25.04.2007
Rede von Staatsminister Gloser zur aktuellen Lage in der Ukraine im EP-Plenum am 25. April 2007
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
- Ihre Entscheidung, die Erörterung der aktuellen Lage in der Ukraine wie auch die Beziehungen der EU zur Ukraine auf die Tagesordnung zu setzen, begrüßen wir sehr. Die Bedeutung der Ukraine für die Stabilität in Europa ist nicht zu unterschätzen. Insofern freue ich mich über die Gelegenheit, im Namen der Ratspräsidentschaft zur Ukraine Stellung nehmen zu können.
- Die ‚orangene Revolution’ hat die Kraft zivilgesellschaftlicher Bewegungen in Osteuropa eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Die weitgehend freien und fairen demokratischen Parlamentswahlen im März 2006 dienen als Beispiel und Vorbild für andere Staaten in der Region.
- Aber: Die Ukraine steht nicht zum ersten Mal in ihrem schwierigen Transitions- und Transformationsprozess an einem schwierigen Punkt.
- Die orangene Revolution war ja in sich selbst schon die krisenhafte Zuspitzung einer politischen Auseinandersetzung war. Dann das monatelange Hin und Her, die Schwierigkeiten der Koalitions- und Regierungsbildung nach den Parlamentswahlen im März 2006 als Auseinandersetzung über die innere und äußere Orientierung des Landes.
Nun der Beschluss von Präsident Juschtschenko vom 2. April 2007, das Parlament aufzulösen und die Weigerung von Regierung und Parlament, diesem Beschluss Folge zu leisten.
- Die Haltung beider Seiten trifft auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken in der Ukraine. Das ukrainische Parlament hat daher das Verfassungsgericht angerufen, um über die Verfassungsmäßigkeit des präsidentiellen Auflösungsbeschlusses zu entscheiden.
- Der Rat verfolgt die Ereignisse in Kiew mit großer Aufmerksamkeit und mit Besorgnis.
- Seit Ausbruch der Krise gibt es enge Kontakte der EU mit beiden Konfliktparteien: Javier Solana hat mehrfach mit den Beteiligten gesprochen und dabei die Haltung der EU zum Ausdruck gebracht.
- Wir haben als EU-Präsidentschaft am Tag nach der Bekanntgabe des Auflösungsbeschlusses zu Mäßigung und zu Dialogbereitschaft auf Grundlage demokratischer Regeln und auf dem Boden der ukrainischen Verfassung aufgerufen.
- Darüber hinaus sind wir als Präsidentschaft vor Ort in engem Kontakt mit den an der Krise beteiligten Gruppen und den Protagonisten beider Seiten. Die EU wird diese Kontakte weiter fortsetzen.
- Nur wenn das ukrainische Verfassungsgericht ohne äußeren Druck über die Verfassungsmäßigkeit der Parlamentsauflösung entscheiden kann, kann es seiner schwierigen Aufgabe nachkommen.
- Eine nachhaltige Lösung der politischen Krise fordert allerdings Kompromisse auf politischer Ebene. Wir begrüßen daher die unverminderte Gesprächsbereitschaft zwischen Präsident Juschtschenko und Premierminister Janukowitsch.
- Wir begrüßen nachdrücklich die Versicherungen beider Seiten, dass Gewalt als Mittel zur Beilegung des Konflikts nicht in Frage komme. Wir erwarten, dass sich beide Seiten hier an ihre öffentlichen Äußerungen und ihre Zusagen gegenüber der EU halten werden, um eine weitere Eskalation der Krise zu vermeiden.
- Bei allen Veränderungen der politischen Verhältnisse in Kiew bleiben Demokratie, freie und faire Wahlen, Meinungs- und Pressefreiheit Grundlage des politischen und gesellschaftlichen Lebens.
- Auch deshalb sind wir zuversichtlich, dass die Ukraine auch aus dieser politischen Krise einen Weg finden wird, der unseren gemeinsamen Vorstellungen von Demokratie und Rechtsstaat entspricht. Auf diesem Weg kann die Ukraine weiterhin auf unsere Unterstützung zählen.