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GASP Erklärungen

24.05.2007

Erklärung der Präsidentschaft im Namen der EU zur etwaigen Verlängerung des Hausarrests von Daw Aung San Suu Kyi

Die EU fordert die Freilassung von Daw Aung San Suu Kyi

Die EU appelliert erneut nachdrücklich an die Behörden von Birma/Myanmar, den Hausarrest der Führerin der Nationalen Liga für Demokratie Daw Aung San Suu Kyi aufzuheben und alle anderen politischen Gefangenen freizulassen. Die Nobelpreisträgerin wird nun schon seit vier Jahren – seit dem Überfall auf ihren Fahrzeugkonvoi am 30. Mai 2003 – ununterbrochen ohne Anklageerhebung isoliert und hat mehr als elf der vergangenen 17 Jahre in Gefangenschaft verbracht.

Das Ende des derzeitigen Arrests am 27. Mai 2007 sollte als Chance für die nationale Aussöhnung und einen echten demokratischen Wandel begriffen werden, zu dem sich die Regierung wiederholt bekannt hat. Die EU schließt sich zudem dem Aufruf anderer Mitglieder der internationalen Gemeinschaft an, die Birma/Myanmar aufgefordert haben, auf seine Bevölkerung zu hören und dafür zu sorgen, dass die Menschen im Lande ein Leben im Wohlstand aufbauen und führen können.

Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechten­stein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.



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Datum: 25.05.2007