Die Fischereiminister der Europäischen Union trafen sich am 17. April 2007 unter dem Vorsitz von Bundesminister Horst Seehofer mit dem EU-Fischereikommissar Joe Borg in Senningen (Luxemburg) zu einer Konferenz über Probleme von globaler fischereipolitischer Bedeutung. „Die illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei – die so genannte IUU-Fischerei – und die zerstörerischen Fischereipraktiken sind eine der größten Bedrohungen der weltweiten Fischbestände“, so EU-Ratspräsident Horst Seehofer. „Die Minister waren sich einig, dass die nachhaltige Sicherung der Fischbestände neben dem Klimawandel zu den großen Zukunftsaufgaben gehört“, so Seehofer weiter.
Die IUU-Fischerei stellt heute eines der größten Probleme in der weltweiten Fischerei dar. Mit ihrem jährlich weltweit geschätzten Umfang von bis zu 9 Milliarden Euro macht sie ein sachgerechtes Fischereimanagement auf der Hohen See unmöglich. Sie fügt zudem der legalen Fischerei in den Küstengewässern, insbesondere in denen von Entwicklungsländern, einen großen Schaden zu. Kommissar Borg beabsichtigt, auf der Grundlage eines breit angelegten Konsultationsprozesses einen Vorschlag mit umfassenden Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Fischerei vorzulegen und somit die bereits bestehenden Regeln zu verschärfen. Bedeutsam sei insbesondere der Ansatz, Fischereierzeugnissen aus der IUU-Fischerei den Zugang zum europäischen Markt zu verwehren, indem ihre Rechtmäßigkeit bei der Einfuhr durch den Flaggenstaat des Fangschiffes zu bestätigen ist. Zudem komme Maßnahmen gegen die Verstrickung von EU-Bürgern in der IUU-Fischerei eine besondere Bedeutung zu.
Bundesminister Seehofer als Ratsvorsitzender ermutigte die Europäische Kommission, die bisherige führende Rolle der EU in regionalen Fischereiorganisationen bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei noch weiter auszubauen.
Die Fischereiminister erörterten weiter die Bedeutung international verbindlicher Regelungen zum Schutz sensibler Tiefseeökosysteme vor destruktiven Fischereipraktiken und zur Begrenzung der Fischerei auf Tiefseearten in den Gebieten der Hohen See, das heißt außerhalb nationaler Hoheitsgewässer. Bundesminister Seehofer hob in diesem Zusammenhang die zentrale Rolle der auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der vereinten Nationen etablierten Regionalen Fischereimanagementorganisationen hervor. Seehofer begrüßte deshalb das Vorhaben der Europäischen Kommission, in Kürze einen verbindlichen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der die Empfehlungen der Vollversammlung der Vereinten Nationen (als Kernelement das Prinzip der „Umkehr der Beweislast“, nach der die Flaggenstaaten eine eingehende Prüfung der Verträglichkeit von Tiefseefischereien aufgrund eindeutig zu definierender Kriterien vorzunehmen haben) umsetzen soll.