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22.03.2007

Tiefensee: Luftverkehrsabkommen mit den USA erster Schritt einer neuen Partnerschaft

EU-Verkehrsrat in Brüssel einigt sich auf Open Skies

Tiefensee - REGIERUNGonline-Bergmann Der Rat der EU-Verkehrsminister unter Leitung des deutschen EU-Ratsvorsitzenden Wolfgang Tiefensee haben heute in Brüssel eine Einigung bei Open Skies erreicht. "Das Luftverkehrsabkommen der EU mit den USA ist in vielen Punkten ein guter Schritt auf dem Weg zu einer neuen transatlantischen Partnerschaft. Der Luftverkehr zwischen der EU und den USA wird auf ein modernes und verlässliches Regelwerk gestellt, mit dem Erleichterungen für alle europäischen Luftfahrtunternehmen und Verbraucher verbunden sind. Das Abkommen tritt insgesamt am 30. März 2008 in Kraft. Europa hätte sich ein noch weiter gehendes Abkommen gewünscht. Für uns sind zwei Dinge entscheidend: Zum einen erhalten wir Rechtssicherheit und zum anderen ist die Tür geöffnet für weitere Verhandlungen über eine Marktöffnung in den USA", sagte Tiefensee heute in Brüssel.

Das Anfang März 2007 zwischen der EU und den Vereinigten Staaten paraphierte Abkommen zur Liberalisierung des transatlantischen Luftverkehrs soll die beiden führenden Luftverkehrsmärkte der Welt zusammenbringen. Es ist das Ergebnis mehrjähriger intensiver Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten. Zuletzt waren im Februar Tiefensee und EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot gemeinsam in die USA gereist, um die festgefahrenen Verhandlungen wieder in Schwung zu bringen.

"Europäische Fluggesellschaften dürfen künftig von jedem europäischen Flughafen jedes Ziel in den USA anfliegen. Sie dürfen ferner ihre Dienste nicht nur von und in Mitgliedstaaten der EU, sondern auch von und in Staaten des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraumes anbieten, zu denen die Balkanstaaten sowie Norwegen und Island zählen", erklärte Tiefensee. Neben einer Aufhebung der Beschränkungen von Strecken und Tarifen wurden nunmehr auch neue Möglichkeiten der Vermarktung von Luftverkehrsdienstleistungen im Wege des Franchising und Branding ausdrücklich klargestellt. Fest verankert sei ferner ein gemeinsames Verständnis zur kartellrechtlichen Freistellung der Allianzen. "Europäische Fluggesellschaften dürfen nun erstmals am so genannten "Fly America" Programm teilnehmen und US-Regierungsangestellte - mit Ausnahme des US-Verteidigungsministeriums - befördern und bestimmte Frachtflüge durchführen."

Nicht erreicht werden konnte die von Europa geforderte Verbesserung bei den Investitionsmöglichkeiten und Mitspracherechten für ausländische Fluggesellschaften in den USA. "Nach US-Recht können ausländische Fluggesellschaften auch weiterhin nur in begrenztem Umfang in amerikanische investieren und dürfen keine Kontrolle ausüben. Der maximal zulässige Anteil am stimmberechtigten Kapital beträgt 25 Prozent. Dennoch stellt das Abkommen die erste und entscheidende Stufe der Verwirklichung einer größeren Vision dar, der "Open Aviation Area", so Tiefensee.

Diese soll gleichberechtigte Möglichkeiten für den Marktzugang von Fluggesellschaften und für Beteiligungen an den Unternehmen schaffen. Entstehen soll ein offener und vollständig liberalisierter transatlantischer Markt und damit faktisch eine Freihandelszone im Luftverkehr. Eine solche "Open Aviation Area" hätte über den transatlantischen Raum hinaus Bedeutung und könnte ein Modell für die Überwindung des hergebrachten Systems bilateraler, häufig restriktiver Luftverkehrsabkommen sein. Dieses Ziel werde die europäische Union auch weiterhin verfolgen. Noch vor Ende des Jahres werde es weitere Verhandlungen mit der US-Seite geben, kündigte der deutsche Ratspräsident an.



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Datum: 23.03.2007