Anders als bei den EG-Programmen hat das Europäische Parlament hier kein Mitspracherecht.
Für die Jahre 2007 – 2011 wurde ein beträchtliches Budget für die Kernenergieforschung freigesetzt. Es ist überproportional zum Budget für den Strahlenschutz ausgefallen.
Aber auch ein Vergleich zum spezifischen EG-Programm „Zusammenarbeit“ führt zu dem nüchternen Ergebnis, dass die erneuerbaren Energien im Verhältnis zum Kernenergiebudget anteilsmäßig nicht, die unsererseits erwünschte Aufstockung erfahren hat.
Meine Damen und Herren, spiegelt diese Vergabestruktur eine ausgeglichene Interessenwahrnehmung zum Wohle der EU-Bevölkerung wieder?
Wenn wir die Euratom-Zusammenarbeit „zukunftsfähig“ machen wollen, müssen wir dafür sorgen, dass Strukturen, Instrumente geschaffen werden, die transparente und rationale Bewertungen zulassen. Das kann nur effektiv geschehen, wenn wir den übermäßigen Eingriffen von Interessengruppen gemeinsam entgegenwirken.
Wir sollten daher entschlossen sein, alles zu tun, um objektive Entscheidungen zu fördern und diese demokratisch zu legitimieren.
Spürbare Verbesserungen beim Gesundheits- und Arbeitsschutz der EU-Bürgerinnen und Bürger hat die Zusammenarbeit beim Strahlenschutz erbracht.
50 Jahre Euratom-Vertrag heißt auch 50 Jahre gemeinsamer Strahlenschutz in Europa, heißt „europäischer Strahlenschutz“. Aus dem nur wenige Artikel umfassenden Kapitel „Gesundheitsschutz“ des Vertrages – der rechtlichen Keimzelle dieses Strahlenschutzes - hat sich nämlich Bemerkenswertes entwickelt.
Kernstück dieses europäischen Strahlenschutzes sind vor allem die inzwischen mehrfach aktualisierten Richtlinien, insbesondere die „Grundnormen“, über den Schutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte vor den Gefahren ionisierender Strahlung. Sie haben nicht nur in der Kerntechnik, sondern ganz überwiegend auch in anderen Wirtschaftsbereichen und gerade im praktischen Leben der EU Bürgerinnen und Bürger den Strahlenschutz auf ein gemeinsam akzeptiertes hohes Niveau gehoben. So sind etwa die Schutznormen in den Bereichen des Patientenschutzes zu nennen, wobei diese insbesondere Anwendungen im medizinischen Bereich, also der Hauptquelle für Strahlenschutz, betreffen. Gemeinsame Verbesserungen im Strahlenschutz wurden aber auch zum Schutz von externen Arbeitskräften, von Verbrauchern oder in den Bereichen: Pflicht zur Unterrichtung der Bevölkerung über Notfallplanungen, die Kontrolle über radioaktive Stoffe bei Verbringungen bzw. Einfuhr und Ausfuhr, erzielt.
Der gemeinsame Wille in den Mitgliedstaaten für einen effektiven Strahlenschutz wird durch unterschiedliche Auffassungen über die Nutzung der Kernenergie selbst nicht beeinträchtigt.
Die im Rat einstimmig beschlossenen Richtlinien zum Strahlenschutz machen dies deutlich.
Die Auswirkungen des Reaktorunfalls in Tschernobyl vor 2 Jahrzehnten in Europa haben gezeigt, dass für solche Situationen ein gemeinschaftliches Instrumentarium erforderlich ist. Auch dieses wurde auf der Basis der Gesundheitsschutzregelungen des Vertrages geschaffen.
Die EU-Kommission selbst hat mit ihrem hartnäckigen Verfolgen der Umsetzung der Richtlinien sowie durch ihre Beteiligung an nationalen Genehmigungsverfahren und ihre Inspektionen nationaler Überwachungseinrichtungen erheblich zu dem hohen Stand des Strahlenschutzes in Europa beigetragen. Ob die für die Harmonisierung des Strahlenschutzes von ursprünglich sechs Gründungsmitgliedstaaten entwickelten Instrumente und Fristen auch bei jetzt 27 Mitgliedstaaten noch in allen Bereichen ziel führend sind, bedarf ständiger Bewertung. Auch wäre es für die Fortentwicklung des europäischen Strahlenschutzrechtes in seinen vielfältigen Anwendungsgebieten sicher hilfreich, wenn dies künftig durch den Rat und das Parlament gemeinsam erfolgt.
