Die Justizministerinnen und Justizminister der Europäischen Union sind auf ihrem informellen Treffen in Dresden übereingekommen, die Chancen der grenzüberschreitenden Unterstützung der Justiz durch Informations- und Kommunikationstechnologien (E-Justice) zu nutzen und die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet zu intensivieren.
„In einem europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit durchlässigen Grenzen darf auch informationstechnologische Unterstützung der Justiz nicht an den Binnengrenzen enden. Wie das Internet zeigt, überwindet Informationstechnologie Grenzen. Alle Mitgliedstaaten der EU setzen – allerdings in unterschiedlichem Ausmaß – zur Unterstützung der Justizaufgaben erfolgreich Informations- und Kommunikationstechnologie ein oder planen dies für die nächste Zukunft. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, die Voraussetzungen eines europäischen E-Justice-Verkehrs zu schaffen - zum Vorteil der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen aber auch für eine bessere Zusammenarbeit der Justizorgane in Europa“, sagte Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Der Weg zu einem flächendeckenden elektronischen Zugang zur Justiz in Europa ist ein ambitioniertes Vorhaben: Aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme in den einzelnen Mitgliedstaaten sind Richter und Rechtsanwälte mit grenzüberschreitenden Themen selten vertraut, obwohl dies wegen der zunehmenden Internationalisierung der Rechtsbeziehungen notwendig wäre. Hinzu kommt die Sprachenvielfalt innerhalb Europas. Ferner stellen sich Fragen zu Sicherheitsaspekten, Datenschutz und zur Problematik technischer Inkompatibilitäten.
„Ich halte es nicht für erforderlich, diese Fragen durch die Schaffung einer neuen zentralen Infrastruktur auf europäischer Ebene lösen. In den Mitgliedsstaaten haben sich bereits funktionierende Systeme der Informationstechnik zur Unterstützung der Justiz etabliert, die den speziellen Anforderungen der nationalen Rechtsordnungen gerecht werden. Diese nationalen Lösungen beruhen in aller Regel auf erheblichen finanziellen und personellen Investitionen, die es für die Zukunft zu nutzbar zu machen gilt. Anzustreben ist daher eine Koordinierung und Vernetzung der in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU weiterhin dezentral geführten Systeme“, erläuterte Zypries.
Erfolgreiches Beispiel für diesen Ansatz ist das Projekt von Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien, der Tschechischen Republik und Luxemburg zur Vernetzung der nationalen Strafregister, das 2006 den Echtbetrieb des elektronischen Datenaustausches aufgenommen hat. Der bisherige Erfolg dieses Projekts beweist, dass es möglich ist, einen schnellen und effizienten grenzüberschreitenden Informationsaustausch zu gewährleisten, ohne die nationalen IT-Systeme wesentlich ändern zu müssen.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben vereinbart, die bisherigen Ansätze für eine Vernetzung der Justiz in Europa auf europäischer Ebene zu koordinieren und mit der Erarbeitung von Standards zu beginnen.
Einem vertieften Erfahrungsaustausch dient die Konferenz „Work on E-Justice“ vom 29. bis zum 31. Mai in Bremen. Vorträge und Podiumsdiskussionen gibt es zu den Themenbereichen:
Die nachfolgenden Präsidentschaften Slowenien und Portugal werden die Themen weiter verfolgen.