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Februar

31.01.2007

Rede von Staatsminister Gloser vor dem Europäischen Parlament zu SWIFT


Herr Präsident,

ich komme jetzt zur Antwort auf die mündlichen Frage der Abgeordneten Berès und Cavada zum Thema SWIFT.

Der Rat dankt den Abgeordneten für ihr Interesse am SWIFT-Dossier. Er hatte bereits verschiedentlich Gelegenheit, Anfragen von Abgeordneten hierzu zu beantworten. Auf die in diesem Zusammenhang gegebenen Antworten darf ich insoweit verweisen.

Im Dezember 2006 hat der Rat den Abgeordneten mitgeteilt, dass die von ihnen angesprochenen Fragen einer sorgfältigen Prüfung bedürften, die im Rat noch andauert. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde mich bemühen, im Folgenden für den Rat, die verschiedenen Fragen der Abgeordneten zu beantworten, wobei sämtliche Aspekte, auf die ich hier eingehen kann, nach wie vor Gegenstand der Prüfung im Rat sind.

Die finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten hat in einer Rede, die sie im Juli 2006 als damalige Ratsvorsitzende vor dem Plenum gehalten hat, erklärt, dass der Rat gegenwärtig nicht in der Lage sei, Presseberichte über einen Informationsaustausch zwischen SWIFT und den amerikanischen Behörden zu bestätigen. Die Ministerin erinnerte die Abgeordneten zudem daran, dass es Sache der nationalen Behörden ist, festzustellen, was wirklich passiert ist. Des Weiteren erklärte sie, dass die EU bereit sei und auch in Zukunft bereit sein werde, zu handeln, wenn sich herausstellen sollte, dass Vorfälle Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene notwendig machten. Wie bereits erwähnt, prüfen der Rat und die Kommission derzeit noch alle Aspekte und Fragen, die bei diesem Dossier von Belang sind, wobei sie die Ergebnisse der Datenschutzgruppe mit berücksichtigen.

Der Vorsitz denkt derzeit darüber nach, wie die diesbezügliche Arbeit im Rat organisiert werden soll, wobei er dabei die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen berücksichtigen wird. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen,  dass zu diesem Zweck bislang keine neue Gruppe eingesetzt wurde.

Da die Prüfung noch andauert, ist der Rat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, ob die Angelegenheit Folgen in Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1781/2006 vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers haben wird. Dem Rat ist nicht bekannt, dass die Kommission erwägt, einen Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung zu unterbreiten.

Nach dem Vertrag ist es Aufgabe der Kommission, die Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den EU-Mitgliedstaaten zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Mitgliedstaaten gegen seine Verpflichtungen nach dem EG-Recht verstoßen hat.

Das "Automated Targeting System" der USA betrifft den Fracht- und Personenverkehr sowohl im Inland als auch von den und in die Vereinigten Staaten; ob von SWIFT erhobene Daten in dieses System eingespeist werden, zählt zu den Fragen, die derzeit geprüft werden.

Mit ihrer Erklärung, dass bereits ein internationaler Rahmen für die Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung steht, bezog sich die Datenschutzgruppe auf die Arbeitsgruppe "Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung" (FATF) und deren Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Aus Sicht des Rates wird in diesem Rahmen gute Arbeit geleistet, doch richten sich die FATF-Empfehlungen an Banken und Finanzinstitute. In diesem Zusammenhang möchte der Rat hervorheben, dass SWIFT nicht als Finanzinstitut im Sinne der FATF betrachtet werden kann. Daher ist der Rahmen der FATF nicht direkt anwendbar. Er kann aber hinsichtlich spezifischer Aspekte Berücksichtigung finden.



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Datum: 03.02.2007