Es wird immer wieder gerne davon gesprochen, Europa zu gestalten. Das bedeutet auch: Neue Erkenntnisse, neues Wissen zum Schutz der EU-Bevölkerung einzusetzen, vorhandene Strukturen zu modernisieren und somit eine Gestaltung in dem Sinne verwirklichen, dass das Gerüst an geänderte Umstände kontinuierlich angepasst wird.
Die Euratom-Grundnormen für den Strahlenschutz in ihrer letzten Fassung wurden vor mehr als 10 Jahren im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Eine Anpassung an den Stand der Wissenschaft ist daher notwendig.
Um diesen Prozess der Überarbeitung der EU-Grundnormen zu stimulieren, wird Deutschland während der EU-Ratspräsidentschaft daher zu einer Konferenz nach Berlin einladen.
Obwohl die Chancen klar auf der Hand liegen, bleibt es schwierig, das Engagement der EU-Kommission hinsichtlich des Mandats im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen effektiv anzuspornen. So wünschenswert eine Harmonisierung von Vorschriften auch international ist, eine aktive Rolle der EU-Kommission kann nur nach Konsultation der Mitgliedstaaten erfolgen. Verbesserungen dieses Abstimmungsverfahrens sollten überlegt werden.
Die Schaffung eines umfassenden und strengen Sicherheitsüberwachungssystems war eines der zentralen Ziele, die sich die sechs Gründerstaaten vor 50 Jahren gesetzt hatten. Sie stellten sich bewusst der Aufgabe, sicherzustellen, dass ziviles Kernmaterial nicht für andere als die von den Mitgliedstaaten erklärten zivilen Zwecke abgezweigt wird. Bis heute hat sich Euratom dieser sensiblen Aufgabe mit großem Erfolg angenommen und wir wissen, dass eine Fortsetzung dieses Euratom-Konzepts auch zukünftig ausreichend wichtig sein wird.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf unser Motto „Europa gelingt gemeinsam“ zurückkommen. Für ein „gemeinsames Gelingen“ brauchen wir zunächst als Fundament Entscheidungen, die gemeinsam getroffen werden. Nach meinem Verständnis bedeutet dies für die Säule Atomsektor, die notwendige Einbeziehung des Europäischen Parlaments in den Entscheidungsprozess nach Euratom. Auf diesem Fundament können wir unsere gemeinsamen Kräfte für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen bündeln.
Dies kann auch für zurzeit nationale Aufgaben gelten, wie etwa die Sicherheit von Kernanlagen und der Sicherheit der Entsorgung radioaktiver Abfälle bzw. die Nichtverbreitung. Diskussionen darüber sind auf europäischer Ebene – nicht zuletzt durch die EU-Kommission – eingeleitet worden. Ich betone aber, dass die Diskussionen immer unter dem Ansatz einer „soft integration“ erfolgen müssen. Das heißt: Unter Beachtung einer behutsamen und schrittweisen Integration. Denn das Haus Europa kann im Atomsektor nur effektiv gestützt werden, wenn die erforderlichen Infrastrukturen, insbesondere Personal mit Fachwissen, bereitstehen. Der Ausbau, die Erweiterung, die Erneuerung des Hauses Europas ist ein Prozess, der Geduld, Ausdauer und wohlüberlegte Schritte abverlangt. Nur so können wir gewissenhaft und verantwortungsbewusst für die Sicherheit dieses Hauses auch im Atombereich einstehen. Deutschland wird unter seiner Präsidentschaft Anstöße in diese Richtung geben. Eine möglichst hohe nukleare Sicherheit in Europa, getragen auch durch die Verantwortung des Europäischen Parlaments, ist ein Ziel, das uns jenseits aller Kontroversen einen könnte. Denn die Sicherheit der Atomkraftnutzung ist gemeinsames Ziel aller EU Mitliedsstaaten, aller EU Bürger – völlig unabhängig davon, welcher Energiepolitik sie den Vorzug geben.
Vielen Dank!