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19.04.2007

Grenzen sollen Unterhaltsschuldner nicht länger schützen

Zypries Die Justizministerinnen und -minister der Europäischen Union haben sich heute dafür ausgesprochen, die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen in der Europäischen Union erheblich zu erleichtern.

„Unterhaltsschuldner sollen sich innerhalb Europas nicht länger hinter Grenzen verstecken können“, sagte die EU-Ratsvorsitzende und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. „Unterhaltsberechtigte, vor allem Kinder, sollen ihre Ansprüche auch dann effektiv durchsetzen können, wenn der Unterhaltsschuldner in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union lebt oder sich sein Vermögen dort befindet. Zukünftig soll deshalb ein Urteil in Unterhaltssachen, das beispielsweise von einem deutschen Gericht erlassen wurde, ohne weitere Verfahrensschritte in Frankreich oder anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vollstreckt werden können. Unionsbürgerinnen und -bürger sollen zudem noch weitergehend als bisher durch staatliche Behörden unterstützt werden, wenn sie Schwierigkeiten haben, ihre Ansprüche in einem anderen Mitgliedsstaat durchzusetzen. Nicht selten scheitert die Durchsetzung eines Unterhaltsanspruchs schon daran, dass nach dem Umzug eines Schuldners in ein anderes Land seine Anschrift und seine Vermögensverhältnisse nur schwer zu ermitteln sind“, ergänzte Zypries.

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2005 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der Regelungen für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen enthält. Der Rat hat sich heute erstmalig mit diesem Vorschlag befasst und sich auf vier wesentliche Leitlinien für die weiteren Arbeiten an der Verordnung geeinigt:

Parallel zu den Brüsseler Beratungen einer Unterhaltsverordnung wird in Den Haag ein weltweites Unterhaltsübereinkommen verhandelt. Die Justizministerinnen und -minister betonten heute die Bedeutung der Haager Ergebnisse für die weiteren Arbeiten an der Unterhaltsverordnung.



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Datum: 20.04.2007