Es ist ein Novum, dass neben den einzelnen Mitgliedstaaten auch die Europäische Gemeinschaft ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen zeichnet. Die Zeichnung wirkt für die Europäische Gemeinschaft und ihre Organe (Europäisches Parlament, Kommission, Europäischer Gerichtshof und Rechnungshof) im Rahmen ihrer Zuständigkeit.
Das VN-Übereinkommen über die Rechte behinderter Menschen sowie das Zusatzprotokoll über das Individualbeschwerdeverfahren waren am 31. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen worden. Das Übereinkommen ist die neunte unter der Ägide der Vereinten Nationen zustandegekommene Menschenrechtskonvention und das erste Menschenrechtsübereinkommen speziell für behinderte Menschen. Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden.
Die Europäische Union hat in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft aktiv daran mitgewirkt, dass diese neue Menschenrechtskonvention nun das Potential besitzt, das Leben von über 600 Millionen Menschen mit Behinderungen weltweit zu verbessern.
Die Behindertenorganisationen waren von Anfang an unter dem Motto „Nichts über uns ohne uns“ in einer für die Vereinten Nationen einmaligen Weise mit den Staatenvertretern in die Verhandlungen einbezogen.
Das Übereinkommen tritt 30 Tage nach Hinterlegung der 20. Ratifikationsurkunde in Kraft. Die Präsidentschaft der Europäischen Union ruft daher alle Staaten auf, dem Übereinkommen baldmöglichst beizutreten.