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12.03.2007

Der Frühjahrsgipfel des Europäischen Rats: Integrierte Klimaschutz-und Energiepolitik, Fortschritte bei der Lissabonstrategie

Die Sitzung des Europäischen Rats (ER) am 8. und 9 März 2007 in Brüssel markierte den erfolgreichen Abschluss der ersten Etappe der deutschen Ratspräsidentschaft. Bundeskanzlerin Merkel gelang in zum Teil schwierigen Verhandlungen mit den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten ein Durchbruch hin zu einer ehrgeizigen integrierten europäischen Klima- und Energiepolitik. Dies wird es der EU ermöglichen, bei den 2007 beginnenden Verhandlungen über ein Post-Kyoto-Regime ihre Vorreiterrolle beim internationalen Klimaschutz glaubwürdig wahrzunehmen. Der Europäische Rat beschloß in diesem Zusammenhang eine Selbstverpflichtung auf eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 30 Prozent, sofern andere Industriestaaten vergleichbare Ziele vereinbaren. Unabhängig von internationalen Absprachen definierte er aber ein autonomes Reduktionsziel für Treibhausgasemissionen von 20 Prozent bis 2020 (bezogen auf das Basisjahr 1990).

Im Lichte des zentralen Beitrags einer nachhaltigen Energiepolitik zur Erreichung der Klimaziele, und als "Meilenstein" auf dem Weg zu einer europäischen Energiepolitik beschloss der ER einen "Europäischen Aktionsplan Energie", der die drei Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit verfolgt. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand dabei die Vereinbarung über eine bindende Verpflichtung, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20% zu erhöhen. Diese Vereinbarung wird ergänzt durch die Vorgabe, den für 2020 prognostizierten Gesamtenergieverbrauch durch Einsatz von Effizienzmaßnahmen um ebenfalls 20% zu reduzieren. Die Verknüpfung von Energieeinsparung mit dem klaren Bekenntnis zur Förderung erneuerbarer Energien stellt ein wichtiges Signal an die Energiemärkte dar, in nachhaltige und innovative Energien zu investieren.

Die Einspar- und Innovationsziele werden durch Beschlüsse zur Vollendung des Binnenmarktes für Strom und Gas ergänzt, einschließlich einer wirksamen Trennung der Erzeugung vom Netzbetrieb (unbundling). Der Aktionsplan enthält ferner klare Bekenntnisse zur energiepolitischen Solidarität innerhalb der EU sowie der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten zur Festlegung des nationalen Energiemixes. Der Energie-Aktionsplan enthält schließlich wichtige Aussagen zur Versorgungssicherheit, zur internationalen Energiepolitik sowie zu Energieforschung und neuen Energietechnologien. Die Kommission wird ersucht, Anfang 2009 eine Überprüfung ihrer Energiestrategie vorzulegen. Der ER soll auf dieser Grundlage im Frühjahr 2010 einen neuen energiepolitischen Aktionsplan annehmen.

Beim Tagesordnungspunkt "Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung" würdigten die EU-Staats- und Regierungschefs die sichtbaren Erfolge, die sich in gestiegenen Wachstumszahlen und sinkenden Arbeitslosenzahlen niederschlagen. Der ER unterstrich, dass ein funktionierender Binnenmarkt ebenso wie die Förderung von Innovation, Forschung und Entwicklung wichtige Impulse leisten, um diese positive Entwicklung nachhaltig zu unterstützen.

Der ER unterstrich die Bedeutung rechtzeitiger und korrekter Umsetzung des Gemeinschaftsrechts. Er rief die Mitgliedstaaten dazu auf, den Anteil der nicht fristgerecht in nationales Recht umgesetzten EU-Rechtsakte bis 2009 auf 1 Prozent zu senken. Die Staats- und Regierungschefs hoben die soziale Dimension der Lissabon-Strategie hervor; auf den Arbeitsmärkten müsse dem Prinzip der "guten Arbeit" (angemessene Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit, Arbeitsschutz und andere) Rechnung getragen werden.

Der Europäische Rat unterstrich die Bedeutung der "Besseren Rechtsetzung" und des Bürokratielastenabbaus für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Die Kommission wurde um eine Evaluierung dieser Bereiche bis zum ER im Frühjar 2008 gebeten.

Der ER erzielte Konsens zum Ziel eines Abbaus der im Zusammenhang mit EU-Gesetzesvorhaben entstehenden Bürokratielasten in Höhe von 25 Prozent. Er rief die Mitgliedsstaaten zu vergleichbar ambitionierten Büokratieabbauzielen auf.

Bundeskanzlerin Merkel erläuterte die Vorstellungen zu Struktur und Inhalt der "Berliner Erklärung". Sie erhielt Zustimmung dafür, einen kurzen und verständlichen Text zu erarbeiten, der die politische Relevanz der Europäischen Union zu Beginn des 21. Jahrhunderts einer breiten Öffentlichkeit darstellen soll.

Die Bundeskanzlerin unterstrich die Bedeutung der Transatlantischen Beziehungen und unterrichtete den ER in diesem Zusammenhang über den bevorstehenden EU-US-Gipfel, insbesondere über den Vorschlag einer "Transatlantischen Wirtschaftspartnerschaft".

Im Bereich der Internationalen Beziehungen beschloss der Europäische Rat, den EU-Afrika-Gipfel im Dezember 2007 unter portugiesischer Präsidentschaft abzuhalten.
Er bekräftigte die vom Rat bereits formulierten Positionen zum Nahostfriedensprozess und zur Lage im Libanon.



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Datum: 13.03.2007