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Februar

31.01.2007

Rede von Staatsminister Gloser vor dem Europäischen Parlament zum Thema Passenger Name Records


Das Thema der Weitergabe von Flug-Passagierdaten beschäftigt die EU zum wiederholten Mal. Wie bekannt haben die USA nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 Rechtsvorschriften erlassen, nach denen Fluggesellschaften, die Flüge in die und aus den USA durchführen, den US-Behörden elektronischen Zugriff auf Daten ihrer automatischen Reservierungs- und Abfertigungssysteme (PNR, passenger name records) gewähren müssen. Bei Nichtbefolgung drohen die USA den Fluggesellschaften mit dem Entzug der Landerechte.

Ich möchte kurz die Rahmenbedingungen noch einmal in Erinnerung rufen. Der EuGH hatte im Mai 2006 den Ratsbeschluss über das Abkommen zwischen EG und USA über die Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden sowie die Kommissionsentscheidung über die Angemessenheit des Datenschutzes auf Klage des EP für nichtig erklärt. Im Kern hat der EuGH seine Entscheidung mit der fehlenden Kompetenz der EG (1. Säule) zum Abschluss eines solchen Abkommens begründet; zur materiellen Frage, ob das Datenschutzniveau ausreichend ist, hat er nicht Stellung genommen.

Wie Sie wissen gestalteten sich die Verhandlungen mit den USA über ein Nachfolgeabkommen sehr schwierig, konnten jedoch schließlich mit einem bis 31.07.2007 befristeten Interimsabkommen abgeschlossen werden, das sich nunmehr auf die 3. Säule stützt. Es basiert auf der Datenschutz-Verpflichtungserklärung der USA, die bereits dem früheren Abkommen zwischen EG und USA zugrunde lag.

Die Kommission hat dem Rat Anfang Januar 2007 eine Empfehlung vorgelegt, die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Abkommen über Fluggastdatensätze mit den USA zu genehmigen, das das derzeitige Interimsabkommen ersetzen soll. Das EU-Verhandlungsmandat - für die Ratspräsidentschaft mit Unterstützung durch die Kommission - wird heute  im AStV behandelt werden. Voraussichtlich wird der Rat im Februar 2007 einen entsprechenden Beschluss fassen und Verhandlungsrichtlinien festlegen.

Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen über ein neues PNR-Abkommen extrem schwierig werden. Die USA zeigen kein Interesse an einer Intensivierung des Datenschutzes. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie von der Fortgeltung ihrer Datenschutzverpflichtung abrücken. Im Interesse der EU ist der Abschluss eines Abkommens essentiell für das zu gewährleistende Datenschutzniveau. Ohne Abkommen würde für die Fluggesellschaften großer Druck entstehen, die Passagierdaten dennoch weiterhin zu übermitteln, um nicht den Entzug der Landerechte in den USA zu riskieren.

Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich - mit Unterstützung der Kommission - für eine rechtssichere und datenschutzgerechte Regelung einsetzen, die den Belangen der Passagiere und der Fluggesellschaften umfassend Rechnung trägt und ein hohes Maß an Sicherheit beibehält. Dabei finden auch die Positionen des EP aus der PNR-Resolution vom September zum Datenschutz, der Terrorismusbekämpfung, auch Menschenrechtsschutz Eingang.



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Datum: 03.02.2007